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Staatssekretär Becker zum „Tag gegen Lärm“: Landesregierung geht mit Aktionsplan „Lärmschutz an Straßen in NRW“ neue Wege

Aktionsplan „Lärmschutz an Straßen in NRW“ geht neue Wege

Lärm macht krank und ist eines der größten Umweltprobleme gerade im Straßenverkehr. Deshalb geht die Landesregierung mit ihrem Aktionsplan „Lärmschutz an Straßen in NRW“ jetzt neue Wege. „Wir wollen einen wirkungsvollen Lärmschutz für die Anlieger insbe­sondere an unseren bestehenden und hoch belasteten Autobahnen realisieren“, sagte Horst Becker, parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium.

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:

Lärm macht krank und ist eines der größten Umweltprobleme gerade im Straßenverkehr. Deshalb geht die Landesregierung mit ihrem Aktionsplan „Lärmschutz an Straßen in NRW“ jetzt neue Wege.

„Wir wollen einen wirkungsvollen Lärmschutz für die Anlieger insbe­sondere an unseren bestehenden und hoch belasteten Autobahnen realisieren“, sagte Horst Becker, parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium, am heutigen „Tag gegen Lärm“. „Mit konsequenter und zielgerichteter Umsetzung des Aktionsplans wird es möglich sein, schon bald viele Anwohner der nordrhein-westfälischen Autobahnen hörbar vor Straßenlärm zu schützen.“

Beim Neu- und Ausbau von Bundesfern- und Landesstraßen handelt die Landesregierung im Rahmen der Lärmvorsorge nach den weitreichen­den Schutzregelungen der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung, z.B. mit Grenzwerten von 59 Dezibel (A) tags und 49 Dezibel (A) nachts für Wohngebiete. Allerdings wird damit nicht die wahrnehmbare Über­lagerung verschiedener Lärmquellen berücksichtigt. Hier wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass das Zusammenwirken unter­schiedlicher Lärmquellen auf einen Immissionsort in die Berechnungs­verfahren einfließt.

Die eigentliche Herausforderung sieht die Landesregierung in der Umsetzung wirkungsvoller Schutzmaßnahmen für die Anlieger an vorhandenen Straßen. Dazu nutzt das Land die Möglichkeiten der Lärmsanierung, die es nach dem „2. Nationalen Lärmschutzpaket“ des Bundes hat, in vollem Umfang. Dabei gilt es, „aktiv vor passiv“ umzu­setzen, sowohl durch den Bau von geeigneten Wällen oder Wand­konstruktionen als auch mit geeigneten Fahrbahndeckenbelägen. Gerade hierbei erwartet die Landesregierung auf Grund der derzeit raschen technischen Fortschritte deutlich hörbare Schutzpotentiale.

Um festzustellen, wo Lärmschutzmaßnahmen möglich werden, hat die Landesregierung die erforderlichen Schritte eingeleitet. Systematisch wird das gesamte Netz der nordrhein-westfälischen Autobahnen nach Abschnitten mit erhöhten Lärmbetroffenheiten untersucht. Dabei werden die Lärmaktionspläne der anliegenden Kommunen als eine wichtige Grundlage einbezogen. Daraus werden Handlungsprogramme ent­wickelt und realisiert. Vom Bund werden die erforderlichen Finanzmittel dafür eingefordert.

Diese Maßnahmen werden eine gewisse Zeit bis zur Umsetzung in An­spruch nehmen. Um kurzfristig zu handeln, prüft die Landesregierung, auf welchen Autobahnabschnitten eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen angezeigt ist.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums  für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.