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Laufzeitverlängerung des niederländischen Kernkraftwerks Borssele

Atomkraftwerk Borssele in den Niederlanden

Laufzeitverlängerung des niederländischen Kernkraftwerks Borssele

Das Kernkraftwerk Borssele ist das einzige sich in Betrieb befindliche Kernkraftwerk in den Niederlanden.

Das Kernkraftwerk (KKW) Borssele ist das einzige in Betrieb befindliche Kernkraftwerk in den Niederlanden. Mit einer Leistung von 500 MW produziert der Reaktor etwa 3,8 Terawattstunden Strom pro Jahr. Dies entspricht etwa 3 Prozent der gesamten niederländischen Stromerzeugung.

Der Standort des Kernkraftwerks befindet sich in der Provinz Zeeland und liegt etwa 200 km von der nordrhein-westfälischen Grenze entfernt.

Die derzeitige Betriebsgenehmigung des Reaktors bis 2033 ist im niederländischen Atomgesetz geregelt. Die niederländische Regierung plant eine Laufzeitverlängerung über diesen Zeitraum hinaus und wird in zwei Schritten vorgehen. Zunächst soll eine Änderung des Atomgesetzes erfolgen, um die Rechtsgrundlage für die Verlängerung der Betriebsgenehmigung zu schaffen. Anschließend soll die Betriebsgenehmigung für einen verlängerten Zeitraum erteilt werden. 

Entsprechend dieser Vorgehensweise sind zwei Phasen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geplant. Die erste Phase betrifft die Atomgesetz-Änderung (UVP auf strategischer Ebene) und die zweite Phase betrifft die eigentliche Betriebsgenehmigung (UVP auf Projektebene). Im Rahmen der UVP sollen die zu erwartenden Umweltauswirkungen bei einer 10-jährigen und bei einer 20-jährigen Laufzeitverlängerung untersucht werden.

Beteiligung 1 – 31.05.2023 bis 11.07.2023 (Scoping Verfahren)

Das zuständige niederländische Ministerium für Wirtschaft und Klima hat für die UVP auf strategischer Ebene (Gesetzesänderung) das Scoping-Verfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens eingeleitet und einen Entwurf vorgelegt. Dieser Scoping-Entwurf und der Beteiligungsplan wurden vom 31. Mai 2023 bis einschließlich 11. Juli 2023 der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich gemacht. Während dieses Zeitraums konnte die interessierte Öffentlichkeit sowohl zum Scoping-Entwurf als auch zum Beteiligungsplan Stellung nehmen. 

Das zuständige Ministerium der Niederlande hat das Bundesumweltministerium (BMUV) über die geplante Laufzeitverlängerung des KKW Borssele informiert. Das BMUV hat die Informationen an die Bundesländer weitergeleitet und um Mitteilung der Beteiligungsabsicht gebeten. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat dem BMUV seine grundsätzliche Beteiligungsabsicht für den gesamten UVP-Prozess übermittelt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Beteiligung 2 – 21.08.2024 bis 01.10.2024 (niederl. Gesetzentwurf und UVP-Bericht)

Um die Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerkes Borssele zu ermöglichen, ist zunächst eine Änderung des niederländischen Kernenergiegesetzes erforderlich. Auch das Abkommen „Kerncentrale Borssele 2006“ muss entsprechend angepasst werden. Die Änderung des niederländischen Kernenergiegesetzes sieht vor, dass der Betreiber des Kraftwerks, EPZ (Elektriciteits-Produktiemaatschappij Zuid-Nederland), einen Antrag auf Genehmigungsänderung für den Weiterbetrieb des Kraftwerks stellen kann. Dieser Antrag muss einen aktualisierten Sicherheitsbericht und umfassende Studien zu den Umweltauswirkungen beinhalten, bevor eine Verlängerung genehmigt wird. 

Der Gesetzentwurf und der dazugehörige UVP-Bericht sind seit dem 21. August verfügbar und die Öffentlichkeit konnte sich bis zum 1. Oktober 2024 zum Gesetzentwurf und dem UVP-Bericht einbringen.

Die internationale Beteiligung zur UVP lief parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung in den Niederlanden und bot auch Nachbarländern die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich in der 2. Beteiligungsphase an dem Verfahren beteiligt. Umweltminister Oliver Krischer (MUNV) und Klimaschutzministerin Mona Neubaur (MWIKE) haben mit ihrem Schreiben vom 30. September 2024 Stellung genommen. Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, Nordrhein-Westfalen und seine Bevölkerung bestmöglich in Bezug auf die Umwelt- und Sicherheitsbelange zu vertreten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.