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Förderung von Regionen – Infrastruktur

Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur trägt das Regionale Wirtschaftsförderprogramm (RWP) insbesondere dazu bei, strukturschwache Regionen attraktiver für potentielle Investoren zu machen.

Außerdem soll es jungen, innovativen Unternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch geeignete Rahmenbedingungen Entwicklungsmöglichkeiten bieten.

Am 1. Januar 2022 ist die aktuelle RWP-Infrastrukturrichtlinie des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms in Kraft getreten. Förderschwerpunkte bilden beispielsweise:

  • die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten
  • die Errichtung sowie der Ausbau von Gewerbezentren
  • Bildungseinrichtungen
  • die Tourismusinfrastruktur.

Aktuell können die förderfähigen unrentierlichen Ausgaben zu bis zu 90 % gefördert werden, bis zu 95 % bei besonderer Nachhaltigkeit des Vorhabens. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind zusätzliche Hilfen. Sie sind nicht dazu vorgesehen, andere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten zu ersetzen. Dies bedeutet, dass andere Fördermittel, z. B. Spezialprogramme, vorrangig zu nutzen sind

Förderung von Bildungseinrichtungen

Förderfähig sind die Errichtung, der Ausbau und/oder die Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Bildung, die vom staatlichen Ausbildungsauftrag erfasst sind. Zu beachten sind neben der Ziffer 2.5 in Teil B der RWP-Infrastrukturrichtlinie insbesondere die Vorgaben in Ziffer 3.2.5 Abs. 2 bis 5, 7 und 9 in Teil II B. des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Sofern vorrangig zu nutzende Förderprogramme lediglich mit einem geringeren Fördersatz zur Verfügung stehen, können innerhalb der Gebietskulisse ergänzend GRW-Mittel zum Einsatz kommen.

Beispielsweise wird aktuell mit Hilfe der Förderung über das Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm das Technische Berufskolleg in Solingen zukunftsfit gemacht. Insbesondere ist Gegenstand des Vorhabens, die Räumlichkeiten der Bundesfachklasse Galvanik zu modernisieren und mit einem Neubau zu erweitern. Weitere Informationen zum Technischen Berufskolleg Solingen finden Sie in diesem Youtube-Video: https://www.youtube.com/watch?v=gCJ2i5ecCfY&t=4s

Förderung der Tourismusinfrastruktur

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm – Infrastrukturrichtlinie – ermöglicht, die Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus zu fördern. Dabei darf es sich nur um solche Infrastrukturmaßnahmen handeln, die als Basis für das Wachstum des regionalen Tourismus in der Zukunft dienen und die überwiegend touristisch genutzt werden.

Qualifizierte Projektskizzen für Vorhaben der Tourismusinfrastruktur werden einem Ranking unterzogen. Stichtage zur Einreichung der Projektskizzen bei den Bezirksregierungen sind der 1. Juni und der 1. Dezember eines jeden Jahres. Die Grundsätze und allgemeinen Voraussetzungen sind im Merkblatt „Kriterien gestützte Entscheidungen für Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastruktur nach dem RWP“ präzisiert. Für Vorhaben der Tourismusinfrastruktur sind Erläuterungen zu den Kriterien des Scoringverfahrens von den Antragstellenden als Anlage zur Projektskizze vorzulegen.

Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie von der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster.

Die vom Wirtschaftsministerium NRW gewährten Beihilfen nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm werden im Transparency Award Module (TAM) der Europäischen Kommission veröffentlicht.