
Förderung von Regionen – Infrastruktur
Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur trägt das Regionale Wirtschaftsförderprogramm (RWP) insbesondere dazu bei, Beschäftigung und Einkommen in den Regionen zu sichern und den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen.
Außerdem soll es jungen, innovativen Unternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch geeignete Rahmenbedingungen Entwicklungsmöglichkeiten bieten.
Am 01. Juni 2023 ist die aktuelle RWP-Infrastrukturrichtlinie des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms in Kraft getreten. Förderschwerpunkte bilden beispielsweise:
- die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten
- die Errichtung sowie der Ausbau von Gewerbezentren
- Bildungseinrichtungen
- die Tourismusinfrastruktur.
Aktuell können die förderfähigen, unrentierlichen Ausgaben zu bis zu 90 % gefördert werden. Bis Ende 2023 kann der Fördersatz zudem auf bis zu 95 % der förderfähigen, unrentierlichen Ausgaben erhöht werden, sofern es sich bei dem Träger der Maßnahme um eine Nothaushaltskommune oder eine Kommune ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept handelt.. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind zusätzliche Hilfen. Sie sind nicht dazu vorgesehen, andere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten zu ersetzen. Dies bedeutet, dass andere Fördermittel, z. B. Spezialprogramme, vorrangig zu nutzen sind.
Förderung von Bildungseinrichtungen
Förderfähig sind Ausgaben für die Errichtung, den Ausbau und beziehungsweise oder die Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Bildung, sowie Vorhaben, die darauf abzielen, die Lernortkooperation und die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur zu fördern. Die Bildungsangebote müssen vom staatlichen Ausbildungsauftrag erfasst sein. Zu beachten sind neben den Ziffern 2.2 und 3.5 in der RWP-Infrastrukturrichtlinie insbesondere die Vorgaben in Ziffer 3.2.2.5 Abs. 2 bis 5 7 und 9 des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Sofern vorrangig zu nutzende Förderprogramme lediglich mit einem geringeren Fördersatz zur Verfügung stehen, können innerhalb der Gebietskulisse ergänzend GRW-Mittel zum Einsatz kommen.
Beispielsweise wurde mit Hilfe der Förderung über das Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm das Technische Berufskolleg in Solingen zukunftsfit gemacht. Insbesondere ist Gegenstand des Vorhabens, die Räumlichkeiten der Bundesfachklasse Galvanik zu modernisieren und mit einem Neubau zu erweitern.
Weitere Informationen zum Technischen Berufskolleg Solingen finden Sie in diesem Video.
Förderung der Tourismusinfrastruktur
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm – Infrastrukturrichtlinie – ermöglicht, die Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus zu fördern. Dabei darf es sich nur um solche Infrastrukturmaßnahmen handeln, die als Basis für das Wachstum des regionalen Tourismus in der Zukunft dienen und die überwiegend touristisch genutzt werden.
Qualifizierte Projektskizzen für Vorhaben der Tourismusinfrastruktur werden einem Ranking unterzogen. Stichtage zur Einreichung der Projektskizzen bei den Bezirksregierungen sind der 1. Juni und der 1. Dezember eines jeden Jahres. Die Grundsätze und allgemeinen Voraussetzungen sind im Merkblatt „Kriterien gestützte Entscheidungen für Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastruktur nach dem RWP“ präzisiert. Für Vorhaben der Tourismusinfrastruktur sind Erläuterungen zu den Kriterien des Scoringverfahrens von den Antragstellenden als Anlage zur Projektskizze vorzulegen.
Kriteriengestützte Entscheidungen für Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastruktur nach dem RWP NRW Infrastruktur PDF, 352,36 KB Kriteriengestützte Entscheidungen für touristische Basisinfrastrukturen nach RWP/NRW_Scoringverfahren PDF, 140,56 KBDownloadbereich
Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie von der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster.
Die vom Wirtschaftsministerium NRW gewährten Beihilfen nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm werden im Transparency Award Module (TAM) der Europäischen Kommission veröffentlicht.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: