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Öffentlichkeitsbeteiligung für einen geplanten Neubau von zwei Kernkraftwerken in den Niederlanden

Öffentlichkeitsbeteiligung für einen geplanten Neubau von zwei Kernkraftwerken in den Niederlanden

Die niederländische Regierung will die Stromerzeugung bis 2035 auf CO2-neutrale Energieträger umstellen. Kernenergie soll dabei einen wichtigen Beitrag zur Realisierung dieses Ziels leisten. Das niederländische Ministerium für Wirtschaft und Klima leitet nun ein Raumordnungsverfahren für den Bau zweier neuer Kernkraftwerke in den Niederlanden ein.

Das geplante Vorhaben muss ein bestimmtes mehrstufiges Projektverfahren auf Grundlage der Bestimmungen des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Raumordnungs- und Umweltgesetzes (Omgevingswet) durchlaufen.

Die erste Phase ist eine eher strategische Planungsphase, in der über den Standort für die künftige kerntechnische Anlage entschieden wird. Dies führt zu einer sogenannten "Vorzugsentscheidung" über den Standort. Dazu wird begleitend eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt.

In der nächsten Phase findet eine detaillierte Planung für den gewählten Standort statt, die zu einer endgültigen Projektentscheidung führt. Dazu wird eine (grenzüberschreitende) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

Insgesamt besteht in der ersten Phase des Verfahrens nach Angaben der niederländischen Seite mehrfach die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

Die niederländische Regierung sieht in der ersten Phase folgende Schritte vor (diese Planung ist vorläufig):

- September 2024 - das sogenannte Scoping-Dokument für die SUP wird zur öffentlichen Prüfung (und grenzüberschreitenden Konsultation) zur Verfügung stehen; Stellungnahmen können während eines Zeitraums von 6 Wochen eingereicht werden. 

- Dezember 2024 - das Scoping-Dokument für die SUP wird fertiggestellt (es wird veröffentlicht, aber es gibt keine Beteiligung an diesem Schritt)

- Juni 2025 - das Konzept für die Vorzugsentscheidung, der SUP-Bericht und die Analyse der integralen Auswirkungen werden zur öffentlichen Prüfung (und grenzüberschreitenden Konsultation) zur Verfügung gestellt; auch hier können innerhalb von 6 Wochen Beiträge eingereicht werden.

- Dezember 2025 - die endgültige Vorzugsentscheidung wird veröffentlicht

Die endgültige Projektentscheidung über den Bau neuer Kernkraftwerke nach Abschluss der zweiten Phase ist für das Jahr 2028 geplant.

Abgabe einer ersten Stellungnahme 

Von Freitag, 23. Februar 2024, bis Donnerstag, 4. April 2024, haben alle Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, zu dem Vorhaben und zum Vorschlag für die Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Mal Stellung zu nehmen. Die von der niederländischen Seite übermittelten Dokumente finden Sie hier auf der Seite.

Zusätzlich stehen auch die Informationen und Dokumente auf der Website www.overkernenergie.nl zur Verfügung.

Für die Abgabe von Stellungnahmen gibt es drei Möglichkeiten:

• Online auf der Website www.rvo.nl/nieuwbouw-kerncentrales 

• Telefonisch an Werktagen von 9.00 bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 

+31 (0)70 3798979 

• Per Post an das Büro für Energieprojekte. Die Anschrift lautet: 

Bureau Energieprojecten 

Inspraakpunt Nieuwbouw kerncentrales 

Postbus 111 

9200 AC Drachten Niederlande

Bitte unterschreiben Sie Ihren Brief und geben Sie Ihre Adresse an, damit Ihnen von niederländischer Seite eine Empfangsbestätigung zugesendet werden kann.

Bearbeitung Ihrer Stellungnahme 

Ihre Stellungnahme wird bei der Ausarbeitung des Entwurfs des Scoping-Berichts berücksichtigt. Darin werden die möglichen Standorte der neuen Kernkraftwerke benannt, die in der nächsten Projektphase untersucht werden sollen, und es wird dargelegt, wie diese Untersuchung erfolgen wird. Der Berichtsentwurf wird voraussichtlich im September 2024 zur Einsicht ausgelegt. Abgegebene Stellungnahmen zum Vorschlag für die Öffentlichkeitsbeteiligung finden Eingang in die Beratungen über die weitere Ausgestaltung des Beteiligungsverfahrens.

Beteiligung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Das zuständige Ministerium der Niederlande hat das Bundesumweltministerium (BMUV) über die geplante Öffentlichkeitsbeteiligung über den Neubau von zwei neuen Kernkraftwerken in den Niederlanden informiert. Das BMUV hat die Informationen an die Bundesländer weitergeleitet und um Mitteilung der Beteiligungsabsicht gebeten. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird dem BMUV seine Beteiligungsabsicht übermitteln.