
Energierecht
Das Energierecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen im Bereich der Energiewirtschaft. Dazu zählen grundsätzlich sowohl die Rechtsnormen der Europäischen Union für die Erzeugung, Verteilung, Transport, Verbrauch und Einsparung von Energie.
Die Europäische Union hat sich in diesen Bereichen in den letzten zwanzig Jahren seit der europaweiten Liberalisierung des Energiesektors dynamisch weiterentwickelt und eine beachtliche Regelungsdichte und Komplexität geschaffen.
Aktuell wird das Energierecht auf europäischer Ebene mit dem Ziel, eine „Energieunion“ zu schaffen in mehreren Gesetzgebungspaketen weiterentwickelt. Im Rahmen der Energiewende hat sich auch auf Bundesebene das Energierecht wesentlich verändert und verdichtet und ist laufend Änderungen unterworfen, um die Veränderungsprozesse der Energiewende rechtlich abzusichern. Das Energiewirtschaftsrecht, das Energiekartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sowie das Energieumweltrecht sind mithin ständigen Novellierungsprozessen unterworfen.
Aufgrund des Einsetzungsbeschlusses der Bundesregierung vom Sommer 2018 hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ Ende Januar 2019 ihren Abschlussbericht vorgelegt. In diesem wird die schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung unter Berücksichtigung von Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Sicherung von Beschäftigung sowie Wertschöpfung vorgeschlagen. Die Empfehlungen der Kommission werfen völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Fragestellungen auf. Diesen Fragestellungen geht ein juristisches Gutachten, das das Wirtschaftsministerium bei Charlotte Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof, Lehrstuhlinhaberin an der Heinrich Heine Universität Düsseldorf und Leiterin des Düsseldorfer Instituts für Energierecht in Auftrag gegeben hat, auf den Grund. Das Gutachten ist auf der Veranstaltung „Industrie zwischen Kohleausstieg und Wettbewerbsfähigkeit“ am 21. Februar 2019 in Berlin vorgestellt worden und kann hier herunter geladen werden:
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