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Landesplanung

Landesplanung

Die Landesplanung ist die Raumordnung auf der Ebene der Länder.

Planung in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das dichtbesiedelste Bundesland in Deutschland, sondern hat mit seiner unterschiedlichen Gestaltung durch die Ballungszentren an Rhein und Ruhr sowie den ländlichen Regionen in Ost- und Südwestfalen, am Niederrhein und im Münsterland auch ganz unterschiedliche Anforderungen an den Raum. Industrie und Bergbau haben das Land genauso geprägt, wie die Landwirtschaft und Natur- sowie Erholungsräume. Die Landesplanung hat die Aufgabe alle Anforderungen an den Raum zu ordnen, gegeneinander abzuwägen und Allem seinen notwendigen Platz zu sichern. Dies ist auf Grund der oben genannten Merkmale des Landes nicht immer einfach und nicht selten liegen die verschiedenen Ansprüche dicht an dicht oder wandeln sich im Lauf der Zeit. Seit mehr als einem halben Jahrhundert meistert die Landesplanung diese Herausforderungen, die in Zukunft nicht weniger werden.

Auftrag und Aufbau

Die Landesplanung ist die Raumordnung auf der Ebene der Länder. Sie hat die Aufgabe den Raum durch planerische Vorgaben (Ziele und Grundsätze), durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt die Aufstellung des Landesentwicklungsplans sowie anderer Vorgaben für die nachgeordnete Planung wie zum Beispiel die Erstellung der Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier. Genauere Informationen zu aktuellen Themen finden Sie hier. Als oberste Planungsbehörde ist die Landesplanung in NRW zudem für die Genehmigung der Regionalpläne zuständig.