Geologischer Dienst
Zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Wirtschaftsministeriums gehört auch der Bereich „Geologie“. In diesem Rahmen übt das Ministerium u.a. die Fachaufsicht über den Geologischen Dienst aus.
Der Geologische Dienst – Landesbetrieb ist die zentrale geowissenschaftliche Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Krefeld. Kernaufgaben sind die geowissenschaftliche Landesaufnahme und das Bereitstellen von Geodaten für Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft.
Aufgaben und Funktionen
Landesweit sammeln, dokumentieren, bewerten und interpretieren rund 200 Beschäftigte untergrundbezogene Grundlagendaten nach einheitlichen Methoden in den Sachgebieten Geologie, Rohstoffgeologie, Hydrogeologie, Ingenieurgeologie, Bodenkunde, Geochemie und Geophysik. Diese Informationen werden in Karten, Informationssystemen und Online-Datendiensten bereitgestellt.
Die Geoinformationen des Geologischen Dienstes sind die Basis für seine unabhängigen Stellungnahmen, Begutachtungen und Monitoringaufgaben in landes- und regionalplanerischen Verfahren. Dies betrifft die Rohstoffsicherung, Zukunftsenergien, Grundwassererschließung und Grundwasserschutz, Bodenschutz und Georisiken.
Der Geologische Dienst verfügt über anerkannt hohe Fachkompetenz auf dem Gebiet der Rohstoffgeologie und erbringt auf diesem Gebiet Beratungsleistungen gegenüber Genehmigungsbehörden und Unternehmen. Im Auftrag der Landesplanungsbehörde führt der Geologische Dienst ein Abgrabungsmonitoring für Lockergesteinsrohstoffe durch.
Auf Grundlage der Rohstoffkarte NRW - Lockergesteine - hat der Geologische Dienst eine Methodik für ein luftbildgestütztes Abgrabungsmonitoring entwickelt, in dem die Flächeninanspruchnahme und der damit verbundene Rohstoffverbrauch landesweit erfasst werden kann. Diese Daten ermöglichen eine einheitliche in Raum und Zeit vergleichbare und neutrale Bewertung der Vorräte an Sand, Kies und Ton und können damit sachdienliche Angaben für die Landes- und Regionalplanung liefern. Das Abgrabungsmonitoring ist als wichtige Grundlage für die regionalplanerische Rohstoffsicherung im Landesentwicklungsplan (LEP) verankert.
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