WIRTSCHAFT.NRW
INDUSTRIE.KLIMASCHUTZ.ENERGIE

Publizitätsvorschriften und Verwendung von Logos im Rahmen der Regionalen Wirtschaftsförderung

Logo GRW- Förderung

Kommunikation zur Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 

Jeder, der für die Umsetzung eines Infrastrukturvorhabens Unterstützung aus der GRW erhält, ist dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Förderung zu informieren. Entsprechende Regelungen enthalten die Förderzusagen in den allgemeinen Nebenbestimmungen (in der Regel ANBest GRW) und ggf. den besonderen Nebenbestimmungen (insbesondere bei Tourismusvorhaben). Diese Publizitätsvorschriften sind zwingend zu beachten.

Ziel der Information über die Förderung ist die Herstellung von Transparenz hinsichtlich des Einsatzes der GRW-Mittel. Darüber hinaus dient die Kommunikation der geförderten Projekte dazu, Interessierte auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen.

Die Darstellung erfolgt, sofern dies möglich ist, in Farbe. Werden weitere Logos dargestellt, so sollen diese grundsätzlich nicht größer (höher und/oder breiter) als die Logos der beiden Fördermittelgeber Bund und Land sein.

Key Visual der GRW

GRW Key Visual quer

PDF, 87,25 KB

GRW Key Visual hoch

PDF, 85,56 KB

Bei Bedarf können Sie die vollständigen Dateipakete über https://membox.nrw.de/index.php/s/Vi6nruzO7vXAVzg herunterladen. Bitte nutzen Sie hierfür das Passwort GRW-Logos.

Fördermittelgeber Bund 

BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Datei farbig

Bei Bedarf können Sie das vollständige Dateipaket ebenfalls über https://membox.nrw.de/index.php/s/Vi6nruzO7vXAVzg 

herunterladen. Bitte nutzen Sie hierfür das Passwort GRW-Logos.

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (farbig - RGB)

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (farbig - CMYK)

DEIN.NRW

Bei Tourismusvorhaben ist zusätzlich das Logo „Dein.NRW“ zu verwenden. Dieses kann bei Verwendung des Key Visuals in das weiße Textfeld integriert werden. Auch hier ist zu beachten, dass das Logo nicht größer sein soll, als die jeweiligen Logos der beiden Fördermittelgeber Bund und Land.

Die Logos und den dazugehörigen Leitfaden zu den Publizitätsvorschriften des touristischen Landeslogos finden Sie unter https://www.touristiker-nrw.de/logosatz-dein-nrw/