Förderung für den Klimaschutz- und Energiebereich
Die Landesregierung unterstützt Unternehmen, Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und Forschungseinrichtungen mit einer Vielzahl von Förder- und Finanzierungsmaßnahmen bei Planung und Umsetzung von Projekten, die zu Klimaschutz und Energiewende beitragen.
Nordrhein-Westfalen bündelt seine Förderaktivitäten im Klimaschutz- und Energiebereich im Wesentlichen unter dem Dach der Förderfamilie „progres.nrw“. Teilweise werden diese Fördermaßnahmen über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) mitfinanziert. Zusätzlich gibt es Finanzierungsangebote der NRW.BANK. Hier finden Sie den Überblick.
progres.nrw – Klimaschutztechnik
Nordrhein-Westfalen will bis spätestens 2045 treibhausgasneutral wirtschaften. Um diese Zielsetzung zu erreichen, fördert das Land die Nutzung von Klimaschutztechniken zur Nutzung und Erschließung erneuerbarer Wärme und zur Reduzierung des Energie- und Wärmebedarfs für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen.
- Alle Fördergegenstände mit Antragsformularen finden Sie unter www.progres.nrw
- Die Förderrichtlinie finden Sie hier
progres.nrw – Emissionsarme Mobilität
Der Ausbau der Elektro- und Wasserstoffmobilität ist ein zentraler Baustein zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich. Mit progres.nrw – Emissionsarme Mobilität zielt die Landesregierung darauf ab, den Markthochlauf klimaschonender Antriebskonzepte und -technologien zu beschleunigen. Der Umstieg auf batterieelektrische und wasserstoffbetriebene Mobilität und der Aufbau der Ladeinfrastruktur stehen dabei besonders im Fokus.
- Alle Fördergegenstände finden Sie unter www.progres.nrw
- Die Förderrichtlinie finden Sie hier
progres.nrw – Innovation
Innovationen entstehen an vielen Orten – in kleinen und großen Unternehmen genauso wie an Hochschulen und in Forschungseinrichtungen. Diese können jedoch erst dort vollständig ihre Wirkung entfalten, wenn Wirtschaft und Wissenschaft zusammenkommen. Hier setzt progres.nrw – Innovation an. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt
- anwendungsorientierte Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung,
- die Erforschung und Erprobung von Prozessinnovationen,
- die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien,
- Verbundvorhaben von Wissenschaft und Wirtschaft, um Wissen direkt in die Praxis umzusetzen,
- Forschungsinfrastrukturen sowie Netzwerke und Cluster.
Anträge stellen können Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Gemeinden. Voraussetzung: Die Vorhaben sollen zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes und zur Stärkung der technologischen oder wissenschaftlichen Basis in Nordrhein-Westfalen beitragen.
Fördermaßnahmen im Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Die Strukturförderung über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bietet vielfältige Möglichkeiten der Förderung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Kommunen. Zu den verschiedenen politischen Zielen des Fonds werden Aufrufe durch die Ressorts der nordrhein-westfälischen Landesregierung ausgestaltet. In der Förderphase 2021-2027 werden im Themenfeld Energie und Klimaschutz eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt. Im Innovationswettbewerb „Energie.IN.NRW“ werden Verbundvorhaben gefördert, die sich der Entwicklung und Anwendung neuer Technologien in den Bereichen Energie, Industrie und innovatives Bauen widmen.
Zudem wird über eine Förderung die Senkung von Treibhausgasemissionen im öffentlichen Gebäudebestand unterstützt. Hier können insbesondere Kommunen, Vereine und Stiftungen Unterstützung für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden sowie für die Umsetzung einer klimaschonenden Wärmeversorgung erhalten. Die Aufrufe sowie die jeweiligen Fristen und Fördervoraussetzungen werden auf der Internetseite des EFRE/JTF-Programms NRW veröffentlicht.
Förderung der Energiewende durch die NRW.BANK
Die NRW.BANK unterstützt die Energiewende durch ihre Förderprogramme für erneuerbare Energien, klimagerechte Mobilität und Konsortialfinanzierungen im Bereich der Energie- und Umweltschutzinfrastruktur. Zudem trägt sie zur Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft durch Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen bei.
Mit dem Programm „Weg vom Gas“ bietet die NRW.BANK attraktive Kredite und Tilgungszuschüsse bei der Umstellung auf Erneuerbare Energien.
Die NRW.BANK setzt außerdem das Förderprogramm „progres.nrw – Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie“ um. Innerhalb dieses Förderprogramms bündelt das MWIKE die Fördermöglichkeiten zur Erschließung der mitteltiefen und tiefen hydrothermalen Geothermie von der Projektidee bis zur ersten Bohrung. Die Fördergegenstände Vorstudie und Machbarkeitsstudie stellen wichtige erste Schritte auf dem Weg zu einem sicheren und erfolgreichen Projekt dar. Zusätzlich werden seismische Messkampagne umfangreich gefördert, um die Datenqualität und –dichte für anschließende Bohrungen zu maximieren. Dieser Schritt zahlt in hohem Maße auf die Sicherheit und Erfolgswahrscheinlichkeit einer Bohrung ein. Wichtigster Bestandteil der Förderung ist die teilweise Absicherung des Fündigkeitsrisikos von 45 Prozent bei der ersten Bohrung. NRW stellt damit als erstes Bundesland ein systematisches Instrument in diesem Bereich bereit.
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