Förderung des Breitbandausbaus
Durch das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm – Infrastrukturrichtlinie – kann die Errichtung und der Ausbau von Kommunikationsverbindungen gefördert werden, um damit Unternehmen Zugang zu einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung zu ermöglichen.
Gefördert wird der Breitbandausbau im Wege der „Wirtschaftlichkeitslückenförderung“ oder als „Betreibermodell“, unter Einhaltung der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung).
Bei den RWP-Mittel handelt es sich um zusätzliche Hilfen. D. h. diese sind nicht dazu vorgesehen, andere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten zu ersetzen. Deshalb sind vorrangig Mittel aus anderen Förderprogrammen (z.B. "Sonderprogramm Gewerbegebiete" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur) in Anspruch zu nehmen.
In Ortschaften bis zu 10.000 Einwohnern erfolgt die Förderung des Breitbandausbaus vorrangig nach der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume". Näheres hierzu erfahren Sie auf der Website des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.
Weitere Informationen zum Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen finden sie hier und unter www.gigabit.nrw.de.
Information zur Breitbandförderung finden Sie auch bei der NRW.BANK.
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