Leitentscheidung 2021
Der Ausstieg aus der Braunkohle eröffnet neue Raumperspektiven. Mensch und Umwelt stehen vor einer Jahrhundertaufgabe.
Die Leitentscheidung liefert hierfür eine tragfähige Brücke und sichert auch den Kommunen die Unterstützung für die notwendigen Transformations-Planungen zu.
Diese Leitentscheidung verringert die abzubauenden Kohlenmengen drastisch. Sie hilft damit, die ambitionierten Klimaziele zu erreichen. Zusätzlich zu der in der Leitentscheidung 2016 angelegten Reduzierung der C02-Emissionen aus der Braunkohleverstromung im Umfang von 400 Millionen Tonnen, werden nun zusätzlich mehr als 1.200 Millionen Tonnen C02 eingespart. Das ist ein riesiger Beitrag zum Klimaschutz.
Die Leitentscheidung sieht vor, dass mehr als 20 Quadratkilometer Fläche in den drei Tagebauen vom Abbau verschont werden - der ganz überwiegende Teil davon im Süden des Tagebaus Hambach. Nicht nur der Tagebau Inden, sondern auch der Tagebau Hambach wird früher eingestellt. Der Hambacher Forst, der Merzenicher Erbwald und das Waldgebiet östlich der Steinheide bleiben erhalten. Mit weiteren kleineren Waldflächen sind das rd. 650 ha Wald, die nunmehr nachhaltig entwickelt werden.
Im Interesse der am Tagebau Garzweiler noch von Umsiedlungen betroffenen Menschen richtet die neue Leitentscheidung den Abbaubetrieb zunächst auf bereits weitgehend unbewohnte Ortschaften (Immerath und Lützerath) im Süden des Tagebaus aus. Die Leitentscheidung gibt vor, dass Keyenberg und die anderen Dörfer des 3. Umsiedlungsabschnittes nicht vor Ende des Jahres 2026 bergbaulich in Anspruch genommen werden. Damit stellen wir sicher, dass die turnusmäßige Überprüfung des Kohleausstiegs durch die Bundesregierung im Jahr 2026 noch in das weitere Vorgehen einfließen kann.
Aus heutiger Perspektive ist es kluge Daseinsvorsorge, den Tagebau Garzweiler vollständig zu sichern. Mit der zeitlichen Verschiebung der Inanspruchnahme der Dörfer gibt unsere Leitentscheidung darüber hinaus den Raum, künftige Veränderungen im Energie-Mix angemessen berücksichtigen zu können. Zudem erhalten die dort noch lebenden Bürgerinnen und Bürger deutlich mehr Zeit zur Abstimmung ihrer Umsiedlung mit ihrer ganz persönlichen Lebenssituation – unter Beibehaltung der Garantie auf die vom Betreiber zugesagten Umsiedlungskonditionen.
Die Leitentscheidung sieht weitere Verbesserungen auch für die Tagebauranddörfer von Garzweiler II durch größere Abstände zum Tagebaurand vor. Diese sollen möglichst 500 Meter betragen - soweit die Rekultivierung es zulässt.
Leitentscheidung 2021 Grafiken
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