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Minister Voigtsberger: Tariftreuegesetz schützt Beschäftigte und stärkt Frauenförderung, Umwelt und Soziales

Minister Voigtsberger: Tariftreuegesetz schützt Beschäftigte

Die Landesregierung hat ein Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Sie setze damit ein klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne, sagt Wirtschaftsminister Harry K. Voigstberger. Und es schütze die Unternehmen in unserem Land vor unfairem Wettbewerb. Das Gesetz geht nun in die Anhörung der kommunalen Spitzenver­bände und soll voraussichtlich am 20. Juli 2011 in den Landtag eingebracht werden.

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung ein Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. „Die Landesregierung setzt mit dem Tarif­treuegesetz ein klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne. Damit schützen wir die Unternehmen in unserem Land vor unfairem Wettbewerb“, sagte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger im Anschluss an die Kabinettssitzung. In Zukunft werden öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 8,62 Euro zahlen. Im Öffentlichen Personennahverkehr wird ein repräsentativer Tarifvertrag für alle Bieter gelten, die sich in NRW um Verkehrsdienst­leistungen bemühen.

„Durch die Gleichstellung der Leiharbeiter mit regulär Beschäftigten bei der Vergütung, der Verpflichtung der Unternehmen, soziale Kriterien zu beachten sowie - abhängig von Firmengröße und Auftragswert - Maß­nahmen zur Frauenförderung im eigenen Unternehmen durchzuführen, nimmt die öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion wahr“, erklärte Voigtsberger. Auch die Kriterien Umweltschutz und Energieeffizienz seien im Gesetz verankert. Damit werde besonders der Gedanke der Nachhaltigkeit bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots betont.

Das Gesetz sieht Sanktionen und Kontrollmaßnahmen vor, um sicher­zustellen, dass die Vorgaben auch in der Praxis angewendet werden. Zugleich werden die Kommunen dadurch entlastet, dass das Land wichtige Überwachungsfunktionen für sie übernimmt. „Zusätzlich werden wir den unvermeidbaren Verwaltungsaufwand durch Zu­sammenarbeit mit der Zollverwaltung des Bundes reduzieren“, so Voigtsberger. „Es war unverantwortlich, dass die Vorgängerregierung das frühere Tariftreuegesetz ersatzlos gestrichen hat. Das neue Gesetz ist eine deutliche Verbesserung gegenüber früheren Regelungen.“Das Gesetz geht nun in die Anhörung der kommunalen Spitzenver­bände und soll voraussichtlich am 20. Juli 2011 in den Landtag eingebracht werden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die
Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.