Energetische Sanierung: Mieter nicht überfordern
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:
Auf die Äußerungen der Bundeskanzlerin, die Kosten der energetischen Sanierung stärker als bisher auf die Mieterinnen und Mieter umlegen zu können, reagierte heute der nordrhein-westfälische Wohnungsbauminister Harry K. Voigtsberger: „Wir müssen dafür sorgen, dass die Interessen der Mieter an bezahlbaren Mieten und die Anreizwirkung für Vermieter für eine energetische Sanierung in einem sozial ausgewogenen Verhältnis bleiben.“
Die energetische Sanierung zur Erreichung von Klimaschutzzielen sei eine Herausforderung für den Staat, Vermieter und Mieter. Die Abwälzung der Kosten allein auf eine Gruppe, in diesem Fall auf die Mieter, sei unsozial und deswegen abzulehnen. Bereits der bisher zulässige Zuschlag von elf Prozent auf die Mieten belaste viele Mieter bis an ihre Grenzen. Außerdem sei bereits dieser Zuschlag für viele Vermieter in Wohnungsteilmärkten wie z.B. im Ruhrgebiet nicht realisierbar.
Die Bundesregierung verzichte in seinem Energiekonzept auf alle Festlegungen im Gebäudebereich und fahre gleichzeitig die Förderprogramme massiv herunter. „Die Klimakanzlerin zieht sich mit einer über fünfzigprozentigen Kürzung der KfW-Fördermittel aus der Verantwortung und überlässt die Realisierung ihres hoch gehängten politischen Ziels den Bürgerinnen und Bürgern!“ sagte Voigtsberger.
NRW werde seine Stimmen im Bundesrat für ein sozial vertretbares Ergebnis einsetzen, das für alle Beteiligten tragbar ist.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.
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