Voigtsberger: Bund muss Gesetzentwurf zur energetischen Gebäudesanierung dringend nachbessern
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:
Der geplante Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden weise deutliche Mängel auf, kritisierte NRW-Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger am Mittwoch (8.Juni 2011). „Es wurde höchste Zeit, dass die Bundesregierung endlich auf der Grundlage des Konsenses aller Bundesländer handelt, um die Rahmenbedingungen für energetische Gebäudesanierungen zu verbessern. Aber der jetzt im Rahmen des Energiepaketes vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Schnellschuss. Da gibt es noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.“
Die vom Bund vorgeschlagene Förderung von privaten Wohnungseigentümern führe dazu, dass Spitzenverdiener deutlich mehr profitieren als Eigentümer mit durchschnittlichem Einkommen, kritisierte der Minister. „Gerechter und besser für den Klimaschutz wäre eine Zulagenregelung, die alle Wohnungseigentümer gleich behandelt“, sagte Voigtsberger.
Zudem müsse das Gesetz schneller in Kraft treten – nicht erst, wie vom Bund geplant, Anfang 2012: „Das würde zum völligen Stillstand bei der energetischen Gebäudesanierung in diesem Jahr führen. Niemand saniert jetzt sein Haus, wenn er im nächsten Jahr eine deutlich bessere Förderung erhält“, sagte Voigtsberger. „Wir werden die vereinbarten ehrgeizigen Klimaschutzziele nur dann erreichen können, wenn die Sanierungsquote bei Gebäuden mindestens verdoppelt wird. Dazu brauchen wir so schnell wie möglich bessere Rahmenbedingungen für die energetische Sanierung.“
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.
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