Kabinett will neue Regelungen zur Zweckentfremdung und zur Überlassung von Wohnraum
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:
Die nordrhein-westfälischen Gemeinden sollen künftig die Möglichkeit erhalten, per Satzung gegen die Umwandlung von Wohnraum für Gewerbezwecke vorzugehen. Das Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW) verabschiedet, der den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die Regelungen der von der Vorgängerregierung Ende 2006 aufgegebene Zweckentfremdungsverordnung auf lokaler Ebene wieder einzuführen.
„Das Zweckentfremdungsverbot soll verhindern, dass Mietwohnungen in gewerbliche Räume umgewandelt oder abgerissen werden beziehungsweise ganz leer stehen. Wir wollen den NRW-Kommunen die Chance geben, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob und in welchen Bereichen eine Zweckentfremdung von Wohnungen nur mit Genehmigung zulässig ist“, erläuterte Bauminister Harry K. Voigtsberger.
Außerdem sollen die Gemeinden künftig bei Sozialwohnungen wieder das Recht haben, dem Vermieter mindestens drei Wohnungssuchende zur Auswahl vorzuschlagen. „Damit können die Kommunen Familien mit niedrigen Einkommen, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht aus eigener Kraft versorgen können, noch gezielter unterstützen“, erklärte Voigtsberger. Auch hier setze das Land bewusst auf lokale Regelungen per Satzung.
Die kommunalen Spitzenverbände hatten in der Anhörung die beabsichtigten Neuregelungen begrüßt. Der Gesetzesentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren. Die Neuregelungen könnten Ende des Jahres in Kraft treten.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.
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