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EU nimmt Klage gegen Übernahme des Hammer Kanalnetzes durch Lippeverband zurück – keine europaweite Ausschreibung nötig

Kanalnetz Hamm: EU nimmt Klage zurück

Die EU-Kommission hat ihre Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Übernahme des Kanalnetzes der Stadt Hamm durch den Lippeverband zurückgezogen. Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger begrüßte die Einstellung des Verfahrens. „Die Entscheidung der EU-Kommission schafft Klarheit. Das historisch gewachsene und bundesweit einmalige Verbandsmodell von NRW wird damit rechtlich bestätigt“, erklärte Voigtsberger.

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr teilt mit:

Die EU-Kommission hat ihre Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Übernahme des Kanalnetzes der Stadt Hamm durch den Lippeverband zurückgezogen. Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger begrüßte die Einstellung des Verfahrens. „Die Entscheidung der EU-Kommission schafft Klarheit. Das historisch gewachsene und bundesweit einmalige Verbandsmodell von NRW wird damit rechtlich bestätigt“, erklärte Voigtsberger. Auch die Stadt Hamm und der Verband begrüßten die Entscheidung der Kommission.
Die EU-Kommission hatte auf Grundlage einer Beschwerde des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) die Bundesrepublik wegen Verletzung von Wettbewerbsregeln aus dem EG-Vertrag verklagt. Die EU zeigte sich überzeugt von den in der Klageerwiderung vorgebrachten Argumenten. Gemeinsam mit Stadt Hamm und Lippeverband hatte das Bundeswirtschaftsministerium als Vertreter des Bundes auf die Brüsseler Klage erwidert.

Zuvor hatte die EU-Kommission die Auffassung vertreten, dass die Abwasserbeseitigung und damit die Übernahme des Abwassernetzes hätte ausgeschrieben werden müssen, weil private Mitbewerber für die Abwasserbeseitigung in Hamm durch die Direktvergabe benachteiligt worden seien.

Mit der Rücknahme der Klage erkennt Brüssel jetzt an, dass es sich bei der Übertragung der Abwasserbeseitigung von der Kommune auf einen anderen öffentlich-rechtlichen Träger, nämlich von der Stadt Hamm auf den Lippeverband, um die Delegation einer hoheitlichen Aufgabe handelt. Dieser „staatsorganisatorische Akt“ richte sich nach nationalstaatlichem Recht und unterliege deshalb keiner Ausschreibungspflicht. Mit anderen Worten: Weil nach deutschem Recht eine Übertragung der Abwasserbeseitigung von einem öffentlichen Träger auf den anderen zulässig war, ist eine Ausschreibung nach Europarecht gar nicht gefordert.

Dabei spielt es auch nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums grundsätzlich keine Rolle, dass der Lippeverband neben den Städten und Gemeinden auch private Mitglieder aus Gewerbe, Industrie und Bergbau hat. Denn diese halten keine „Anteile“ am Verband, der als Non-Profit-Institution am Gemeinwohl orientiert ist und keine Gewinne erzielt.

Für die Stadt Hamm und ihre Bürger hat sich die Übernahme des städtischen Kanalnetzes in den vergangenen vier Jahren gelohnt: Trotz hoher Investitionen des Lippeverbandes in den Ausbau und die Erhaltung der Hammer Kanäle blieben die Abwassergebühren stabil. Die rund 60 von der Stadt übernommenen und in der Abteilung „Stadtentwässerung Hamm“ des Verbandes zusammengefassten Mitarbeiter haben nun die Sicherheit, dauerhaft bei ihrem neuen Arbeitgeber bleiben zu können.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums  für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.