WIRTSCHAFT.NRW
INDUSTRIE.KLIMASCHUTZ.ENERGIE

Mutterschutz für Selbstständige - Wirtschaftsministerin startet Bundesratsinitiative

Mutterschutz für Selbstständige - Wirtschaftsministerin startet Bundesratsinitiative

Ministerin Neubaur: Wir müssen Nachteile beim Mutterschutz abbauen und damit einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung und gegen den Fachkräftemangel leisten

Die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen braucht selbstständige Frauen und Unternehmerinnen. Im Jahr 2022 wurden 31 Prozent der gewerblichen Gründungen von Frauen angemeldet, in den freien Berufen waren es rund 52 Prozent.

Bei Fragen des gesetzlichen Schutzes während der Schwangerschaft und nach der Geburt sind diese Frauen bislang benachteiligt. Auf Initiative von Wirtschaftsministerin Mona Neubaur hat das Landeskabinett deshalb am Dienstag beschlossen, im Bundesrat einen Entschließungsantrag zum Mutterschutz für Selbstständige einzubringen. Mit dem Ziel, Nachteile während der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Entbindung abzubauen.

Zum Anlass des Weltfrauentages tauscht sich Wirtschaftsministerin Mona Neubaur mit Unternehmerinnen in Düsseldorf zu Aspekten der Vereinbarkeit von Firma und Familie, von Schwangerschaft und Elternzeit aus.

Wirtschaftsministerin Neubaur: „Mutterschutz für Selbstständige ist längst überfällig. Alle, die ein Kind bekommen, müssen auch das Recht auf einen gesetzlichen Schutz haben. Eine Schwangerschaft darf für Selbstständige nicht die Bedrohung ihrer unternehmerischen Existenz bedeuten. Genauso wenig darf die Familienplanung Frauen davon abhalten, ein Unternehmen überhaupt erst zu gründen. Wir können es uns als Gesellschaft nicht leisten, dieses enorme unternehmerische und volkswirtschaftliche Potenzial ungenutzt zu lassen. Wenn wir die Nachteile für Selbstständige abbauen, tun wir etwas für die Gleichstellung und gegen den Fachkräftemangel. Deshalb setzen wir uns im Bundesrat dafür ein, gleichwertigen Mutterschutz zu schaffen.“

Das Grundgesetz sichert Müttern den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft zu. Das Mutterschutzgesetz jedoch umfasst nur den Schutz von Müttern, die in einem Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Für Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen gibt es gesonderte Regelungen. Für selbstständig tätige Frauen hingegen gelten die Schutzfristen nicht. Sie müssen selbst finanziell für die Zeit vor und nach der Geburt des Kindes vorsorgen, in der sie nicht arbeiten und deshalb auch keine Einnahmen erzielen können. Die Ausfallzeiten selbstständiger Frauen durch die Schwangerschaft und Geburt führen dann zu Auftragseinbußen und Umsatzrückgängen. Junge Unternehmen, die in der Regel noch keine Rücklagen für eine ausreichende Vorsorge bilden können, kann die Insolvenz und damit auch der Verlust von Arbeitsplätzen und Lehrstellen drohen. 

Familie und Beruf so gut wie möglich vereinbaren zu können, ist eine wichtige Voraussetzung für Frauen, Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen. Die Bundesratsinitiative der Landesregierung unterstützt das Ziel, den Frauenanteil bei Gründungen und in der Führung von Start-Ups sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen und für Frauen und Männer gleichwertige Verhältnisse in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Selbstständigkeit zu schaffen.