FAQ Probetransport und Kalthandhabung
Fragen und Antworten
Bei den Probetransporten werden leere, kernbrennstofffreie CASTOR-Behälter transportiert, um die Strecke zu testen und die Arbeitsabläufe von der Abfertigung in Jülich bis zur Annahme in Ahaus zu erproben. Der Probetransport wird vom Transporteur, der Orano NCS GmbH (ONCS) in Zusammenarbeit mit den Betreibern der Zwischenlager, der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) sowie der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) durchgeführt. Die Probetransporte stellen keine Vorfestlegung auf die Transport-Option nach Ahaus dar.
Die Probetransporte werden vollständig auf Verantwortung der Zwischenlager-Betreiber (JEN und BGZ) und des Transporteurs (ONCS) durchgeführt. Eine atomrechtliche Genehmigung oder Beaufsichtigung ist nicht erforderlich.
Eine weitere Testfahrt, erneut mit leerem Castor-Behälter, diesmal jedoch im Rahmen des atomrechtlichen Aufsichtsverfahren – die sogenannte „Kalthandhabung“ – soll im Laufe des Monats November stattfinden. Dabei werden die Arbeitsabläufe in den Zwischenlagern erprobt. Die Fahrt zwischen Jülich und Ahaus ist nicht teil der Kalthandhabung. Hierbei handelt es sich um konventionelle Schwertransporte, die außerhalb atomrechtlicher Verfahren durchgeführt werden.
Bei einer offiziellen Kalthandhabung nehmen zusätzlich die Atomaufsicht sowie hinzugezogene Sachverständige teil, die die Arbeiten begutachten und bewerten. Kalthandhabungen dienen dem Nachweis, dass die Genehmigungsinhaber den einwandfreien Handhabungsablauf in der Praxis beherrschen und sind üblicher Bestandteil atomrechtlicher Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren.
Eine Genehmigung des zuständigen Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für das AVR-Behälterlager der JEN in Jülich liegt derzeit weiterhin nicht vor. Das zugehörige Genehmigungsverfahren ist seit mehr als zehn Jahren beim BASE anhängig. Erst im Jahr 2022 hat das BASE der JEN bestätigt, dass nicht von einer Erdbebengefahr auszugehen ist. Dennoch sind noch weitere sicherheitsrelevante Aspekte, wie beispielsweise die IT-Sicherheit, im Zuge des Genehmigungsverfahrens zu bewerten.
Bis zur endgültigen Genehmigung des BASE ist die 2014 getroffene Anordnung des MWIKE zur unverzüglichen Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in der bestehenden Form aufrecht zu erhalten, um den weiterhin genehmigungslosen Zustand zu regeln.
Die JEN verfolgt zwei Optionen: Zum einen den Neubau eines Zwischenlagers- am Standort Jülich.
Die zweite Option ist der Transport der Castoren nach Ahaus und die Aufbewahrung im dort bestehenden Zwischenlager.
Die Lagerung der Kernbrennstoffe im AVR-Behälterlager Jülich erfolgt durch die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN). Hauptzuwendungsgeber der JEN ist der Bund.
Die für die Zwischenlagerung und Beförderung von Kernbrennstoffen erforderlichen Genehmigungen erteilt das BASE. Das BASE ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMUV.
Die Entscheidung, welche Option letztendlich priorisiert oder gewählt wird, liegt bei der JEN. Die Entscheidung ist dabei jedoch an die Anforderung gebunden, dass die gewählte Option die am schnellsten realisierbare ist.
Für die Genehmigung des bestehenden AVR-Behälterlagers ist das BASE zuständig. Sobald eine Genehmigung des BASE vorliegt, kann das MWIKE die Anordnung zur unverzüglichen Entfernung der Kernbrennstoffe prüfen.
CDU und Grüne haben im Koalitionsvertrag festgelegt, Kernbrennstofftransporte zu minimieren und die Neubau-Option in Jülich voranzutreiben. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vertritt diese Ziele weiterhin gegenüber den beteiligten Bundesbehörden und arbeitet daran, dass diese Option weiter mit Hochdruck verfolgt wird. Mit dem für 2023 beschlossenen Haushaltsgesetz hat die Landesregierung die Möglichkeit für die JEN geschaffen, geeignete Flächen für einen Neubau in Jülich zu erwerben.
Social Media Settings
If you activate these fields with a click, information will be transmitted to and stored by one or more of the following services:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Please read carefully our notes and information on Privacy and Netiquette before you activate individual social media.
Permanently enable data feeds from social networks and agree to data transfer: