Braunkohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier
Eckpunktevereinbarung ist ein Meilenstein für den Klimaschutz, stärkt die Versorgungssicherheit und bringt Klarheit für die Menschen in der Region
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der RWE AG auf Eckpunkte geeinigt, um den Braunkohleausstieg um acht Jahre auf 2030 vorzuziehen.
Die erzielte Verständigung ist für die klimapolitischen Bemühungen der Landesregierung ein wichtiger Meilenstein und hat damit eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrages in Nordrhein-Westfalen in die Wege geleitet. Durch den Kohleausstieg im Jahr 2030 wird nur noch die Hälfte des ursprünglich vorgesehenen Abbaufeldes im Tagebau Garzweiler II in Anspruch genommen. Dadurch bleiben mindestens 280 Millionen Tonnen Kohle im Boden. Das entspricht etwa 280 Millionen Tonnen CO2, die nicht mehr emittiert werden.
Gleichzeitig trägt die Vereinbarung der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Krise der Energieversorgung Rechnung, indem zusätzliche Kraftwerksleistung im Markt verbleibt und ausreichende Fördermengen in den nächsten Monaten und Jahren sichergestellt werden.
Um eine transparente und unabhängige Entscheidungsgrundlage zu erhalten, wurden drei Gutachten von der Landesregierung beauftragt, die jeweils unterschiedliche Fragestellungen im Hinblick auf einen Braunkohleausstieg 2030 in Nordrhein-Westfalen und einem potenziellen Erhalt von Lützerath in den Blick nehmen. Im Fokus stehen dabei energiewirtschaftliche, tagebauplanerische sowie wasserwirtschaftliche Aspekte.
Die unabhängige Expertise der drei Gutachten wurde durch Beurteilungen der Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde und fachlich zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde sowie des Geologischen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen als geowissenschaftliche Fachbehörde ergänzt.
Das Wirtschaftsministerium hat die Ergebnisse der verschiedenen Gutachten und Studien in einem Ergebnisbericht „Braunkohleausstieg 2030 in NRW“ zusammengeführt und darin Schlussfolgerungen im Hinblick auf einen Braunkohleausstieg 2030 abgeleitet. Darüber hinaus erfolgt im Ergebnisbericht eine ausführliche Einordnung und Bewertung der Kurzstudie „Gasknappheit: Auswirkungen auf die Auslastung der Braunkohlekraftwerke und den Erhalt von Lützerath“ der CoalExit Research Group.
Die gutachtlichen Betrachtungen sind zu dem Ergebnis gelangt, dass sowohl die fünf Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts (Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath) als auch die Holzweiler Höfe (Eggerather Hof, Roitzerhof und Weyerhof) erhalten werden können. Dementsprechend wird es dort keine Umsiedlungen mehr geben.
Ein Erhalt der von der Ursprungseinwohnerschaft komplett verlassenen Siedlung Lützerath ist aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich. Andernfalls könnten die für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in den kommenden acht Jahren notwendige Fördermenge nicht erreicht, die Stabilität des Tagebaus nicht gewährleistet und die notwenigen Rekultivierungen nicht durchgeführt werden. Die Landesregierung hat daher mit Blick auf die Versorgungssicherheit sowie tagebauplanerische, bergbautechnische und wasserwirtschaftliche Aspekte festgestellt, dass die Inanspruchnahme der Ortslage Lützerath auch beim Kohleausstieg 2030 weiterhin erforderlich ist.
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