Finanzierungsangebote im Bereich Gründungen
Wer unternehmerisch erfolgreich sein möchte, braucht eine gute Idee. Um den Bestand und das Wachstum eines Unternehmens zu sichern, ist darüber hinaus eine ausreichende Kapitalausstattung wichtig. Nur durch eine entsprechende Kapitaldecke lassen sich neue Handlungsspielräume eröffnen, Zukunftsvorhaben realisieren und eine größtmögliche Unabhängigkeit erreichen.
Starke Unterstützung von Beginn an
Die NRW.BANK bietet als Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen zahlreiche Förderprodukte für nordrhein-westfälische Gründerinnen, Gründer und Start-ups an (zur Übersicht) und berät diese umfassend und anbieterunabhängig zu allen Facetten von Förderung.
Fremdkapital
Für Investitionsvorhaben mit einem geringeren Volumen bietet sich zum Beispiel das NRW.Mikrodarlehen an. Für größere Investitionen könnten etwa der zinsgünstige Förderkredit NRW.BANK Gründung und Wachstum oder der NRW.BANK.Universalkredit geeignet sein.
Um die beiden letztgenannten Förderkredite zu erhalten, sollten Gründerinnen und Gründer zunächst ihre Hausbank ansprechen. Diese stellt den Förderantrag bei der NRW.BANK und zahlt nach Zusage das Förderdarlehen entsprechend aus.
Eigenkapital
Technologie- und wissensbasierte Gründungen haben oftmals einen erhöhten Kapitalbedarf in der Start- und Wachstumsphase. Neben einer klassischen Kreditfinanzierung kann für diese Unternehmen auch das Einwerben von zusätzlichem Eigenkapital interessant sein. Bei solchen Venture-Capital-Investitionen werden in der Regel nicht nur finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, sondern häufig auch Netzwerk und branchenspezifisches Know-how des Investors beziehungsweise der Investorin. Gerade deswegen kann Venture-Capital ein sehr wichtiger Baustein für junge Unternehmen mit großem Entwicklungspotential sein.
Die Eigenkapitalprodukte der NRW.BANK sind weitgehend am Lebenszyklus der Unternehmen ausgerichtet und bieten besonders in der Gründungsphase wertvolle Unterstützung.
Das NRW.BANK.Venture Center ist eine spezialisierte Beratungsstelle für technologieorientierte Gründungswillige aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie neu gegründeten, innovativen Start-ups.
Mit dem Wandeldarlehen der NRW.SeedCon erhalten Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, zwischen 50.000 und 200.000 Euro. Zins- und Tilgungszahlungen sind endfällig. Während der siebenjährigen Laufzeit des Darlehens werden die Unternehmen nicht mit Zins- und Tilgungszahlungen belastet. Die über NRW.SeedCon vergebenen Wandeldarlehen sind nachrangig und unternehmensseitig müssen keine Sicherheiten gestellt werden.
Im Rahmen der win NRW.BANK Business Angels Initiative vermittelt die NRW.BANK privates Eigenkapital an innovative Wachstumsunternehmen. Private Investorinnen und Investoren unterstützen junge Unternehmen mit Kapital und ihrem Branchenwissen. Sie fördern gezielt Start-ups mit herausragenden Konzepten, die sich in der Entwicklungs- oder frühen Startphase befinden.
Über NRW.SeedCap beteiligt sie die NRW.BANK zu gleichen Konditionen wie ein Business Angel oder ein privater Seed Investor. Die Finanzierung der NRW.BANK kann dabei (in mehreren Finanzierungsschritten) zwischen 100.000 und 50.000 Euro, bei Klima- und Umwelttechnikunternehmen bis maximal 750.000 Euro, liegen.
Mit dem Fonds NRW.Venture starten schnell wachsende Unternehmen im Land Nordrhein-Westfalen durch. Über mehrere Finanzierungsrunden werden pro Start-up bis zu 15 Millionen Euro Eigenkapital investiert. Das geschieht gemeinsam mit privatwirtschaftlichen Investorinnen und Investoren. Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung bringen das Team von NRW.Venture und die weiteren Investoren auch ihr Know-how und Netzwerk ein.
Damit junge, innovative Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen die Zeit bis zur nächsten Finanzierungsrunde ohne Liquiditätsengpässe überbrücken können, hat die NRW.BANK das Förderprogramm NRW.SeedBridge gestartet. Mit dem Programm reagiert die Förderbank auf das aktuell knappe Angebot von Risikokapital im Markt. Über NRW.SeedBridge können Unternehmen, die nicht älter als sieben Jahre sind, Wandeldarlehen von bis zu 200.000 Euro erhalten. Zins- und Tilgungszahlungen sind endfällig.
Förderberatung
Die NRW.BANK berät darüber hinaus nordrhein-westfälische Gründerinnen, Gründer und Start-ups zu allen Aspekten und Facetten von Förderung und über alle Fördermittel gebenden Stellen hinweg – von der NRW.BANK selbst über Land, Bund und EU bis hin zur KfW sowie zur Landwirtschaftlichen Rentenbank. Zudem berät die NRW.BANK – ebenfalls umfassend und anbieterunabhängig – zu Spezialthemen wie etwa der Vorbereitung eines Finanzierungsgesprächs mit der Hausbank. Die NRW.BANK führt regelmäßige Fördersprechtage in ihren Niederlassungen in Düsseldorf und Münster sowie bei den regionalen Kammern durch und berät im Rahmen von eintägigen NRW.BANK.Seminaren, in themenspezifischen Workshops sowie selbstverständlich telefonisch.
Bürgschaften
Gründerinnen und Gründer, die keine ausreichenden Sicherheiten für Bankkredite stellen können, haben die Möglichkeit von dem Angebot der Bürgschaftsbank NRW oder einer Landesbürgschaft zu profitieren. Dabei können Bürgschaften für bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages übernommen werden.
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