Start-up Transfer
Das Land Nordrhein-Westfalen hat das ehemalige Programm „START-UP-Hochschul-Ausgründungen“ Anfang 2019 durch das Programm „Start-up Transfer“ ersetzt.
Damit sollen die konkrete Vorbereitung von Gründungen aus den Hochschulen noch besser als bisher zu unterstützt werden.
Zwei Mal im Jahr können Gründerinnen und Gründer Anträge auf eine finanzielle Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen stellen. Jedes Gründungsvorhaben kann nun bis zu 320.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.
Gegenüber dem Vorgängerprogramm werden erstmals auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen adressiert. Ergänzend besteht nun die Möglichkeit, Techniker und Personen, die über einschlägige Branchenerfahrung verfügen, in das Gründungsteam zu integrieren – auch wenn diese keinen Hochschulabschluss haben. Zudem kann für besonders entwicklungsintensive Vorhaben eine Verlängerung von 18 auf 24 Monate gewährt werden.
Das Wirtschaftsministerium hat die Förderung neu ausgerichtet, um noch stärker auf die speziellen Bedürfnisse von High-Tech Gründungen aus der Wissenschaft einzugehen. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bieten ein enormes Potenzial an Gründungsideen, aus dem die Weltmarktführer von morgen entstehen können. Zugleich wird durch die Förderung von Hochschulausgründungen die – neben Forschung und Lehre – dritte Säule ‚Wissens- und Technologietransfer‘ gestärkt und der Praxisbezug der Hochschulen weiterentwickelt. In der Wirtschaft setzt der Zufluss von neuen Ideen Innovationspotenzial frei.
Zahlreiche Gründerinnen und Gründer haben bereits erfolgreich ihr Unternehmen gestartet. Seit Frühjahr 2015 hat eine unabhängige Jury 120 Geschäftsideen zur Förderung empfohlen. Bisherige Schwerpunkte waren Gründungen aus der Informations- und Kommunikationstechnik, den Life Sciences und den Ingenieurwissenschaften.
Bei der Vorbereitung ihrer Gründungen unterstützt werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen, deren Abschluss in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Die Anträge sind beim Projektträger Jülich (PtJ) einzureichen.
Hier gibt's Antragsunterlagen, Termine und weitere Informationen
Ansprechpartner
Dr. Hendrik Vollrath, 02461-613347, h.vollrath [at] fz-juelich.de (h[dot]vollrath[at]fz-juelich[dot]de)
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