Unternehmenssicherung
Die Gründe, warum Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten, sind vielfältig: konjunkturelle Krisen, Management-Fehler, disruptive Marktveränderungen etc. Ganz vermeiden lassen sich Unternehmenskrisen nicht.
Allerdings können vorbeugende Maßnahmen zur Unternehmenssicherung ergriffen werden oder – wenn sich eine Krise abzeichnet – Maßnahmen um gegenzusteuern. Sowohl zur Vorbeugung als auch zur Bewältigung von Unternehmenskrisen steht eine Palette an Maßnahmen zur Verfügung.
In der öffentlichen Wahrnehmung werden staatliche Unterstützungsmaßnahmen aufgrund der hohen medialen Aufmerksamkeit vor allem mit großen Unternehmen verbunden. Das ist nicht richtig, denn die Maßnahmen des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums adressieren sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch Großunternehmen (GU).
Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium ist darum bemüht, sowohl krisenhafte Entwicklungen bei KMU – z.B. über regelmäßigen Austausch mit Branchenvertretern – als auch bei GU zu erfahren und im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützend an Auswegen mitzuwirken.
Krisenvorbeugende Maßnahmen
Insbesondere kleine Unternehmen hängen in hohem Ausmaß von ihrer Unternehmensführung ab, nicht selten sind die Abläufe vollkommen auf diese zugeschnitten. Was passiert eigentlich, wenn die Führung ausfällt? Für diesen Fall empfiehlt es sich, einen sogenannten Notfallkoffer anzulegen, in dem genau für diesen Fall frühzeitige Vorsorge getroffen wird. Frühzeitige Vorsorge beinhaltet auch, das eigene Geschäftsmodell in regelmäßigen Abständen auf Schwachstellen zu überprüfen sowie rechtzeitig eine geordnete Unternehmensnachfolge in die Wege zu leiten. Externe Hilfe, zum Beispiel von der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige professionelle Beratung, kann dabei unterstützen. Ein Zuschuss für externe Beratung kann beispielsweise im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) - Beratung oder über das Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows beantragt werden.
Krisenbewältigende Maßnahmen
Bei Finanzierungsschwierigkeiten kann in manchen Fällen die NRW.BANK als Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen weiterhelfen. Die NRW.BANK bietet unentgeltliche Beratung zu Finanzierungs- und Förderfragen an. Für mittelständische Unternehmen in schwierigen (Umbruch-) Situationen ist beispielsweise der NRW.BANK.Spezialfonds interessant, in dem die NRW.BANK ein Co-Investment eingeht, pari passu zu den Bedingungen einer zuvor nicht am Unternehmen beteiligten privat investierenden Person mit Sanierungsexpertise. Auch Landesbürgschaften können dazu beitragen, Finanzierung in schwierigen (Umbruch-) Situationen sicherzustellen.
Die beiden Maßnahmen Beschäftigtentransfer und Kurzarbeitergeld stehen nicht nur großen, sondern auch kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung. Sollte Personalabbau unumgänglich sein, kann mittels Transferagenturen und Transfergesellschaften – weitere Informationen beim Arbeitsministerium – versucht werden, Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Bei temporären personellen Überkapazitäten bietet sich Kurzarbeitergeld über die Arbeitsagentur an.
Und selbst wenn eine akute Unternehmenskrise vorliegt oder eine Insolvenz droht, eröffnet das deutsche Insolvenzrecht Möglichkeiten für eine Sanierung und Fortführung des Unternehmens, beispielsweise durch ein Insolvenzplanverfahren, eine Insolvenz in Eigenverwaltung oder eine übertragende Sanierung.
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