Förderung von Regionen – Infrastruktur
Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur trägt das Regionale Wirtschaftsförderprogramm (RWP) insbesondere dazu bei, Beschäftigung und Einkommen in den Regionen zu sichern und den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen.
Außerdem soll es jungen, innovativen Unternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch geeignete Rahmenbedingungen Entwicklungsmöglichkeiten bieten.
Am 17. April 2024 ist die aktuelle RWP-Infrastrukturrichtlinie des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms in Kraft getreten. Förderschwerpunkte bilden beispielsweise:
- die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten
- die Errichtung sowie der Ausbau von Gewerbezentren
- Bildungseinrichtungen
- die Tourismusinfrastruktur.
Aktuell können die förderfähigen, unrentierlichen Ausgaben zu bis zu 90 % gefördert werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind zusätzliche Hilfen. Sie sind nicht dazu vorgesehen, andere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten zu ersetzen. Dies bedeutet, dass andere Fördermittel, z. B. Spezialprogramme, vorrangig zu nutzen sind.
Förderung von Bildungseinrichtungen
Förderfähig sind Ausgaben für die Errichtung, den Ausbau und beziehungsweise oder die Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen Bildung, sowie Vorhaben, die darauf abzielen, die Lernortkooperation und die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur zu fördern. Die Bildungsangebote müssen vom staatlichen Ausbildungsauftrag erfasst sein. Zu beachten sind neben den Ziffern 2.2 und 3.5 in der RWP-Infrastrukturrichtlinie insbesondere die Vorgaben in Ziffer 3.2.2.5 Abs. 2 bis 5, 7 und 9 des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Sofern vorrangig zu nutzende Förderprogramme lediglich mit einem geringeren Fördersatz zur Verfügung stehen, können innerhalb der Gebietskulisse ergänzend GRW-Mittel zum Einsatz kommen.
Beispielsweise wurde mit Hilfe der Förderung über das Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm das Technische Berufskolleg in Solingen zukunftsfit gemacht. So wurden beispielsweise die Räumlichkeiten der Bundesfachklasse Galvanik modernisiert und durch einen Neubau erweitert.
Weitere Informationen zum Technischen Berufskolleg Solingen finden Sie in diesem Video.
Förderung der Tourismusinfrastruktur
Über das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm - Förderrichtlinie Infrastruktur - können die Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus gefördert werden. Dabei darf es sich nur um solche Infrastrukturmaßnahmen handeln, die als Basis für das Wachstum des regionalen Tourismus in der Zukunft dienen und überwiegend touristisch genutzt werden.
Qualifizierte Projektskizzen für Vorhaben der Tourismusinfrastruktur werden einem Ranking unterzogen. Stichtage zur Einreichung der Projektskizzen bei den Bezirksregierungen sind der 1. Juni und der 1. Dezember eines jeden Jahres. Die Grundsätze und allgemeinen Voraussetzungen sind im Merkblatt „Kriterien gestützte Entscheidungen für Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastruktur nach dem RWP“ präzisiert. Für Vorhaben der Tourismusinfrastruktur sind Erläuterungen zu den Kriterien des Scoringverfahrens von den Antragstellenden in die Projektskizze zu integrieren.
weitere Informationen
Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie von der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster.
Die vom Wirtschaftsministerium NRW gewährten Beihilfen nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm werden im Transparency Award Module (TAM) der Europäischen Kommission veröffentlicht.
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