Strom und Gas
Der Energiemarkt wurde in Deutschland am 29. April 1998 liberalisiert. Die Aufhebung der Monopolstellung in der Energieversorgung für Strom und Gas kam einer Revolution in der Energiebranche gleich.
Kosten Bestandteile
Der Strompreis, den Kundinnen und Kunden bei ihrem Lieferanten bezahlen, setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
Kosten für die Strombeschaffung (Erzeugung oder Einkauf), den Vertrieb und Gewinnmarge (insgesamt 37,5 %)
Steuern (21,7 %): diese beinhalten die Mehrwertsteuer (16 %) und die Stromsteuer (5,7 %)
Nettonetzentgelt (21,5 %): Das Netznutzungsentgelt
Entgelt für Messstellenbetrieb (1,0 %)
Abgaben/Umlagen (18,2 %):
Konzessionsabgabe (4,5 %),
Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG-Umlage) (10,3 %, seit 01.07.2022 reduziert auf 0 %),
Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG (1,0 %),
Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung (1,2 %)
Umlage für abschaltbare Lasten (0,0 %)
Umlage Offshore-Netz (1,2 %)
(Quelle: Bundesnetzagentur, Stand 01.04.2022)
Der Gaspreis setzt sich aus mehreren Kostenbestandteilen zusammen:
Kosten für die Gasbeschaffung, den Vertrieb und Gewinnmarge (55,7 %)
Steuern (Gas- und Umsatzsteuer) (21,6 %)
Nettonetzentgelt (15,4 %): Das Netznutzungsentgelt
Entgelt für Messung und Messstellenbetrieb (0,8 %)
CO2-Abgabe (5,5 %)
Konzessionsabgabe (0,7 %)
(Quelle: Bundesnetzagentur, Stand 01.04.2022)
Auswahl von Strom- und Gasanbietern für jeden Haushalt
Der Energiemarkt wurde in Deutschland am 29. April 1998 liberalisiert. Die Aufhebung der Monopolstellung in der Energieversorgung für Strom und Gas kam einer Revolution in der Energiebranche gleich. Mittlerweile stehen einem Haushaltskunden zahlreiche Strom- und Gasanbieter zur Verfügung. Der Wechsel von einem Anbieter zu einem anderen ist leicht zu bewerkstelligen. Die Verbraucherzentrale NRW (Energieverträge) hat umfangreiche Informationen zum Thema „Anbieterwechsel“ zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der aktuellen Wettbewerbssituation auf dem Strom- und Gasmarkt ist nicht mehr von einer marktbeherrschenden Stellung der Energielieferanten gegenüber den Haushaltskunden auszugehen. Damit liegen die Voraussetzungen für ein Einschreiten der Energiekartellbehörde nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), beispielsweise wegen des Verdachts auf Preismissbrauch, auf diesen beiden Märkten grundsätzlich nicht vor.
Belastungen für Bürgerinnen und Bürger steigen
Aufgrund der Energiepreissteigerungen sind immer mehr private Haushalte von Energiearmut und damit Strom- und Gassperren bedroht sowie nicht mehr in der Lage die jährlich gestiegenen Mehrbelastungen durch Einsparungen zu kompensieren. Besonders gefährdet sind Alleinerziehende, Auszubildende/Studierende, ältere Menschen, Bezieherinnen und Bezieher von Niedrigeinkommen aus Erwerbseinkommen oder Rentenzahlungen, Arbeitsuchende sowie Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger. Energiearmut resultiert oft aus einem Zusammenspiel von drei Faktoren: geringes Einkommen, hohe Energieverbräuche und hohe Energiepreise. Häufig haben Betroffene nur wenig Einfluss auf einen effizienten Umgang mit Energie, da der hohe Energieverbrauch beispielsweise Resultat unsanierter Wohnungen mit hohem Energieverbrauch oder veralteten Haushaltsgeräten ist. Für Betroffene hat die Verbraucherzentrale NRW (Energierechnung) eine Informationsseite zur Verfügung gestellt.
Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher bekommt die derzeitige Energiekrise zu spüren. Die Strompreise sind bereits seit Jahren auf einem hohen Niveau und in den letzten Monaten weiter gestiegen. Die Gaspreise haben sich im Winter 2021/22 verdoppelt und sind durch den Ukraine-Krieg weiter gestiegen. Die Strom- und Gaspreise befanden sich im Sommer 2022 auf einem Rekordhoch. Auch wenn die Energiepreise seitdem wieder gesunken sind, werden sie weiterhin auf einem höheren Preisniveau bleiben.
Daher blickt die Landesregierung besorgt auf die steigende Anzahl einkommensschwacher Haushalte, für die Energiekosten eine erhebliche finanzielle Zusatzbelastung sind. Energieeffiziente Haushaltsgeräte anzuschaffen oder Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, bleibt dieser Verbrauchergruppe in der Regel verwehrt. Die Landesregierung begrüßt deshalb eine staatlich geförderte Energieberatung, z. B. über die Verbraucherzentrale. Dieses Angebot wird zunehmend durch viele Initiativen, zum Beispiel der Caritas NRW mit dem „Stromspar-Check“ und Programme der Stadtwerke vor Ort abgerundet, die sich insbesondere mit dem Thema Energieberatung und Energieeinsparung beschäftigen.
Energie einsparen, Kosten senken
Der sinnvollste Weg Energiekosten zu sparen ist jedoch den Verbrauch zu senken. Hierdurch wird nicht nur die Haushaltskasse geschont, sondern gleichzeitig auch die CO²-Emissionen reduziert. Detaillierte Informationen hierzu finden Verbraucherinnen und Verbraucher auf diversen Informationsseiten im Internet, so zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale NRW (Stromspartipps), in verschiedenen Sprachen. Auch bei Finanztip finden Sie Energiespartipps sowohl für Mieterinnen und Mieter, als auch für Eigentümerinnen und Eigentümer. Viele Energieversorgungsunternehmen bieten ebenfalls sog. Energieberatungen an, teilweise für die eigenen Kundinnen und Kunden auch kostenlos.
Folgende Tipps sind für jeden anwendbar:
- Warmwassertemperatur senken: Jedes Grad kostet mehr Energie. Reduzieren Sie die voreingestellte Temperatur an Ihrem Warmwasserbereiter (Durchlauferhitzer, Gas-/Ölheizung) in einem für Sie erträglichem Maß.
- Warmwasserverbrauch senken: Verwenden Sie beim Duschen Sparduschkopfe oder Durchflussbegrenzer, duschen Sie kürzer oder stellen Sie das Wasser beim Einseifen kurz ab und reduzieren Sie damit Ihren Warmwasserverbrauch. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf das Baden und waschen Sie Ihre Hände mit kaltem Wasser.
- Richtiges Lüften: Stoßlüften statt Fenster auf „Kipp“. Mindestens zwei Mal täglich alle Fenster für wenige Minuten aufmachen.
- Heizung frei räumen: Heizkörper nicht abdecken. Lassen Sie Gardinen etc. auf der Fensterbank enden. Auch unter und neben der Heizung freimachen. Eine freie Umströmung der Heizung sorgt für optimale Heizleistung und geringeren Energieaufwand.
- Heizung entlüften: Entlüften Sie zu Beginn der Heizperiode Ihre Heizung und kontrollieren Sie sie im Lauf des Winters. Entlüftungsschlüssel erhalten Sie für wenige Euro z. B. im Baumarkt.
- Nachtabsenkung der Heizung: Sparen Sie bis zu 25 % an Energie, indem Sie die Temperatur in Ihren Wohnräumen auf etwa 15/16 °C (Stufe 1 oder 2 am Thermostat) in der Nacht absenken. Niedriger sollte die Temperatur nicht absinken, da das erneute Aufheizen wiederum mehr Energie kostet. Es gibt auch programmierbare Varianten der Heizkörperthermostate, die Ihnen diese Aufgabe abnehmen.
- Heizung runterstellen: Räume mit eigener Wärmeerzeugung (Küche, Bad) können auch tagsüber auf 15/16 °C (Stufe 1 oder 2 am Thermostat) eingestellt werden. Selten genutzte Raume sollten nur ausreichend temperiert werden. Senken Sie die Raumtemperatur um 1˚C, sparen Sie bis zu sechs Prozent Heizenergie.
- Rollläden nutzen: Schließen Sie nachts die Rollladen. Tagsüber kann solare Einstrahlung durch Fenster für Wärmegewinne genutzt werden.
- Setzen Sie auf neue LED-Lampen und energieeffiziente Elektrogerate. Damit lassen sich die Stromkosten (indirekt auch der Gasverbrauch) deutlich senken.
- Fenster und Türen warten (lassen): Undichte Fenster verursachen Wärmeverluste. Fehlende oder schadhafte Fensterdichtungen können ein Grund sein. Lassen Sie undichte Fenster prüfen und fachgerecht instandsetzen.
Eine zentrale Informationsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit vielen weiteren Informationen finden Sie unter: 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel.
Arbeitskreis Energiearmut
Außerdem hat sich im Wirtschaftsministerium zu dem Thema ein Arbeitskreis „Energiearmut“ etabliert, der ein Netzwerk der betroffenen Akteurinnen und Akteure schaffen möchte. Dieses Netzwerk umfasst derzeit unter anderem zahlreiche Stadtwerke, die Verbraucherzentrale NRW, die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung im Verband kommunaler Unternehmen, eine Arbeitsloseninitiative und Vertreterinnen der Wissenschaft. Ziel ist, gemeinsam innovative Ansätze zur Bekämpfung von Energiearmut und Vermeidung von Energiesperren zu finden und umzusetzen.
Weitere Informationen zur Energiearmut:
Die Europäische Kommission hat Ende 2016 das Clean-Energy-Package oder Winterpaket vorgestellt. Mit ihm sollen die Klimaschutzverpflichtungen der EU aufgrund des Pariser Klimaübereinkommens umgesetzt werden. Das oberste Ziel ist ein System sauberer Energie. Dazu gehört auch die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle für Energiearmut.
Was sind die neuen gesetzlichen Anforderungen des Clean Energy Package? Die Mitgliedstaaten sollen u.a. zu Folgendem verpflichtet werden:
- Definition von Energiearmut im nationalen Kontext
- Erfassung des Status Quo und Monitoring der Entwicklung
- Definition und Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung von Energiearmut
- Berichterstattung
Nach Artikel 3 (3d) der Governance-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, auf Grundlage überprüfbarer Daten zu bewerten, wie viele Haushalte von Energiearmut betroffen sind, unter Berücksichtigung national definierter Mindeststandards für Energiedienstleistungen und sozialpolitischer Rahmenbedingungen. Wenn eine Betroffenheit einer erheblichen Anzahl an Haushalten festgestellt wurde, erfolgt eine Aufnahme eines nationalen Richtziels für die Verringerung der Energiearmut in den Nationalen Energie- und Klimaplans (National Energy and Climate Plan – NECP).
Die Beobachtungsstelle soll eine lebendige Plattform - Open access, Transparenz, Wissen, Austausch – sein und kontinuierlich aktualisiert sowie weiter entwickelt werden. Außerdem soll ein Austausch mit den Stakeholdern entstehen.
Transformationsprozess Energiewende
Die Energiewende ist ein auf 40 Jahre angelegter Transformationsprozess. Dieser tiefgreifende Veränderungsprozess hat nicht nur energiewirtschaftliche, sondern auch gesellschaftspolitische Dimensionen. Viele Bürgerinnen und Bürger sehen sich in einem Spannungsfeld gefangen, das von zentralen Aktivitäten, wie dem Zubau erneuerbarer Energieerzeugung und/oder dem Ausbau der Übertragungsnetze, bis hin zu dezentralen Gewichtungen, wie der Ertüchtigung lokaler und/oder kommunaler Versorgungsnetze unter Einsatz intelligenter Technologie, geprägt ist.
Deshalb fragen sich nicht nur der Einzelne, sondern auch gesellschaftliche Gruppen aus Politik und Wirtschaft, was die oben beschriebenen Prozesse mit sich bringen und ob sie (noch) beeinflussbar sind. Möglicherweise würde eine aktive Partizipation eine starke Akzeptanz mit sich bringen.
Denkbare Problemfelder sind unter anderem:
- das Gefühl der Abhängigkeit vor übergeordneten Infrastrukturmaßnahmen kann beängstigend sein
- die Einbeziehung in Planungsverfahren ist vielen Bürgerinnen und Bürgern möglich, aber die ökonomische Investition in einzelne Projekte kann nur ein Teil der Bevölkerung realisieren
- die Kosten der Energiewende sind eine soziale Herausforderung – Stichwort „Energiearmut“
Daraus resultiert ein Bedürfnis – im Hinblick auf eine Energiepolitik ohne Atomenergie – an niedrigschwelligen Partizipationsmöglichkeiten. Die Politik wiederum hat ein Interesse daran, bestehende Instrumente zu überprüfen und ggf. neue Instrumente zu entwickeln, um die Akzeptanz für Maßnahmen der Transformation zu erhöhen. Ziel ist es, die Wechselwirkung zwischen technischen und partizipativen Optionen sowie die damit verbundenen Kosten und Infrastrukturmaßnahmen zu untersuchen. Die zu entwickelnden Handlungsempfehlungen und Instrumente sollen geeignet sein, ein hohes Maß an Akzeptanz bei den gesellschaftlichen Gruppen herzustellen. Das Forschungsprojekt wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Fördergeber als Projektträger war das Forschungszentrum Jülich GmbH. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf www.transformation-des-energiesystems.de.
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