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Transparenzvereinbarung im Braun- und Steinkohlebau

Transparenzvereinbarung

Zurzeit werden in Nordrhein-Westfalen drei Braunkohlentagebaue betrieben. Die Steinkohlengewinnung wurde zum Ende des Jahres 2018 eingestellt.

Der Braunkohlenbergbau wird in Nordrhein-Westfalen noch für einige Zeit einen wichtigen Beitrag für eine sichere Stromversorgung leisten. Die Bergbaubetriebe führen unvermeidlich zu Auswirkungen auf Mensch und Umwelt – zum Teil auch dann noch, wenn sich der aktive Abbau bereits zurückgezogen hat. Heute mehr denn je gilt, dass Bergbauvorhaben nur dann eine Perspektive haben, wenn den Interessen der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie den Kommunen ernsthaft und umfassend Rechnung getragen wird.

Um das auch in Zukunft sicherzustellen, haben das Wirtschaftsministerium, die Bergbauunternehmen in NRW, die RWE Generation SE/RWE Power AG und die RAG AG, eine Vereinbarung geschlossen. Sie soll für mehr Transparenz und einen fairen Ausgleich der Interessen zwischen Anwohnenden und Unternehmen sorgen.

In der Vereinbarung verpflichten sich Land und Unternehmen unter anderem dazu,

  • mehr Transparenz und Offenheit zu schaffen hinsichtlich der Daten und Informationen zu den bergbaulichen Vorhaben und ihren Auswirkungen, die bei Behörden und Unternehmen vorliegen,
  • die Bearbeitung von Bergschäden weiter zu optimieren,
  • bergbaubedingte Staub- und Geräuschemissionen zu vermindern,
  • Plattformen zu erhalten und zu schaffen für einen Dialog auf Augenhöhe zwischen betroffenen Anwohnenden und Kommunen, Behörden, Unternehmen und weiteren Beteiligten.

So soll die Situation der Bergbaubetroffenen und ihre Ausgangsposition bei der Geltendmachung und Durchsetzung berechtigter Ausgleichs- und Ersatzansprüche verbessert werden.