Atomaufsicht
Aufgabe der Atomaufsicht ist es, den geordneten Betrieb und die Entsorgung der kerntechnischen Anlagen sicherzustellen und dabei Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen.
Für die im Auftrag des Bundes durch die Länder auszuführenden Verwaltungsaufgaben im Bereich des Atomgesetzes ist in Nordrhein-Westfalen das Wirtschaftsministerium - Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) - für die in den Unterordnern aufgeführten Aufgaben zuständig.
Weitere atom- und strahlenschutzrechtliche Zuständigkeiten bestehen beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) und dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM) sowie deren nachgeordneten Behörden.
Allgemeines zur Kerntechnik
Für Errichtung und Betrieb einer kerntechnischen Anlage gilt eine Vielzahl von Rechtsvorschriften und technischen Regeln, um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der Staat kontrolliert die Einhaltung der Regeln. Die kerntechnischen Anlagen unterliegen der staatlichen Aufsicht nicht nur während der Laufzeit, sondern auch während der Errichtung, Stilllegung und Abbau.
Das Verwaltungshandeln der Atomaufsicht in Nordrhein-Westfalen untersteht der fachlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Das BMUV hat wertvolle Grundlageninformationen, zum Beispiel zur Kerntechnik und Radioaktivität, auf einem Portal gebündelt: www.nuklearesicherheit.de.
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