Energierecht
Das Energierecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen im Bereich der Energiewirtschaft. Dazu zählen grundsätzlich sowohl die Rechtsnormen der Europäischen Union als auch des Bundes für die Erzeugung, Verteilung, Transport, Verbrauch und Einsparung von Energie.
Die Europäische Union hat sich in diesen Bereichen in den letzten mehr als zwanzig Jahren seit der europaweiten Liberalisierung des Energiesektors dynamisch weiterentwickelt und eine beachtliche Regelungsdichte und Komplexität geschaffen.
Das Energierecht wurde auf europäischer Ebene insbesondere durch die Vollendung der Energieunion im Jahr 2019 und die Verabschiedung verschiedener Gesetzespakete weiterentwickelt. Mit einer uneingeschränkt funktionierenden Energieunion stärkt die EU ihre Wirtschaft und steigert überdies ihre Energieversorgungssicherheit und ihren Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels.
Als Teil des Gesetzespakets „Saubere Energie für alle Europäer“ wurden die Energieziele der EU für 2030 definiert, die im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ überarbeitet wurden. Das Paket „Fit für 55“ umfasst eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften. Der Name „Fit für 55“ bezieht sich dabei auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken.
Im Rahmen der Energiewende hat sich auch auf Bundesebene das Energierecht wesentlich verändert und verdichtet und ist laufend Änderungen unterworfen, um die Veränderungsprozesse der Energiewende rechtlich abzusichern. Das Energiewirtschaftsrecht, das Energiekartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sowie das Energieumweltrecht sind mithin ständigen Novellierungsprozessen unterworfen.
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