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Dienstleistungen im Europäischen Binnenmarkt

Dienstleistungen im Binnenmarkt

Der Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) ist einer der größten Wirtschaftsräume weltweit.

Obwohl der Dienstleistungssektor mehr als 70 Prozent der Wirtschaftstätigkeit in den Mitgliedstaaten der EU ausmacht, wird nur ein relativ geringer Teil davon grenzüberschreitend erbracht. Für die weitere Entwicklung des Binnenmarktes ist es wirtschaftlich bedeutsam, die Potenziale des Dienstleistungssektors stärker zu nutzen.

Die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit ist in den Artikeln 49 und 56 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV) garantiert. Mit der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG), die 2006 in Kraft trat, sollen rechtliche und bürokratische Hindernisse abgebaut und grenzüberschreitende Dienstleistungen gefördert werden. Ziel ist es, Unternehmen sowie Dienstleisterinnen und Dienstleistern die Teilnahme am Wirtschaftsleben eines oder mehrerer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erleichtern. Sie tragen so zu mehr wirtschaftlichem Wachstum und zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen bei.

Die Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, verschiedene Maßnahmen vorzunehmen. Die wichtigsten Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie sind:

  • die Einrichtung zentraler Einheitlicher Ansprechpartner & EA-Portale,
  • die Überprüfung der Normen, Gesetze und Verordnungen,
  • die Ermöglichung der medienbruchfreien elektronischen Verfahrensabwicklung,
  • der Aufbau eines europäischen Amtshilfesystems (Binnenmarkt Informationssystem- IMI).
Richtlinie Dienstleistungen im Binnenmarkt PDF, 225.15 KB

 

Binnenmarkt Informationssystem - IMI

Das Binnenmarkt Informationssystem - IMI ist ein elektronisches Amtshilfesystem für Verwaltungsbehörden innerhalb der EU. Es wurde von der europäischen Kommission entwickelt, um die Kommunikation zwischen den Behörden der EU-Mitgliedstaaten zu verbessern. Beispiele sind Informationsanfragen, der Vorwarnungsmechanismus für Dienstleistungen, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit von Mensch oder Umwelt darstellen könnten, die Notifizierungen von nationalen Rechtsvorschriften im Dienstleistungsbereich sowie der Europäische Berufsausweis.
Weitere Informationen zum Binnenmarkt Informationssystem

Zentrales EA-Modell NRW

Nordrhein-Westfalen hat vor dem Hintergrund, dass mit der neuen EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (213/55/EU) das Aufgabenportfolio des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) ab dem 18. Januar 2016 um den Anwendungsbereich der Berufsanerkennung erweitert wurde, die bisherige Struktur in NRW neu ausgerichtet.

Ab dem 1. Januar 2016 wurde die bisherige EA-Struktur (21 EAs in den Kreisen und kreisfreien Städten) im Rahmen einer Neuorganisation durch ein zentrales EA-Modell ersetzt: Bezirksregierung Detmold als zentraler Einheitlicher Ansprechpartner mit persönlichen Ansprechpartnern sowie ein modernes EA-Internetportal in NRW.

Das moderne EA-Portal NRW entspricht nun den Anforderungen der EU-Richtlinien und -vorgaben und ermöglicht als Single Point of Contact Dienstleistern und Fachkräften aus den EU-Mitgliedsländern, Drittstaaten und Deutschland medienbruchfreie elektronisch durchführbare Verwaltungsverfahren. Es passt insoweit auch richtungsweisend in die Ziele und Ausrichtung des E-Government-Gesetzes NRW im Sinne eines Single Digital Gateways.