WIRTSCHAFT.NRW
INDUSTRIE.KLIMASCHUTZ.ENERGIE

Titelbild Landesplanung

Landesplanung

Die Landesplanung ist die Raumordnung auf der Ebene der Länder.

Sie hat die Aufgabe, den Raum durch planerische Vorgaben (Ziele und Grundsätze), durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.

In Nordrhein-Westfalen liegt die entsprechende Zuständigkeit der Landesplanungsbehörde beim Wirtschaftsministerium. Das wichtigste Planungsinstrument ist hier der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan. Die zentralen Rechtsgrundlagen sind das Raumordnungsgesetz sowie das Landesplanungsgesetz.

Änderung des Landesentwicklungsplans NRW zum Ausbau der Erneuerbaren Energien

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 02. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu ändern. Vom 14. Juni - 21. Juli 2023 besteht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Entwurf der LEP-Änderung abzugeben. Die öffentliche Bekanntmachung gemäß $ 13 Absatz 1 Satz 3 Landesplanungsgesetz Nordrehin-Westfalen finden Sie hier.

Das Ziel der Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen ist die schnelle Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches die Sicherung weiterer Flächen für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen erfordert. Zusätzlich verfolgt die Landesregierung hiermit das Ziel, die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergie in Nordrhein-Westfalen maßvoll zu erweitern.

Die Unterlagen sind  abrufbar auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie auf dem Internetauftritt der Landesplanungsbehörde.

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung vorzugsweise elektronisch über „Beteiligung NRW“, per landesentwicklungsplan [at] mwike.nrw.de (E-Mail)rel="noopener" target="_blank", per Post, per Fax (0211/61772-774) oder zur Niederschrift zu richten an das

 

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Berger Allee 25 in 40213 Düsseldorf. 

 

Auch bei den sechs Regionalplanungsbehörden können Stellungnahmen abgegeben werden.

Es wird darum gebeten, die Stellungnahme ausschließlich über einen der genannten Wege an das Ministerium zu richten.

Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt lediglich bei Eingaben, die über das Beteiligungsportal oder das Postfach erfolgen. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und beziehungsweise oder bei der Geltendmachung von Anregungen entstehen, werden nicht erstattet.

 Wenn Sie das Beteiligungsportal zur Abgabe Ihrer Stellungnahme verwenden wollen, müssen Sie sich hierfür im Portal registrieren. Dafür müssen Sie folgende personenbezogene Daten abgeben:

  • Benutzername
  • E-Mailadresse 

Alternativ können Sie Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder als Erklärung zur Niederschrift – auch ohne die Angabe von personenbezogenen Daten – abgeben. Sollten Sie in Ihrer Stellungnahme weitere personenbezogene Daten angeben, gehen wir davon aus, dass diese freiwillig erfolgt.

Räumliche Herausforderungen in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Land. An den begrenzten Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Ansprüche gestellt. Dazu zählen insbesondere,

  • die Bereitstellung von Siedlungsflächen für Wohnen, Handel, Gewerbe und Industrie,
  • die Gewährleistung einer leistungsfähigen Infrastruktur (Straßen, Schienen, Flughäfen, Wasserstraßen, Energieversorgung, Leitungen etc.),
  • der Schutz- und die Entwicklung von Natur- und Landschaft,
  • der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel,
  • die Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen,
  • die Schaffung bzw. der Erhalt von Möglichkeiten für eine Erholung im Freiraum,
  • die Sicherstellung der Rohstoffversorgung,
  • der Schutz des Grundwassers und seiner Nutzung sowie der
  • Schutz vor Hochwasser.

Diese und weitere Raumnutzungsansprüche stehen häufig zueinander in Konkurrenz und müssen insbesondere im LEP NRW bestmöglich aufeinander abstimmt werden.

Aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW)

Der aktuell geltende Landesentwicklungsplan NRW ergibt sich aus der LEP-Fassung von 2017 und der am 6. August 2019 in Kraft getretenen Änderung des LEP NRW .Eine Gesamtfassung finden Sie hier.
Zentrale Unterlagen zur Änderung des LEP NRW sind nebenstehend abrufbar. Darüber hinaus sind dort die Adressen der Landesplanungsbehörde und der Regionalplanungsbehörden zu finden (zugleich gemäß § 10 Abs. 2 ROG Orte der Bereithaltung des LEP NRW und der Änderungen des LEP NRW sowie der zugehörigen Unterlagen).
Ferner sind im nebenstehenden Downloadbereich Synopsen abrufbar, in denen die Bewertung bzw. der Umgang mit im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Argumenten (Stand 19.02.2019) nachvollzogen werden kann. Hierbei gilt es zu beachten, dass Schreiben zu mehreren Themen in Argumentationsblöcke aufgeteilt wurden. Inhaltsgleiche bzw. argumentationsgleiche (Teil-) Stellungnahmen/Argumentationsblöcke, die separat oder gemeinsam von verschiedenen Akteuren eingereicht wurden, werden regelmäßig nur einmal dargestellt. Dies dient der Begrenzung des Umfangs der Synopsen und erleichtert für die Leser die Sichtung der vorgetragenen Argumente und ihrer Bewertung. So wurden beispielsweise die Positionen des Städtetages Nordrhein-Westfalen, des Landkreistages Nordrhein-Westfalen und des Städte- und Gemeindebundes (AG der kommunalen Spitzenverbände) nur einmal entsprechend wiedergegeben (S. 1841 ff der Synopse zu Institutionen).

Karte zur Steuerung der Windenergienutzung im Übergangszeitraum

Karte der Windenergiebereiche in den Regionalplan-Entwürfen (Münster, TA Arnsberg) und ergänzend die Kernpotenzialräume („Beschleunigungsflächen“), Stand 6. Juni 2023.

Kernpotenzialräume bezeichnen große zusammenhängende und restriktionsarme Flächen mit besonderer Eignung für den Windenergieausbau (identifiziert aus der Windenergiepotenzialstudie der LANUV)