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Task Force Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW

Windräder

Task Force Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW

Die Landesregierung hat am 31. Oktober 2022 die Task Force zum beschleunigten Ausbau der Windenergie eingesetzt, um die Voraussetzungen für 1.000 zusätzliche Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden fünf Jahren zu schaffen. Die Task Force ist Teil der Ausbauoffensive Windenergie der Landesregierung.

Ziel der Task Force:

Mit der Einsetzung der interministeriellen Task Force wird der dringend notwendige Ausbau der Windenergie in Nordrein-Westfalen entscheidend vorangetrieben. Der Ausbau war bundesweit und auch in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren stark ins Stocken geraten. Zur Erreichung einer sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Energieversorgung wurden im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 neue Ausbauziele für die Windenergie an Land von 115 Gigawatt installierter Leistung bis zum Jahr 2030 festgelegt. Um diese Zielmarke zu schaffen, sind die aktuellen jährlichen Zubauzahlen bundesweit deutlich zu steigern.

In Nordrhein-Westfalen stehen derzeit knapp 7 Gigawatt installierter Leistung und damit etwa 12 Prozent der bundesweiten Kapazitäten. Die wichtigen bundespolitischen Impulse für den beschleunigten Ausbau der Windenergie werden nun zielgerichtet begleitet und unterstützt. Zur Stärkung unseres Energielandes und Industriestandortes strebt die Landesregierung einen massiv beschleunigten Ausbau an – mit einer Zielmarke von mindestens 1.000 zusätzlichen Windenergieanlagen in der aktuellen Legislaturperiode von 2022 bis 2027.

Mit der Einrichtung der Task Force werden die berührten Belange wie etwa Flächenplanung, Genehmigungsverfahren sowie wirtschaftliche Aspekte, die über die verschiedenen Ressorts der Landesregierung verteilt sind, zusammengeführt. Die Task Force legt Empfehlungen und konkrete Maßnahmen vor mit dem Ziel, die wesentlichen Hemmnisse beim Windenergieausbau aufzulösen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung einer ausreichenden Flächenkulisse und die Beschleunigung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie eine stärkere Koordinierung bei übergreifenden regulatorischen und wirtschaftlichen Aspekten.

Struktur der Task Force:

Der Task Force gehören das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE), das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD), das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) sowie die Staatskanzlei (STK) an.

Die Task Force „Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW“ unter der Leitung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) befasst sich im Rahmen von drei Arbeitsgruppen mit den Aufgabenbereichen „Planung und Flächenbereitstellung“, „Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren“ und „Übergeordnete Fragestellungen. In den Arbeitsgruppen sind auch die nachgeordneten Behörden und Landesgesellschaften eingebunden, wie etwa das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz, die NRW.Energy4Climate und der Landesbetrieb Wald und Holz.

Ausgewählte Themenbereiche der Task Force:

Unterarbeitsgruppe 1 - Planung und Flächenbereitstellung

  • Erreichen der Ausbauziele (Flächenausweisung) des Bundes
  • Ausreichende Flächenbereitstellung durch Ermöglichungsplanung bis zur Umsetzung der Bundesvorgaben
  • Änderung und stufenweise Rücknahme des Abstandsgesetzes

Unterarbeitsgruppe 2 - Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren

  • Zuständigkeiten für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Optimierung der Genehmigungsverfahren
  • Standardisierung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Digitalisierung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Unterarbeitsgruppe 3 - Übergeordnete Themenbereiche

  • Novellierung des Windenergie-Erlasses NRW
  • Repowering-Offensive
  • Durchführung einer kontinuierlichen Zubauprognose
  • Entwurf eines Bürgerenergiegesetzes zur finanziellen Beteiligung von Anwohnern/-innen und Kommunen
  • Auflage eines Bürgerenergiefonds zur Finanzierung von Energie-Projekten aus Bürgerhand
  • Vergabeoffensive für Windenergie auf landeseigenen Flächen
  • Beratende Unterstützung bei der Errichtung von Bürgerwindparks
  • Nutzung Strom aus Windenergieanlagen für Power-to-X / Wasserstoff
  • Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den Transport von Windenergieanlagen

Was wurde im Hinblick auf die Beschleunigung des Windenergieausbaus in Nordrhein-Westfalen bereits erreicht?

  • Mit dem am 28. Dezember 2022 veröffentlichten Erlass zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien wurden weitreichende Erleichterungen insbesondere beim Ausbau der Windenergie im Wald in Kraft gesetzt. Kalamitätsflächen (Wald-Ausfallflächen aufgrund von Sturm oder Baumkrankheiten) und Nadelwaldflächen stehen nun landesplanerisch regelmäßig für die Windenergienutzung zur Verfügung. Ausgenommen sind hiervon waldarme Gemeinden, Naturschutz-Flächen sowie Laub- und Laubmischwälder.
  • Am 21. Februar 2023 wurde eine „Gemeinsame Absichtserklärung (Letter of Intent) zur Optimierung, Beschleunigung und Unterstützung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in NRW („Regionale-Initiative Wind“) durch die kommunalen Spitzenverbände, die Bezirksregierungen und Umweltminister Oliver Krischer unterzeichnet. In den Regional-Initiativen Wind (RIW) arbeiten die Bezirksregierungen und die Kreise und kreisfreien Städte zur Optimierung, Beschleunigung und Unterstützung von Genehmigungsverfahren eng zusammen. Die Bezirksregierungen beraten die Kreise und kreisfreien Städte in juristischen und fachlichen Fragestellungen und unterstützen die Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Oberstes Ziel ist die unmittelbare Verfahrensbeschleunigung und die Stärkung der Fachkompetenz für die Genehmigung von Windenergieanlagen.
  • Die am 27. Februar 2023 vorgelegte neue Planungshilfe für Kommunen soll Städte und Gemeinden noch gezielter bei der Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen unterstützen. In der FAQ-Sammlung werden planungs- und genehmigungsrechtliche Fragen rund um den Windenergie-Ausbau beantwortet. Hintergrund sind neue Regelungen im Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) des Bundes, die im Februar in Kraft getreten sind. Bei der FAQ-Sammlung stehen planungsrechtliche Regelungen sowie das neue Instrument der Positivplanung im Vordergrund, das die Möglichkeiten der Kommunen bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung konkretisiert.
  • Am 08. März 2023 wurde die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) vorgenommene Flächenanalyse (Flächenanalyse Windenergie NRW) vorgestellt, auf deren Basis nun eine gerechte Verteilung der geeigneten Windflächen für die sechs Planungsregionen des Landes erfolgt. Grundlage der Windflächenanalyse des LANUV ist ein umfangreicher Kriterienkatalog, der zur Verfügung stehende Flächen im Land präzisiert und Ausschlussflächen definiert. Insgesamt stellt das LANUV ein landesweites Gesamtpotenzial der Flächen für die Windenergienutzung von 126.249 Hektar beziehungsweise 3,7 Prozent der Landesfläche fest.
  • Anfang März 2023 wurde durch den Bundesrat die Regelung zur Umsetzung der EU-Notfallverordnung (VO (EU) 2022/2577) final beschlossen. Das Landesumweltministerium hat die Unteren Naturschutzbehörden sowie die Unteren Immissionsschutzbehörden mit einem Erlass über die EU-Notfallverordnung zu unmittelbaren Rechtswirkungen sowie nationalen Umsetzung durch § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) am 10. März 2023 informiert.

Wie kann für die Windenergie ausreichend Fläche zur Verfügung gestellt werden?

Um ausreichend Flächen für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen, hat der Bund mit dem „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ den Bundesländern Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. Bislang sind bundesweit nur 0,8 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen an Land ausgewiesen – bis Ende 2032 sollen die Länder zwei Prozent der Bundesfläche planerisch ausweisen. Nordrhein-Westfalen muss demnach bis Ende 2027 einen sogenannten Flächenbeitragswert von 1,1 Prozent und bis Ende 2032 insgesamt 1,8 Prozent seiner Landesfläche ausweisen. Durch eine Änderung des Landesentwicklungsplans und eine möglichst parallele Änderung der Regionalpläne soll das endgültige Flächenziel von insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie bereits frühzeitig bis zum Jahr 2025 erreicht werden. Auf der Grundlage der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeiteten Windenergieflächenanalyse wird dazu im Rahmen der Änderung des Landesentwicklungsplans eine möglichst faire und gerechte Verteilung des Flächenziels auf die sechs Planungsregionen des Landes vorgenommen. Die konkrete räumliche Festlegung der Windenergiebereiche erfolgt dann durch die Planungsträger der sechs Planungsregionen.

Wie viele Windenergieanlagen gibt es derzeit in NRW?

Zum Stichtag 31.12.2022 erfasst das LANUV für NRW einen Gesamtbestand von 3.875 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt 6.837 MW.

Informationen zu aktuellen Ausbauzahlen der Windenergie finden Sie im Energieatlas.