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Entlastung, Beschleunigung und Bürokratieabbau für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen

Ein Pfeil bewegt sich durch ein Labyrinth

Entlastung, Beschleunigung und Bürokratieabbau für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen

Einfache, schnelle und unbürokratische Prozesse sind essentiell für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und damit ein wichtiger Standortfaktor.

Das gilt gerade in diesen Zeiten, in denen die Haushaltsmittel begrenzt sind. Die anstehenden Transformationsaufgaben erfordern umfangreiche Investitionen in die Modernisierung der Wirtschaft und Infrastruktur. Um das notwendige Tempo bei der industriellen Transformation und der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Industrie zu ermöglichen, vereinfachen und beschleunigen wir als Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Planungs- und Genehmigungsverfahren und reduzieren bürokratische Lasten für die Unternehmen in unserem Land.

Da ein Großteil des Bürokratieaufwands durch Europa- und Bundesrecht entsteht, setzen wir uns gegenüber dem Bund und der Europäischen Union für den Abbau unverhältnismäßiger bürokratischer Belastungen der Wirtschaft ein.

Aber auch durch landespolitische Initiativen werden bürokratische Entlastungen sowie Beschleunigungen von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen angegangen. Über ausgewählte Initiativen informieren wir Sie weiter unten. 

Am 6. November 2023 haben der Bundeskanzler sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zwischen Bund und Ländern verabschiedet. Dieser ambitionierte Pakt enthält konkrete Maßnahmen und Arbeitsaufträge, um Gesetze, Verordnungen und Vorschriften in den Bereichen Verwaltung, Energie, Verkehr, Breitband, Mobilfunk, Wirtschaft, Industrie und Bauwesen zu überarbeiten. Ziel ist es, Deutschland effizienter und zukunftsfähiger zu machen.

Zu den Beschleunigungsmaßnahmen gehören u.a. Fristverkürzungen, standardisierte Prüfungsmaßstäbe, die Befreiung von Genehmigungspflichten sowie eine umfassende Digitalisierung von Genehmigungsverfahren. Der Bund-Länder-Pakt versteht sich als Teil eines grundsätzlichen Wandels in Verwaltungen wie auch in Wirtschaft zu effizienteren, projektorientierten und durchgängig digitalisierten Prozessen.

Als Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen setzen wir den Bund-Länder-Pakt konsequent und zügig um, um die Potenziale für die Entlastung und Beschleunigung im Sinne der Wirtschaft vollumfänglich auszunutzen. Mit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Juni 2024 wurden erste wichtige Vereinbarungen des Bund-Länder-Pakts für die Beschleunigung der Genehmigung von Anlagen umgesetzt. Ein erleichterter vorzeitiger Maßnahmenbeginn, die Nutzung von Stichtagsregelungen und fakultative Erörterungstermine können die klimaneutrale Transformation unserer Wirtschaft erleichtern und beschleunigen. Eine detaillierte Darstellung des Umsetzungsstands des Bund-Länder-Paktes bietet der Monitoring-Bericht.

Die Modernisierung des Staates ist entscheidend, um Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten, stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten und die Bürgernähe zu fördern. Auf Bund-Länder-Ebene wurde daher am 4. Dezember 2025 der MPK-Beschluss zur Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda gefasst. Diese Agenda umfasst 237 Einzelmaßnahmen zu weniger Bürokratie, schnelleren Verfahren, effizienten staatliche Strukturen, digitalen Verfahren sowie besserer Rechtsetzung – Ziel ist eine grundlegende Staatsmodernisierung. Die NRW-Landesregierung – unter Federführung der Staatskanzlei – hatte sich umfassend in die Ausarbeitung der Föderalen Modernisierungsagenda eingebracht. Neben der umfassenden Abschaffung, Reduzierung und Bündelung von Berichts- sowie Dokumentationspflichten sieht die Föderale Modernisierungsagenda Verbesserungen in der Rechtssetzung, zahlreiche Vorschläge zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, klare Regeln in der Rechtsetzung sowie eine Stärkung digitaler Prozesse vor. 

Auf Landesebene wird die Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda durch die Staatskanzlei verantwortet und gesteuert. Der Prozess ist in mehreren Arbeitsgruppen strukturiert. Erste Ergebnisse sollen bis zum 30.06.2026 erreicht sein. 

Nähere Informationen zur Föderalen Modernisierungsagenda finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

Erstes Beschleunigungs- und Entlastungspaket

Angesichts der zunehmenden Komplexität staatlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im November 2024 ein „Erstes Beschleunigungs- und Entlastungspaket“ beschlossen. Das Ziel des Pakets ist es, durch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen sowie die Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung von übermäßiger Bürokratie die Standortbedingungen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen effektiveren und transparenteren Verwaltungsapparat zu bieten. Beschleunigungs- und Entlastungspotenziale müssen sektorenübergreifend gehoben werden. 

Die Inhalte der 18 Maßnahmen des „Ersten Beschleunigungs- und Entlastungspakets“ sind daher ressortübergreifend und umfassen neben der Durchführung von Praxischecks auch Vereinfachungen in umweltrechtlichen Verfahren, die Errichtung einer Kollaborationsplattform zur Digitalisierung von Genehmigungsverfahren, Klarstellungen zur Genehmigungsfreistellung von Transformatoren für die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen sowie Beschleunigungs- und Entlastungspotenziale für weitere Bereiche. 

Im Faktenblatt werden die einzelnen Maßnahmen des ersten Beschleunigungs- und Entlastungspakets im Detail dargestellt. 

Weitere Informationen finden Sie in den Pressemitteilungen vom 12.11.2024 sowie vom 24.01.2025.


Zweites Beschleunigungs- und Entlastungspaket

Mit dem Beschluss des „Zweiten Beschleunigungs- und Entlastungspaket“ im Februar 2026 führt die Landesregierung den Bürokratieabbau konsequent fort. Das Paket umfasst mehr als 30 Einzelmaßnahmen aus allen Teilen der Verwaltung – das gemeinsame Ziel ist klar: höheres Tempo in Förderverfahren, weniger Nachweispflichten, transparentere Prozesse und klarere Entscheidungswege. Bürokratische Belastungen sollen in den Hintergrund rücken, um Unternehmen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger mehr Freiräume für ihr eigenes Handeln zu schaffen.

Die beschlossenen Maßnahmen tragen dazu in mehrfacher Weise bei. So werden Genehmigungsprozesse in großzahligen Förderprogrammen beschleunigt, indem schrittweise risikogestützte Prüfungen zur Verfahrensautomatisierung eingeführt werden. Ebenso werden vermehrt Praxischecks durchgeführt, um Unternehmen und Vollzugsbehörden unmittelbar in den Bürokratieabbau einzubinden. Kommunen wird es zudem ermöglicht, neue Regelungen zunächst „im kleinen Realbetrieb“ zu erproben, bevor sie dauerhaft eingeführt werden. Dadurch lassen sich mögliche Regelungshemmnisse – auch in bürokratischer Hinsicht – frühzeitig erkennen und ausräumen.

Nähere Inhalte zum Zweiten Entlastungspaket können dem Informationsblatt sowie der Pressemitteilung entnommen werden.

 

Im Januar 2025 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) das „Board für Beschleunigung und Entlastung“ gegründet. Im Rahmen der halbjährlichen Board-Sitzungen kommen Wirtschafts- und Industrieverbände, Gewerkschaften und Bezirksregierungen auf Spitzenebene mit der Landesregierung zusammen, um im Sinne einer Entlastungsallianz Potenziale für den Bürokratieabbau zu beraten. In den bisherigen Sitzungen wurden Themen wie der Bürokratieabbau auf Landes- und Bundesebene sowie die Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda und der NRW-Entlastungspakete diskutiert. 

Umfassende Beschleunigungspotenziale und Bürokratieentlastung lassen sich nicht einseitig in Paragraphen identifizieren, sondern erfordern die Einbindung der betroffenen Anspruchsgruppen. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen führt daher regelmäßig Praxischecks durch, um die Anwendenperspektive in den Vordergrund zu rücken. Im Dialog zwischen Unternehmen und Vollzugsbehörden werden bürokratische Hemmnisse identifiziert und Lösungen erarbeitet. Bei einzelnen Praxischecks kooperiert das MWIKE mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Zuletzt fanden im Juli 2025 und Januar 2026 u.a. zwei Praxischecks zur Planung, Errichtung und zum Betrieb von Großbatteriespeichern statt. Im Jahr 2026 sind zudem weitere Praxischecks zur Störfallverordnung bei Biogasanlagen, zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz sowie zum Handwerk und Gastgewerbe geplant. Diese sind Bestandteile des Zweiten Beschleunigungs- und Entlastungspakets.

Die Ergebnisse des Praxischecks zur Genehmigung von Elektrolyseuren finden Sie hier.