Task Force Ausbaubeschleunigung Windenergie
Nordrhein-Westfalen beschleunigt den Ausbau der Windenergie mit mehr Flächen, schnelleren Genehmigungen sowie mehr Beteiligung und Förderung
Sicher, bezahlbar und klimafreundlich – so soll Deutschlands Energieversorgung künftig sein. Nordrhein-Westfalen wird die Energiewende entscheidend mitgestalten und beschleunigt unter anderem den Ausbau der Windenergie. Damit das gut gelingt, wurde durch die Landesregierung die interministerielle Task Force „Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW“ eingesetzt, mit der die Voraussetzungen für mindestens 1.000 neue Windenergieanlagendafür bis Ende 2027 entstehen sollten. Die Task Force war Teil einer Ausbauoffensive, um den Ausbau von Windenergie in Nordrhein-Westfalen spürbar zu beschleunigen.
Für diese Aufgabe sind Ideen und Kenntnisse in vielen Bereichen gefragt. Daher arbeiteten in der Task Force "Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW" das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE), das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD), das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) sowie die Staatskanzlei (STK) eng und ressortübergreifend zusammen. Diese ressortübergreifende Zusammenarbeit wird seit September 2025 in der weiterentwickelten Task Force „Industrie- und Energietransformation“ fortgeführt.
Vor allem entwickelte die Task Force Empfehlungen und Maßnahmen dafür, wie sich Hindernisse aus dem Weg räumen und Anreize schaffen lassen. Um eine größtmögliche Wirkung zu erzeugen, setzte die Task Force mit der Arbeit in drei Unterarbeitsgruppen an drei zentralen Hebeln an. Hierbei wird auch das Fachwissen und die Erfahrung von nachgeordneten Behörden und Landesgesellschaften eingebunden, wie etwa dem Landesamt für Natur, Umwelt- und Klimaschutz, der NRW.Energy4Climate und dem Landesbetrieb Wald und Holz.
Drei zentrale Hebel für größtmögliche Wirkung
1. Mehr Flächen bereitstellen
Für den Bau neuer Windenergieanlagen müssen bis Ende 2032 bundesweit 2 Prozent der Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden – mehr als doppelt so viele Flächen wie bisher. Jedes einzelne Bundesland muss für dieses Ziel ein bestimmtes Flächenkontingent bereitstellen. Nordrhein-Westfalen wird 1,8 Prozent seiner Landesfläche planerisch – beginnend mit der Änderung des Landesentwicklungsplans – für die Nutzung der Windenergie ausweisen. Dies soll bis Ende des Jahres 2025 erfolgen und damit sieben Jahre vor der gesetzlich vorgegebenen Frist.
2. Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen
Für Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe ist immer ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Dieses nimmt im Gesamtprozess von der Planung bis zur Realisierung eines Windenergievorhabens im Schnitt aktuell rund vier Jahre in Anspruch. Die Landesregierung strafft die Prozesse unter anderem durch die Einrichtung von sogenannten „Regionalinitiativen Wind“ und durch die Einführung von standardisierten und digitalisierten Verfahren.
Informationen zu den Verfahren finden Sie hier.
3. Bürgerinnen und Bürger beteiligen sowie Förderungen entwickeln
Nordrhein-Westfalen will mehr Bürgerinnen und Bürger finanziell an den Chancen der Energiewende beteiligten. Möglich wird das unter anderem durch ein Bürgerenergiegesetz und einen Bürgerenergiefonds, die den Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe an Erneuerbare-Energien-Projekten und somit an der Energiewende ermöglichen.
Windenergie an Land bundesweit verdoppeln
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 sollen 2030 in ganz Deutschland 115 Gigawatt aus Windenergie an Land bereitstehen – doppelt so viel wie 2022. Nordrhein-Westfalen packt zur Erreichung dieser Ausbauziele mit an und macht Tempo. Derzeit stehen in Nordrhein-Westfalen fast 4.000 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von rund 8,5 Gigawatt. Das sind knapp 12 Prozent der bundesweit installierten Leistung. NRW gehört damit zu den vier stärksten Bundesländern bei der Nutzung von Windenergie an Land. Mit den Windenergieanlagen in NRW kann bereits jetzt so viel Strom produziert werden, um den Jahresstromverbrauch von mehr als 5 Millionen Haushalten zu decken. In den kommenden Jahren werden aufgrund der massiv gestiegenen Genehmigungen von Windenergieanlagen sowie entsprechender Zuschlagsmengen im Rahmen der Ausschreibungen der Bundesnetzagentur deutlich steigende Inbetriebnahmen zu verzeichnen sein. Dies wird ebenfalls weitere positive Effekte für die klimaneutrale Energieversorgung unseres Industriestandortes mit sich bringen.
Was die Task Force schon für Nordrhein-Westfalen erreicht hat
Inzwischen sind einige Weichen für den beschleunigten Ausbau der Windenergie gestellt. Von Erlassen über Flächenanalysen bis hin zur Vereinbarung von Kooperationen – hier ist dokumentiert, welche Meilensteine die Arbeit der bisherigen Task Force bereit erreicht hat.
Erlass zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Kraft gesetzt
Der Erlass erleichtert insbesondere den Ausbau der Windenergie im Wald: Künftig können Windenergieanlagen auf geschädigten Waldflächen und in anderen Nadelholzwäldern errichtet werden.
Kooperation in Regional-Initiativen Wind vereinbart
Bezirksregierungen, Kommunen und Land wollen in sogenannten Regional-Initiativen Wind gemeinsam die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beschleunigen und die Fachkompetenz dafür in den Behörden verstärken.
FAQ-Sammlung für Ausweisung von Flächen vorgelegt
Die neue Planungshilfe für Kommunen beantwortet planungs- und genehmigungsrechtliche Fragen rund um den Ausbau von Windenergie nach dem Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) des Bundes. Als neues Instrument konkretisiert die Positivplanung die Möglichkeiten der Kommunen bei der Ausweisung von Flächen.
Umweltministerium informiert über Umsetzung der EU-Notfallverordnung
Das Landesumweltministerium hat die Unteren Naturschutzbehörden sowie die Unteren Immissionsschutzbehörden mit einem Erlass über die EU-Notfallverordnung zu unmittelbaren Rechtswirkungen sowie der nationalen Umsetzung durch § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) informiert.
Flächenanalyse Wind vorgestellt
Basierend auf der Flächenanalyse lassen sich geeignete Windflächen gerecht für die sechs Planungsregionen des Landes verteilen. Insgesamt eignen sich 3,7 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung – das sind 126.249 Hektar.
Eckpunkte für nachhaltigere Flächenentwicklung beschlossen
Das Landeskabinett hat vereinbart, an welchen Stellen es den Landesentwicklungsplan ändern will. Neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien stehen der verantwortungsbewusste Umgang mit den Flächen sowie ein Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen im Fokus.
Im ersten Halbjahr 178 Windenergieanlagen mit 910 Megawatt Leistung genehmigt
Damit wurde schon jetzt mehr Leistung in Nordrhein-Westfalen genehmigt als im gesamten Jahr 2022. Mehr als ein Viertel der bundesweit genehmigten Windenergieleistung entfällt aktuell auf Nordrhein-Westfalen.
Neue Landesplattform verbessert Zusammenarbeit bei Genehmigungen
Das Landesumweltministerium hat eine interne Plattform aufgebaut, um die Zusammenarbeit der Behörden auf allen Ebenen zu unterstützen.
Expertenanhörung bringt Abbau von Hindernissen bei den Genehmigungsverfahren voran
Mit Blick von außen durch Projektentwickler, Windenergieverbände, Naturschutzverbände, Wissenschaftler und Juristen hat das Landesumweltministerium die Genehmigungsverfahren genau unter die Lupe genommen. Nun ist noch klarer, wo zuerst angepackt werden muss, damit die Verfahren kürzer werden.
Übergangserlass sichert Flächenausweisung bis zur abgeschlossenen Regionalplanung
Bis die Regionalplanung in allen Planungsregionen fertiggestellt ist, regelt der „Erlass zur Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit“ unter anderem mit einem gesicherten Flächenkorridor und Einzelfallprüfungen die Ausweisung von Flächen für neue Windenergieanlagen.
Ministerin Neubaur und Minister Krischer treffen sich mit Planungs- und Genehmigungsbehörden zum Windenergieausbau-Dialog
An verschiedenen Thementischen tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter aus Behörden und Landesministerien zu Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung aus, um gemeinsam weitere Vorschläge zu entwickeln.
Alle Informationen zum Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen gebündelt auf einer Seite
Die Webseite zur Task Force Ausbaubeschleunigung Windenergie stellt die wichtigsten Ziele und Maßnahmen der Landesregierung zum beschleunigten Ausbau der Windenergie vor und informiert über aktuelle Ereignisse und Ergebnisse. Diese Arbeit wird im Rahmen der weiterentwickelten Task Force „Industrie- und Energietransformation“ fortgeführt.
MWIKE lädt Branchenexperten zum Fachgespräch für die Repowering-Offensive
Projektentwickler, Windenergieverbände und Vertreterinnen und Vertreter des Wirtschafts- und Energieministeriums trafen sich, um gemeinsam Hemmnisse und Lösungsansätze zur Beschleunigung von Repowering-Vorhaben an Windenergieanlagen zu diskutieren.
Das Landeskabinett beschließt die Änderung des Landesentwicklungsplans
Das Landeskabinett hat die Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen, mit der unter anderem die Bundesvorgaben zur Bereitstellung von Flächen zum Ausbau der Windenergie für Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden. Die Änderung des Landesentwicklungsplans wird nun dem Landtag zugeleitet.
Bürgerenergiegesetz tritt in Kraft
Die finanzielle Beteiligung von Gemeinden und Einwohnenden an neuen Windenergieanlagen wird mit dem neuen Bürgerenergiegesetz zum Regelfall. Individuellen Beteiligungsmodellen wird eine größtmögliche Flexibilität eingeräumt, in jedem Fall ist aber eine angemessene Beteiligungspflicht vorgesehen.
Zeitpläne für Regionalplanänderung stehen fest
Damit bis Ende 2025 alle Flächen für den Windenergieausbau feststehen, werden nun in sechs Regionen die Regionalpläne geändert.
NRW forciert Hochlauf der grünen Wasserstoffwirtschaft
Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium NRW fördert die lokale Wasserstoffproduktion und damit die Umstellung auf ein nachhaltiges und robustes Energiesystem. Es wurden zwei entsprechende Förderbescheide an das Projekt „Wasserstoffzentrum Hamm" und das Projekt „Schlafender Riese“ in Lichtenau vergeben.
Wasserstraßen für schnellen Transport von Windenergieanlagen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Land NRW starten ein Pilotprojekt für den beschleunigten Transport von Anlagenteilen für Windenergieanlagen durch verbesserte Genehmigungsverfahren und die Nutzung von Wasserstraßen. Projektstart ist im Hochsauerland. Das Projekt startet am 01.03.24 und soll bis zum Sommer 2024 Ergebnisse erzielen.
Leitfaden zu Vorteilen und Funktion des Bürgerenergiegesetzes NRW
Ein Leitfaden der NRW.Energy4Climate erklärt das Gesetz und seine Anwendung zur freien Vertragsgestaltung zwischen Vorhabenträgern und Gemeinden um die Akzeptanz für Windenergie zu stärken und zu sichern.
Dialogveranstaltung zum Bürgerenergiegesetz NRW
Im Dialogforum stellt Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur das neue Bürgerenergiegesetz NRW und entsprechende Informationsangebote wie Leitfäden und ein FAQ des Ministeriums vor. Das Gesetz regelt die finanzielle Beteiligung der Gemeinden und der Bevölkerung an neuen Windenergievorhaben.
Transparenzplattform zum Bürgerenergiegesetz NRW online
Die Transparenzplattform zum Bürgerenergiegesetz NRW ist inzwischen online: transparenzplattform.nrw.de Die Plattform informiert öffentlich über neue Vorhaben, die unter das Gesetz fallen und entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten.
Neuer Artenschutzleitfaden (Modul A) eingeführt
NRW führt das „Model A“ des neuen Leitfadens "Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ ein. Ziel ist es, Artenschutzprüfungen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen zu standardisieren und rechtssicher durchzuführen.
Neuregelung der Übergangssteuerung im Landesplanungsgesetz
Um den Ausbau der Windenergie in NRW auch vor dem Inkrafttreten der geänderten Landesentwicklungspläne beschleunigen zu können, hat die Landesregierung die Übergangssteuerung im Landesplanungsgesetz neu geregelt. Die Änderung wurde am 17. Mai 2024 im Landtag beschlossen.
Gesetzesnovelle zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren beschlossen
Der Bundestag hat am 6. Juni 2024 die Novelle des BImSchG beschlossen. Damit hat das Parlament den Weg frei gemacht für bundeseinheitliche Vorgaben, mit denen sich Genehmigungsverfahren für den Bau neuer Windenergieanlagen deutlich beschleunigen lassen. NRW wird die Novelle zügig umsetzen.
Nordrhein-Westfalen weiterhin Spitzenreiter bei Genehmigungen
228 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.338 Megawatt wurden im ersten Halbjahr 2024 in Nordrhein-Westfalen genehmigt. Das ist mehr als ein Viertel aller bundesweiten Genehmigungen von Januar bis Ende Juni dieses Jahres. NRW liegt damit im Ländervergleich deutlich an der Spitze.
Runderlass zur Anwendung des § 2 EEG veröffentlicht
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat einen Runderlass zur Anwendung des §2 EEG veröffentlicht, der heraushebt, dass erneuerbare Energien im öffentlichen Interesse liegen. Der Runderlass schafft dadurch mehr Planungssicherheit, u.a. für Investoren und Projektträger.
Erlass Zulassung vorläufiger Nachtbetrieb
Der Erlass regelt die vorläufige Zulassung des Nachtbetriebs im schallreduzierten Betrieb für Anlagen, für die der Bericht über die Typenvermessung noch aussteht.
Arbeitshilfe zum Vollzug des „Wind-an-Land-Gesetzes in NRW
Am 3. Juli 2023 haben die Bundesländer eine Arbeitshilfe beschlossen, die den Ausbau von Windenergieanlagen an Land beschleunigen soll. Nun liegt eine Übersetzung dieser Arbeitshilfe für NRW vor, die alle Rechtsänderungen berücksichtigt, die seit dem 1. Februar 2023 in Kraft getreten sind.
Bekanntmachung Stabstelle Windenergie
Zur Unterstützung einer schnelleren Genehmigung von Schwer- und Sondertransporten für Windenergieanlagen wurde beim Landesbetrieb Straßenbau NRW die Stabsstelle Windenergie eingerichtet. Sie fungiert als zentrale Schnittstelle und ist Ansprechpartner bei Planung und Beantragung von WEA-Transporten.
Start des Bürgerenergiefonds NRW
Das Land NRW und die NRW.BANK haben den Bürgerenergiefonds gestartet. Ab sofort können Bürgerinitiativen eine finanzielle Unterstützung für die Planungskosten erhalten.
Landesenergiegesellschaft E4C veröffentlicht eine Broschüre zum Repowering von Windenergieanlagen.
Erlass BImSchG-Novelle
Der Informationserlass konkretisiert die im Bund beschlossenen Änderungen zum Immissionsschutz und bietet den Genehmigungsbehörden Hilfestellung bei der Auslegung.
Die Task Force „Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW“ wird weiterentwickelt und in die neue Task Force „Industrie- und Energietransformation“ integriert.