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Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen

Bild eines Atomkraftwerks in einer Landschaft

Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen

Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) stellen sicher, dass mögliche Auswirkungen von Projekten auf Mensch, Natur und Umwelt frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden. Sie schaffen Transparenz darüber, welche Folgen ein Vorhaben haben kann, und unterstützen eine sachorientierte Entscheidungsfindung.

Ein wichtiger Bestandteil der UVP ist die Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände und weitere Interessierte erhalten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, Hinweise einzubringen und Bedenken zu äußern.

Die Abläufe und Beteiligungsschritte sind im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) sowie in der europäischen UVP-Richtlinie (2011/92/EU, geändert durch 2014/52/EU) geregelt. Bei grenzüberschreitenden Verfahren finden zusätzlich die Espoo-Konvention sowie die Regelungen der Aarhus-Konvention zur Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung. 

Gemäß diesen Vorgaben werden bei kerntechnischen Vorhaben im Ausland angrenzende Staaten informiert und die Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit ermöglicht.

Weitere Informationen sind auf der Seite des Bundesumweltministeriums abrufbar.