Repowering-Offensive
Ziel ist es, bestehende Anlagen durch moderne und leistungsfähigere Anlagen zu ersetzen
Bei bestehenden Windenergieanlagen kann sich die Frage stellen, inwieweit ein Repowering in Betracht kommt. Ein solcher Ersatz älterer Windenergieanlagen durch neue, effizientere Anlagen kann eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen: So kann der Stromertrag durch leistungsstärkere Anlagen deutlich gesteigert werden – und das oft mit weniger Anlagen auf der gleichen Fläche als bisher. Darüber hinaus sind im Falle des Repowering die Standorte der Anlagen bereits etabliert und akzeptiert. Die für den Betrieb und den Anschluss der Anlage erforderliche Infrastruktur ist ebenfalls vorhanden.
Repowering ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende
Die Repowering-Offensive soll einen Anstoß für Repowering-Projekte geben und einen effektiven sowie verträglichen Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen ermöglichen. In diesem Zusammenhang kommt auch der weiterentwickelten Task Force „Industrie- und Energietransformation“ eine besondere Rolle zu, da sie bereits eine Reihe von Maßnahmen entwickelt hat und in Zukunft noch weitere Maßnahmen auf den Weg bringen wird.
So wurde schon mit Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW) Ende März 2023 der 1.000-Meter-Mindestabstand für Repowering auf Landesebene aufgehoben. Dadurch können zusätzliche Flächen für neue Windenergieanlagen geschaffen und damit auch das Potenzial von Repowering-Vorhaben gehoben werden. Auch auf Bundesebene wurden durch die Änderung planungsrechtlicher Vorschriften im Baugesetzbuch (insbesondere § 245 e) Vereinfachungen für das Repowering eingeführt. Diese verfolgen das übergeordnete Ziel, vorhandene Flächenpotenziale bestmöglich zu nutzen. Durch den bereits veröffentlichten „Erlass zur Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit bis zum Erreichen der Flächenbeitragswerte durch die Regionalplanung“ (LINK) wurden die erleichterten Überleitungsvorschriften auf Bundesebene bereits auf die Landesebene übertragen.
Expertise von vielen Seiten gefragt
Für die Entwicklung von weiteren Maßnahmen, die das Repowering vereinfachen, ist Expertise von vielen Seiten gefragt – auch von außen. In einem Fachgespräch haben daher Expertinnen und Experten aus den Ressorts sowie aus der Praxis – vor allem Projektentwickler – die Themen rund um das Repowering intensiv und lösungsorientiert diskutiert. Ziel ist es, auf Basis der Erkenntnisse aus dem Fachgespräch in Kombination mit einer Analyse des Rechtsrahmens etwaige Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen des Repowering zu identifizieren. Die Erkenntnisse wurden in einer Veröffentlichung entsprechend aufbereitet und werden in die Novellierung des Windenergie-Erlasses einfließen. Die Landesenergiegesellschaft E4C hat die Broschüre zum Repowering von Windenergieanlagen hier veröffentlicht.