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Clearingstelle Mittelstand stellt Tätigkeitsbericht vor

Clearingstelle Mittelstand stellt Tätigkeitsbericht vor

Minister Pinkwart: Wollen Clearingstelle stärken und ihre Schlagkraft erhöhen

Die Clearingstelle Mittelstand hat eine große Bedeutung für die nordrhein-westfälische Wirtschaft, da sie mit ihren sogenannten Clearingverfahren relevante Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung, des Bundes und der EU frühzeitig auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit prüft. Das zeigt auch der Tätigkeitsbericht für das Jahre 2019, der heute im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung im Landtag vorgestellt wurde.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart kündigte an, die Arbeit der Clearingstelle Mittelstand und des Wirtschaftsministeriums weiter zu verknüpfen: „Wir wollen die Fachkompetenz und Expertise der Clearingstelle für unsere weiteren Entfesselungsbemühungen noch besser nutzen. Mit der geplanten Anpassung des Mittelstandsförderungsgesetzes wollen wir die Clearingstelle zusätzlich stärken und ihre Schlagkraft weiter erhöhen.“
 
Dafür soll die Clearingstelle Mittelstand in Einzelfällen auf Anforderung auch zu bereits bestehenden Rechtsvorschriften tätig werden können, wenn sie besonders relevant sind für den Mittelstand. Außerdem soll sie mit einem eigenen Initiativrecht Verfahren zu bestehenden Landesgesetzen und -verordnungen selber anregen können.
 
Sabine Jahn, Geschäftsführerin der Clearingstelle Mittelstand: „Die Clearingstelle Mittelstand NRW ist im Jahre 2013 als bundesweit einmalige Institution an den Start gegangen. Mit fast 100 durchgeführten Clearingverfahren stellt sie eine nicht mehr wegzudenkende Institution in Nordrhein-Westfalen dar. Sie ist Vorbild für andere Bundesländer. Durch eine frühzeitige Einbindung kann sie ihren Prüf- und Beratungsauftrag für die Landesregierung erfüllen.“
 
Andreas Ehlert, stellvertretender Vorsitzender des Mittelstandsbeirats NRW und Präsident von Handwerk NRW, der den Tätigkeitsbericht vorstellte, sagt: „Die wertvolle Arbeit der Clearingstelle sollte durch ein Initiativrecht gestärkt werden. Denn wir brauchen in Nordrhein-Westfalen beständige Impulse für den Abbau von Bürokratie und Wettbewerbshemmnissen, die den Mittelstand belasten und einschränken. Das ist als Antwort auf die Corona-Krise wichtiger denn je.“
 
Die Clearingstelle Mittelstand führte im Jahre 2019 insgesamt 18 Clearingverfahren durch. Davon fünf Verfahren zu Vorhaben des Landes, zwölf zu Vorhaben des Bundes und ein Verfahren zu Vorhaben der EU. Die Clearingstelle befasste sich unter anderem mit dem E-Government-Gesetz NRW, dem Landesabfallgesetz NRW, der 5G-Mobilfunkstrategie und dem Gebäudeenergiegesetz.