
© ETC Jülich
Be- und Verarbeitung sowie eine sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen
Für die Be- und Verarbeitung sowie eine sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb gemäß §§ 6 und 7 Atomgesetz genehmigungspflichtiger Anlagen ist eine Genehmigung gemäß § 9 Atomgesetz erforderlich.
Eine Genehmigungserteilung sowie die Aufsicht darüber erfolgt durch das zuständige Bundesland, also für Anlagen in Gronau und dem Forschungszentrum Jülich durch das Land Nordrhein-Westfalen.
- Chemiezellen werden zurzeit zurückgebaut. Hier wurden beispielsweise Versuche zur Waste-Behandlung durchgeführt, die Betriebsstätte ist kernbrennstofffrei.
- Große Heiße Zellen dienen zur Fern-Handhabung hochradioaktiver Substanzen und Gegenstände.
- Verladehalle dient zur Transportvorbereitung der Brennelementbehälter aus und ggf. zur Annahme von Brennelementbehältern in das Behälterlager Jülich.
- IEK-6: Nuclear Waste Management and Reactor Safety, zur Forschung zum sicheren Umgang mit nuklearen Abfällen und Reaktorsicherheit auf dem Campus des Forschungszentrums in Jülich.
- ETC: Beschäftigt sich mit der Erforschung von Zentrifugen-Technologien.
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