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Anlagen zur Spaltung, Erzeugung, Be- und Verarbeitung von Kernbrennstoffen gemäß § 7 Atomgesetz

Spaltung, Erzeugung, Be- und Verarbeitung von Kernbrennstoffen

Für die Spaltung, Erzeugung, Be- und Verarbeitung von Kernbrennstoffen sowie die Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe in ortsfesten Anlagen ist eine Genehmigung gemäß § 7 Atomgesetz erforderlich.

Eine Genehmigungserteilung sowie die Aufsicht darüber erfolgt durch das zuständige Bundesland, also für Anlagen auf dem Gelände des Forschungszentrum Jülich, Würgassen, Hamm-Uentrop, Gronau und Aachen durch das Land Nordrhein-Westfalen.

  • KWW: Kernkraftwerk in Würgassen im Kreis Höxter. Das Kernkraftwerk war bis zum 26. August 1994 in Betrieb, ist kernbrennstofffrei und der kerntechnische Abbau beendet. 
  • THTR: Thorium Hochtemperaturreaktor in Hamm-Uentrop. Der Reaktor war bis September 1989 in Betrieb und ist jetzt im sicheren Einschluss. 
  • UAG: Urananreicherungsanlage Gronau. Betreiber der Anlage zur Anreicherung zugunsten des Isotops U-235 aus einem U-236/U-238-Gemisch am Standort Gronau ist die Urenco Deutschland GmbH.
  • SUR: Siemens Unterrichtsreaktor in Aachen. Der Reaktor war bis 2000 im Unterrichtsbetrieb und ist kernbrennstofffrei. Die Anlage wird demnächst abgebaut. 
  • FRJ-2: Forschungsreaktor Jülich (auch DIDO genannt). Der Reaktor war bis 2006 im Forschungsbetrieb. Er ist kernbrennstofffrei und befindet sich im Abbau. 
  • AVR: Der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor in Jülich war bis 1988 im Versuchsbetrieb. Er ist kernbrennstofffrei und befindet sich ebenfalls im Abbau.

Informationen zum aktuellen Betrieb

Aktuelle Informationen zum Betrieb finden Sie in im Strahlenschutzbericht des Monats auf den Seiten der Radiologische Fernüberwachung kerntechnischer Anlagen in Nordrhein-Westfalen (RFÜ NRW).

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