Öffentlichkeitsbeteiligung für einen geplanten Neubau von zwei Kernkraftwerken in den Niederlanden
Die niederländische Regierung will die Stromerzeugung bis 2035 auf CO2-neutrale Energieträger umstellen. Kernenergie soll dabei einen wichtigen Beitrag zur Realisierung dieses Ziels leisten. Das niederländische Ministerium für Wirtschaft und Klima leitet nun ein Raumordnungsverfahren für den Bau zweier neuer Kernkraftwerke in den Niederlanden ein.
Das geplante Vorhaben muss ein bestimmtes mehrstufiges Projektverfahren auf Grundlage der Bestimmungen des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Raumordnungs- und Umweltgesetzes (Omgevingswet) durchlaufen.
Die erste Phase ist eine eher strategische Planungsphase, in der über den Standort für die künftige kerntechnische Anlage entschieden wird. Dies führt zu einer sogenannten "Vorzugsentscheidung" über den Standort. Dazu wird begleitend eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt.
In der nächsten Phase findet eine detaillierte Planung für den gewählten Standort statt, die zu einer endgültigen Projektentscheidung führt. Dazu wird eine (grenzüberschreitende) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
Insgesamt besteht in der ersten Phase des Verfahrens nach Angaben der niederländischen Seite mehrfach die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Die niederländische Regierung sieht in der ersten Phase folgende Schritte vor (diese Planung ist vorläufig):
- September 2024 - das sogenannte Scoping-Dokument für die SUP wird zur öffentlichen Prüfung (und grenzüberschreitenden Konsultation) zur Verfügung stehen; Stellungnahmen können während eines Zeitraums von 6 Wochen eingereicht werden.
- Dezember 2024 - das Scoping-Dokument für die SUP wird fertiggestellt (es wird veröffentlicht, aber es gibt keine Beteiligung an diesem Schritt)
-voraussichtlich nach Sommer 2026 – Der Entwurf der Vorzugsentscheidung, der Bericht zur Strategischen Umweltprüfung (Plan-MER) sowie die Analyse der integralen Auswirkungen werden zur öffentlichen Prüfung (einschließlich grenzüberschreitender Konsultation) ausgelegt; innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen können Stellungnahmen eingereicht werden.
-Im Anschluss an die Beteiligung – Die endgültige Vorzugsentscheidung wird getroffen und veröffentlicht.
Die endgültige Projektentscheidung über den Bau neuer Kernkraftwerke nach Abschluss der zweiten Phase ist weiterhin für das Jahr 2028 geplant. Die endgültige Projektentscheidung über den Bau neuer Kernkraftwerke nach Abschluss der zweiten Phase ist für das Jahr 2028 geplant.
Beteiligung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Das zuständige Ministerium der Niederlande hat das Bundesumweltministerium (BMUV) über die geplante Öffentlichkeitsbeteiligung über den Neubau von zwei neuen Kernkraftwerken in den Niederlanden informiert. Das BMUV hat die Informationen an die Bundesländer weitergeleitet und um Mitteilung der Beteiligungsabsicht gebeten. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird dem BMUV seine Beteiligungsabsicht übermitteln.