
Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung und Bürokratieabbau für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen
Einfache, schnelle und unbürokratische Prozesse sind essentiell für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und damit ein wichtiger Standortfaktor.
Das gilt gerade in diesen Zeiten, in denen die Haushaltsmittel begrenzt sind. Die anstehenden Transformationsaufgaben erfordern umfangreiche Investitionen in die Modernisierung der Wirtschaft und Infrastruktur. Um das notwendige Tempo bei der industriellen Transformation und der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Industrie zu ermöglichen, vereinfachen und beschleunigen wir als Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Planungs- und Genehmigungsverfahren und reduzieren bürokratische Lasten für die Unternehmen in unserem Land.
Da ein Großteil des Bürokratieaufwands durch Europa- und Bundesrecht entsteht, setzen wir uns gegenüber dem Bund und der Europäischen Union für den Abbau unverhältnismäßiger bürokratischer Belastungen der Wirtschaft ein.
Aber auch durch landespolitische Initiativen wird die bürokratische Entlastung sowie Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen aktiv angegangen. Über ausgewählte Initiativen informieren wir Sie weiter unten.
Am 6. November 2023 haben der Bundeskanzler sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zwischen Bund und Ländern verabschiedet. Dieser umfassende und ambitionierte Pakt enthält konkrete Maßnahmen und Arbeitsaufträge, um Gesetze, Verordnungen und Vorschriften in den Bereichen Verwaltung, Energie, Verkehr, Breitband, Mobilfunk, Wirtschaft, Industrie und Bauwesen zu überarbeiten. Ziel ist es, Deutschland effizienter und zukunftsfähiger zu machen.
Zu den Beschleunigungsmaßnahmen gehören u.a. Fristverkürzungen, standardisierte Prüfungsmaßstäbe, die Befreiung von Genehmigungspflichten sowie eine umfassende Digitalisierung von Genehmigungsverfahren. Der Bund-Länder-Pakt versteht sich als Teil eines grundsätzlichen Wandels in Verwaltungen wie auch in Wirtschaft zu effizienteren, projektorientierten und durchgängig digitalisierten Prozessen.
Als Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen setzen wir den Bund-Länder-Pakt konsequent und zügig um, um die Potenziale für die Entlastung und Beschleunigung im Sinne der Wirtschaft vollumfänglich auszunutzen. Fast 40 Prozent der im Pakt vorgesehenen rein landesrechtlichen Reformen sind bereits umgesetzt. Damit gehört Nordrhein-Westfalen zur Spitzengruppe bei der Umsetzung des Pakts. Insbesondere mit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Juni 2024 wurden bereits wichtige Vereinbarungen des Bund-Länder-Pakts für die Beschleunigung der Genehmigung von Anlagen zügig umgesetzt. Ein erleichterter vorzeitiger Maßnahmenbeginn, die Nutzung von Stichtagsregelungen und fakultative Erörterungstermine können die klimaneutrale Transformation unserer Wirtschaft erleichtern und beschleunigen. Eine detaillierte Darstellung des Umsetzungsstands des Bund-Länder-Paktes bietet der aktuelle Monitoring-Bericht.
Angesichts der zunehmenden Komplexität staatlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren in den vergangenen Jahren hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in ihrer Kabinettsitzung am 12. November 2024 ein umfassendes „Erstes Beschleunigungs- und Entlastungspaket“ beschlossen. Das Ziel des Pakets ist es, durch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen sowie die Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung von übermäßiger Bürokratie die Standortbedingungen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen effektiveren und transparenteren Verwaltungsapparat zu bieten. Beschleunigungs- und Entlastungspotenziale müssen in allen Sektoren aktiv gehoben worden. Die Inhalte der 18 Maßnahmen des „Ersten Beschleunigungs- und Entlastungspakets“ sind daher ressortübergreifend und umfassen neben der Durchführung von Praxischecks auch Vereinfachungen in umweltrechtlichen Verfahren, die Errichtung einer Kollaborationsplattform zur Digitalisierung von Genehmigungsverfahren, sowie Beschleunigungs- und Entlastungspotenziale für weitere Bereiche.
Im Faktenblatt werden die einzelnen Maßnahmen des ersten Beschleunigungs- und Entlastungspakets im Detail dargestellt.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls in den Pressemitteilungen vom 12.11.2024 sowie vom 24.01.2025.
Umfassende Beschleunigungspotenziale und Bürokratieentlastung lassen sich nicht einseitig in Paragraphen identifizieren, sondern erfordern die Einbindung der Anwendenden-Perspektive. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen möchte Bürokratieabbau neu denken und führt daher für bestehende und neue Prozesse Praxischecks durch. In Workshops werden zu konkreten Anwendungsfällen aus der Praxis mit betroffenen Unternehmen, Verwaltungen und Expert*innen Hemmnisse, die behördliche Verfahren unnötig aufwendig gestalten, identifiziert und Lösungen erarbeitet. Bei einzelnen Praxischecks kooperiert das MWIKE mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
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