WIRTSCHAFT.NRW
INDUSTRIE.KLIMASCHUTZ.ENERGIE

Neuer Windenergie-Erlass

Neuer Windenergie-Erlass

Ein neuer Windenergie-Erlass schafft eine zuverlässige Grundlage in Planungs- und Genehmigungsverfahren 

Der anwohner- und umweltverträgliche Ausbau der Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und für das Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich. Beim Ausbau der Windenergie müssen daher unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden. Dies gewährleisten die jeweiligen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Hierbei sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, darauf aufbauende Fachstandards sowie dazugehörige Rechtsprechung einzubeziehen. Aufgabe des sogenannten Windenergie-Erlasses ist es zu zeigen, welche planerischen Möglichkeiten bestehen, einen Ausbau der Windenergienutzung zu gestalten und Hilfestellung zur rechtmäßigen Einzelfallprüfung in den jeweiligen Genehmigungsverfahren zu leisten. Der Erlass besitzt daher für alle nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit und kann so auch für Projektierer sowie Bürgerinnen und Bürger verlässliche Verfahren sicherstellen. Je genauer dieses Verfahren geregelt ist, desto besser kommt der Windenergieausbau voran.

Geänderte Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung machen Überarbeitung notwendig

Der derzeit in Nordrhein-Westfalen geltende Windenergie-Erlass stammt aus dem Jahr 2018. Seitdem hat die Bundesregierung viele Rahmenbedingungen für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen verändert, etwa durch das Wind-an-Land-Gesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 oder neue Regelungen im Bauplanungsrecht. Auch landesrechtliche Regelungen wie der Landesentwicklungsplan wurden in der Zwischenzeit angepasst. Teilweise ist zu den unterschiedlichen Normen bereits entsprechende Rechtsprechung ergangen. Daher ist es notwendig, den Windenergie-Erlass umfassend zu überarbeiten. 

Der neue Windenergie-Erlass wird dazu beitragen, dass Windenergieanlagen einfacher und schneller – auf einer in Nordrhein-Westfalen möglichst einheitlichen Entscheidungsgrundlage – realisiert werden können. Er beschreibt klar alle Verfahrensschritte der Planung und Genehmigung, benennt die Rechte und Pflichten von Landes-, Regional- und Kommunalplanung sowie den Genehmigungsbehörden und berücksichtigt dabei die aktuelle Gesetzeslage des Bundes. Für die Gemeinden und die Mitarbeitenden in den Planungs- und Genehmigungsbehörden, Projektierer sowie Bürgerinnen und Bürger ist er so auch ein Handlungsleitfaden.