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Landesregierung beschließt Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

Landesregierung beschließt Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

Ministerpräsident Wüst: Ein Gesamtpaket, das den Zubau weiter vorantreibt und die Akzeptanz vor Ort sichert

Ministerin Neubaur: Flächen für das Energiesystem der Zukunft

Die Landesregierung hat am Freitag, 2. Juni 2023, den Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen und damit einen entscheidenden Schritt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen gemacht. Der Landesentwicklungsplan ist das maßgebliche Steuerungsinstrument für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Ziel der jetzt beschlossenen Änderung ist die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfläche (rund 61.400 Hektar) für Windenergie in Nordrhein-Westfalen vorgibt. Zusätzlich soll die Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen maßvoll erweitert werden.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Mit diesem Landesentwicklungsplan legen wir ein Gesamtpaket vor, das den Zubau weiter vorantreibt und gleichzeitig die Akzeptanz vor Ort als wichtige Voraussetzung sichert. Wir schaffen einen neuen Rahmen, so dass der Ausbau der Windenergie einerseits schnellstmöglich voranschreiten kann und andererseits der vielerorts befürchtete ungesteuerte Zuwachs ausbleibt. Nordrhein-Westfalen weist bereits jetzt die meisten Genehmigungen für Windenergieanlagen deutschlandweit auf. Mit den geplanten Änderungen stellen wir sicher, dass wir weiter auf der Überholspur bleiben.“

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Die Landesregierung geht beim Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zielstrebig voran. Mit der parallelen Änderung von Landesentwicklungsplan und sechs Regionalplänen werden wir schon 2025, und damit deutlich früher als vom Bund geplant, die notwendigen Flächen für den Ausbau der Windenergie bereitstellen. In einem ersten Schritt können damit schon jetzt rund 9.000 Hektar mit vorgezogenen Genehmigungen genutzt werden. Im kommenden Jahr werden es dann rund 61.400 Hektar an Flächen sein. Die Koalition ist der festen Überzeugung, dass der ambitionierte Ausbau der Erneuerbaren zentral ist für eine unabhängige und klimaneutrale Energieversorgung. So stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen und schützen Unternehmen und Arbeitsplätze im Land. Das macht uns energiepolitisch souverän und sichert zugleich den Wohlstand künftiger Generationen.“ 

Landes- und Regionalpläne müssen geändert werden, um die 1,8 Prozent-Flächenvor­gaben des Bundes für den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Grundlage für die Änderung des Landesentwicklungsplans ist eine Flächenanalyse Windenergie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Der vorgelegte Entwurf sieht vor, diese Flächenvorgabe in Nordrhein-Westfalen nicht, wie vom Bund vorgeschrieben, in zwei Schritten erst im Jahr 2032, sondern in nur einem Schritt bereits im Jahr 2025 zu erreichen.

Gleichzeitig wird der Rahmen dafür geschaffen, dass die anstehenden Planungen für die neuen Windenergiegebiete fokussiert, gesteuert und mit Akzeptanz vor Ort erfolgen können. Dazu wird ein neues, bis zur Rechtskraft der Regionalpläne in 2025 befristetes Steuerungsinstrument eingeführt. Die Lenkung des Ausbaus geht zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf die Regionalplanung über, damit Investitionen bereits jetzt vor allem auf den dafür vorgesehenen Flächen erfolgen. In einem ersten Schritt werden dazu neben bereits bestehenden Flächen sofort rund 9.000 Hektar zusätzlich mobilisiert – das entspricht rechnerisch rund 450 Windrädern. Spätestens 2024 stehen in den Windenergiebereichen der Regionalplan­entwürfe insgesamt 61.400 Hektar für den beschleunigten Ausbau bereit. Das entspricht 1,8 Prozent der Landesfläche.

Mit diesen nun vorgelegten Änderungen des LEP schafft die Landesregierung eine unerlässliche Voraussetzung für eine breit getragene Energiewende. Als Konsequenz daraus kann auch der im Baurecht geregelte Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden bereits jetzt aufgehoben werden.

Nordrhein-Westfalen geht auch jenseits des LEP NRW beim Ausbau der Windenergie voran und investiert in die Zukunft. Dabei brauchen Projektierer und Genehmigungsbehörden Rechtssicherheit auch in Naturschutzfragen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr legt daher noch in diesem Monat den neuen Artenschutzleitfaden vor. Die Novellierung setzt die neuen Naturschutzbestimmungen des Bundes für den Windenergieausbau um. 

Hintergrundinformation:

Die Öffentlichkeit und alle in ihren Belangen berührten Stellen sind nun aufgerufen, zum Entwurf der Änderung des LEP NRW, dem Umweltbericht und der Planbegründung Stellung zu nehmen. Hierzu haben sie bis zum 21. Juli 2023 Gelegenheit. Die Stellungnahmen können vorzugsweise über das Beteiligungsportal des Landes (https://landesplanung.nrw.de/landesentwicklungsplan), per Mail (landesentwicklungsplan[at]mwike.nrw.de (landesentwicklungsplan[at]mwike[dot]nrw[dot]de)), per Post ans Ministerium, per Fax (0211/61772-774) oder zur Niederschrift übermittelt werden.

Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Landesplanungsbehörde die Stellungnahmen auswerten und abwägen. Die finale Fassung der Landesentwicklungsplanänderung wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags beschlossen.

Abgeschlossen werden soll das Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans im Frühjahr 2024. Die Regionalpläne in den sechs Planungsregionen werden weitgehend zeitgleich geändert. Die Landesregierung hat die regionalen Planungsträger um Zeitpläne für diese Verfahren gebeten, die bereits 2025 abgeschlossen werden sollen. In den Regionalplänen der sechs Planungsregionen erfolgt die konkrete räumliche Festlegung der Windenergiebereiche. Die Verfahren werden von den verschiedenen Regionalräten in den Regierungsbezirken und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger können sich auch hier jeweils beteiligen.

Informationen zum Verfahren der Änderung des Landesentwicklungsplans, zur Potenzialstudie der LANUV und zum neuen Steuerungsinstrument finden Sie hier: https://landesplanung.nrw.de/.

Der Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW, die Planbegründung und der Umweltbericht liegen zudem Montag bis Freitag während der normalen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus bei der Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und bei den Bezirksregierungen Arnsberg Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster und beim Regionalverband Ruhr.

Karte zur Steuerung der Windenergienutzung im Übergangszeitraum

Karte der Windenergiebereiche in den Regionalplan-Entwürfen (Münster, TA Arnsberg) und ergänzend die Kernpotenzialräume („Beschleunigungsflächen“), Stand 6. Juni 2023.

Kernpotenzialräume bezeichnen große zusammenhängende und restriktionsarme Flächen mit besonderer Eignung für den Windenergieausbau (identifiziert aus der Windenergiepotenzialstudie der LANUV)