Land richtet Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen zur Umsetzung europäischer Standards bei der Cybersicherheit ein
Ministerin Neubaur: Digitale Sicherheit bleibt eine Daueraufgabe, die mit den steigenden Bedrohungen Schritt halten muss
Die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) hat neue, verpflichtende Anforderungen an die digitale Sicherheit für die Wirtschaft festgelegt. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums werden rund 30.000 Unternehmen in Deutschland künftig von den Regelungen betroffen sein, darunter erstmals viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
In Bereichen wie der Lebensmittelproduktion, dem Transportwesen oder auch bei Gesundheitsdienstleistungen gelten künftig verbindliche Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten. Nordrhein-Westfalen unterstützt daher gezielt die Einrichtung einer „NIS-2 Anlaufstelle“ durch eurobits e.V. in Bochum mit einer Förderung von 600.000 Euro über drei Jahre. Ziel ist es, dass sich möglichst viele Unternehmen zeitnah mit den Anforderungen der Richtlinie beschäftigen, Notfallpläne erarbeiten und Meldewege für Vorfälle einrichten
Ministerin Neubaur: „Mehr Digitale Sicherheit in Wirtschaft und Gesellschaft bleibt eine Daueraufgabe. Sie muss mit den steigenden Bedrohungen, aber auch den neuen Abwehrmöglichkeiten Schritt halten. Die jetzt eingerichtete Anlaufstelle ist ein weiteres Ergebnis unserer Initiative „Wirtschaft.Digital.Sicher.NRW“, mit der wir diesem wichtigen Thema mehr Aufmerksamkeit verschaffen und unser Cybersicherheitsnetzwerk weiter ausbauen. Es geht jetzt vor allem darum, dass wir die Auswirkungen der NIS-2-Richtlinie bekannt machen und Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen. Ich freue mich, dass der eurobits e.V. diesen wichtigen Prozess als verlässlicher Partner unterstützt.“
Ziel der NIS-2-Richtlinie ist die Einführung verbindlicher Maßnahmen für Verwaltung und Wirtschaft, mit denen in der gesamten Europäischen Union ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sichergestellt werden soll. Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sollen vor Schäden durch Cyberangriffe geschützt und das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes verbessert werden. Mit NIS-2 werden einheitliche Regeln für Einrichtungen eingeführt, die in 18 Sektoren tätig sind und die Rechtsvorschriften nun erfüllen müssen. Die Umsetzung in Deutschland durch den Bund erfolgt über das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungs-Gesetz (NIS2UmsuCG). Der Deutsche Bundestag hat seine Beratungen zum Gesetzentwurf am Freitag, 11. Oktober 2024, aufgenommen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: