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Symbolbild Energiehilfen Härtefallhilfe

Härtefallhilfe KMU Energie

Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.

+++ Die Webseite der NRW.BANK ist zum Ziel eines Cyberangriffs geworden. Dies hat zur Folge, dass die Webseite der NRW.BANK bis auf Weiteres nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Das Kunden- sowie Antragsportal der NRW.BANK unter https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-haertefallhilfe-kmu-energie-2022/#/ ist davon nicht betroffen. Wir informieren an dieser Stelle, sobald die Webseite der NRW.BANK wieder wie gewohnt zur Verfügung steht. Die FAQ der NRW.BANK zur Antragsstellung für nicht-leitungsgebundene Energieträger wird in Kürze auch hier abrufbar sein (unten, Informationen zum Download) +++

Fragen und Antworten Härtefallhilfe

Die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöste Energiekrise stellt insbesondere energieintensive Betriebe in Nordrhein-Westfalen angesichts gestiegener Energiepreise vor gewaltige Herausforderungen. Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land energieintensive kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. KMU haben die Möglichkeit, Anträge auf Zuschüsse für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme zu stellen, soweit sich diese 2022 mindestens vervierfacht haben. Darüber hinaus können KMU nun auch Härtefallhilfen für Heizöl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger stellen, wenn sich deren Preise im Jahr 2022 mindestens verdoppelt haben. Für besondere Ausnahmekonstellationen hat Nordrhein-Westfalen zudem in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und dem Verband Freier Berufe NRW eine eigene Härtefallkommission eingerichtet.

Grundsätzlich antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sowie mit starken Energiepreiserhöhungen, die ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die weiteren Details können Sie der Website der NRW.BANK entnehmen.

Abschlagserstattung 2022

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzlich zur Dezember-Soforthilfe einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags 2022 beantragen.

Nicht-leitungsgebundene Energieträger

KMU können einen Zuschuss für das Jahr 2022 für nicht-leitungsgebundene Energieträger beantragen. Dazu gehören neben Heizöl und Holzpellets auch Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Die Ausgestaltung der Härtefallhilfe ist eng an die Hilfen für Privathaushalte des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung angelehnt.

Abschlagserstattung 2022

KMU können einen Zuschuss erhalten, wenn sich die Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat 2021 mindestens vervierfacht haben.

Nicht-leitungsgebundene Energieträger (Antragstellung möglich seit dem 24.05.2023)

KMU können einen Zuschuss erhalten, wenn der Preis für nicht-leitungsgebundene Energieträger im Jahr 2022 (Entlastungszeitraum) mehr als doppelt so hoch wie der Referenzpreis war. Der Referenzpreis (brutto) ist der durchschnittliche Preis für den jeweiligen nicht-leitungsgebundenen Energieträger 2021:

  1. Heizöl: 71 Cent/Liter
  2. Flüssiggas: 57 Cent/Liter
  3. Holzpellets: 24 Cent/kg
  4. Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg
  5. Holzbriketts: 28 Cent/kg
  6. Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
  7. Kohle / Koks: 36 Cent/kg

Die Billigkeitsleistung errechnet sich nach folgender Berechnungsformel:

Entlastungsbetrag = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Eine Antragsstellung ist ausgeschlossen, wenn der Entlastungsbetrag je nicht-leitungsgebundenem Energieträger weniger als 2.000 Euro beträgt. Der jeweilige Entlastungsbetrag wird darüber hinaus um die Umsatzsteuer reduziert, sofern diese als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Besondere Ausnahmekonstellationen – Härtefallkommission (Antragstellung möglich seit dem 24. Mai)

Die Härtefallkommission kann über die Voraussetzungen der einzelnen Regelungen hinweg im Einzelfall einen Zuschuss empfehlen. Die Art, Höhe und Ausgestaltung der Hilfe wird nach pflichtgemäßem Ermessen so bestimmt, dass die nicht anders abwendbare unbillige Härte auf das Maß einer zumutbaren Härte gemindert wird.

Seit dem 21. März 2023 ist eine einfache digitale Antragstellung für die Abschlagserstattung 2022 möglich. Anträge für nicht-leitungsgebundene Energieträger sowie zur Anrufung der Härtefallkommission sind seit dem 24. Mai 2023 auf der Webseite der NRW.BANK möglich.

Die NRW.BANK als Förderbank des Landes und erfahrene Bewilligungsstelle verantwortet in Nordrhein-Westfalen die Umsetzung des gebündelten Programms. 

Auf der Webseite der NRW.BANK  ist seit dem 21. März 2023 eine einfache digitale Antragstellung für die Abschlagserstattung 2022 möglich.

Anträge für nicht-leitungsgebundene Energieträger sind seit dem 24. Mai 2023 ebenfalls auf der Webseite der NRW.BANK möglich.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zur Feststellung besonderer Härten in Nordrhein-Westfalen unter Einbindung der IHKs, Handwerkskammern und des Verbands Freier Berufe NRW eine Härtefallkommission eingerichtet. 

Die Härtefallkommission kann über die Voraussetzungen der einzelnen Regelungen hinweg im Einzelfall einen Zuschuss empfehlen. Die Art, Höhe und Ausgestaltung der Hilfe wird nach pflichtgemäßem Ermessen so bestimmt, dass die nicht anders abwendbare unbillige Härte auf das Maß einer zumutbaren Härte gemindert wird.

Anträge zur Anrufung der Härtefallkommission können Sie bis zum 30. September 2023 stellen. Hierfür können Sie die Geschäftsstelle der Härtefallkommission über eine eigene Mailadressee auf der Internetseite der NRW.BANK kontaktieren.

Auf der Webseite der NRW.BANK finden Sie hier ausführliche FAQ, die Antragsformulare und Kontaktdaten: www.nrwbank.de/haertefallhilfe

Rechtsgrundlage für Antragsstellung und Bescheidung ist

a) die weiter unten verlinkte Billigkeitsrichtlinie,

b) § 53 der Landeshaushaltsordnung NRW,

c) die Verwaltungsvereinbarung über Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen wegen stark gestiegener Energiekosten zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland vom 06. März 2023 und

d) die BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022 in der jeweils geltenden Fassung. Es sind sämtliche Regelungen der BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022 einzuhalten.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Billigkeitsleistung besteht nicht. Die finanziellen Leistungen werden aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder zur Milderung von besonderen Härten und Nachteilen gewährt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die aufgeführten Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass es sich um allgemeine Hinweise und Informationen handelt, die keinen Rechtsanspruch begründen.