
GRÜNDERPREIS NRW
Der GRÜNDERPREIS NRW wird gemeinsam vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK ausgelobt.
So läuft das Verfahren
Teilnahme
Mitmachen können Unternehmerinnen/Unternehmer und Freiberufler aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung. Die Gründung des Unternehmens oder die Übernahme eines kleinen oder mittleren Unternehmens, mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen, muss zwischen 2017 und 2020 erfolgt sein. Die Bewerbungsphase für den diesjährigen Gründerpreis NRW startet am 20. Juni 2022 und endet am 07. August 2022.
Bewertung
Die Sieger ermittelt eine Fachjury. Wichtigste Maßstäbe für die Bewertung sind der unternehmerische Erfolg und die Kreativität der Geschäftsidee. Daneben berücksichtigt die Jury auch die Unternehmensphilosophie, wie zum Beispiel Ansätze zur Familienfreundlichkeit, zum Klimaschutz und zum gesellschaftlichen Engagement.
Preise
Die Preisgelder (1. Platz: 30.000 Euro, 2. Platz: 20.000 Euro, 3. Platz: 10.000 Euro) stiftet die NRW.BANK, um die Bedeutung der Gründungen für die Entwicklung der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen zu unterstreichen.
Die diesjährige Preisverleihung findet am 24. Oktober 2022 in Düsseldorf statt.
Pressemitteilungen GRÜNDERPREIS NRW
- GRÜNDERPREIS NRW 2021 startet in die Bewerbungsphase: Innovative Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen haben die Chance auf 60.000 Euro Preisgeld
- Nominierte stehen fest: Jury wählt zehn Kandidaten für das Finale um den GRÜNDERPREIS NRW 2020 aus
- GRÜNDERPREIS NRW 2019: Wirtschaftsministerium und NRW.BANK zeichnen Gewinner aus
- Zehn Nominierte für den GRÜNDERPREIS NRW 2019 stehen fest
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