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Endabrechnung

Coronahilfe Endabrechnung

Endabrechnung

Informationen zur Endabrechnung der Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022

Was ist die Endabrechnung?

Die Auszahlung der Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 erfolgte als Vorschuss, basierend auf dem Referenzumsatz von 2019. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen war eine Endabrechnung einzureichen. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid die endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Dies kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer erforderlichen Rückzahlung führen.

Endabrechnung für Direktantragstellende

Nach Ablauf des Förderzeitraums waren Empfängerinnen oder Empfänger der Neustarthilfen dazu verpflichtet, eine Endabrechnung zu erstellen, wenn ihr Antrag bewilligt oder teilbewilligt wurde.

Endabrechnung für prüfende Dritte

Natürliche Personen konnten die Neustarthilfen auch mithilfe von prüfenden Dritten beantragen, zum Beispiel mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. In diesem Fall musste auch die Endabrechnung über einen prüfenden Dritten eingereicht werden, wenn der Antrag bewilligt oder teilbewilligt wurde.

Da die Gesamtanzahl der Endabrechnungen bei mehr als 100.000 Anträgen liegt, rechnen wir mit einer Gesamtbearbeitungsdauer von mehreren Monaten.

Achtung: Wurde die Endabrechnung nicht fristgerecht eingereicht, muss die gesamte Fördersumme zurückbezahlt werden.

Wenn Sie die auf Grundlage Ihres Schlussbescheids festgesetzte Rückzahlung zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht leisten können, bitten wir Sie zunächst zu prüfen, ob Sie Ratenzahlungen für den verbleibenden Rückzahlungsbetrag leisten können. Hierzu können Sie einen Antrag auf Stundung in Form von Ratenzahlungen im Wirtschafts-Service-Portal.NRW stellen. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten und zu den Voraussetzungen einer Ratenzahlung erhalten Sie dort.

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Weitere Informationen sowie die FAQ des Bundes für die Endabrechnung finden Sie unter:

Überbrückungshilfe Unternehmen - Endabrechnung (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

An wen kann ich mich bei Nachfragen wenden?

Bei Fragen zu allen Hilfsprogrammen sowie zur Schluss- und Endabrechnung können Sie direkt Kontakt zu der für Ihren Antrag zuständigen Bezirksregierung aufnehmen – alle Kontaktdaten finden Sie hier.