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Flächen für den Windenergie-Ausbau

Flächen für den Windenergie-Ausbau

NRW macht Tempo bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergie

Im Juli 2022 hat der Bund im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) festgelegt, wie viel Fläche jedes Land für die Windenergie bis zum Jahr 2032 zur Verfügung stellen muss. Für Nordrhein-Westfalen sollen es bis 1,8 Prozent der Fläche sein (rund 614 Quadratkilometer). 

Nordrhein-Westfalen ist auf einem guten Weg, die Flächenbereitstellung für die Windenergie bereits Anfang 2026 zu erreichen. Ermöglicht wird das durch eine Änderung des Landesentwicklungsplans und eine weitestgehend parallele Anpassung der Regionalpläne. Grundlage für eine möglichst faire und gerechte Verteilung des endgültigen Flächenziels auf die sechs Planungsregionen des Landes bildet eine vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klimaschutz (LANUK) erarbeitete Windenergieflächenanalyse. Eine konkrete räumliche Festlegung der Windenergiebereiche erfolgt dann durch die Planungsträger der sechs Planungsregionen.