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Das regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen fördert sowohl Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als auch die wirtschaftsnahe Infrastruktur aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Als zentrales Instrument der regionalen Strukturpolitik in Nordrhein-Westfalen unterstützt das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) eine ausgewogene Entwicklung strukturschwacher Regionen. Das RWP trägt damit zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen bei. Dabei werden drei Hauptziele unterstützt:

  • Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen, Wachstum und Wohlstand erhöhen,
  • Standortnachteile ausgleichen,
  • Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.

Das Programm erfüllt damit den im Grundgesetz verankerten Auftrag der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gem. Art. 91a GG. 

Video des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

DAS PROGRAMM IN ZAHLEN & BEISPIELEN AUS NORDRHEIN-WESTFALEN

Gewerbliche Förderung: Profectus Films GmbH

Herstellung und Vertrieb von kompostierbaren und biologisch abbaubaren Folien aus Kunststoff / von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoff

  • Standort: Stadt Horn-Bad Meinberg (Kreis Lippe)
  • Investitionsvolumen: 21.080.000 €
  • Fördersumme: 1.770.000 €
  • Durchführungszeitraum: 2016 bis 2024

Infrastrukturförderung: Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Fläche MARK 51°7 (ehemaliges OPEL-Werk I) in Bochum

Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten

  • Standort: Stadt Bochum
  • Investitionsvolumen: 134.086.352 €
  • Fördersumme: 84.411.380,07 €
  • Durchführungszeitraum: 2014 bis 2025

Auf der Deutschlandkarte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie weitere ausgewählte Beispiele erfolgreicher Projekte:

Fördergebiet

Eine Förderung mit Mitteln aus der GRW ist nur in Regionen möglich, die aufgrund ausgewählter Indikatoren als strukturschwach gelten. Für die Förderperiode 2022 – 2027 wurde das GRW-Fördergebiet neu abgegrenzt. Gegenüber der vorherigen Förderperiode hatte dies für Nordrhein-Westfalen eine deutliche Ausweitung zur Folge, sodass neben den bisherigen Fördergebieten seit 2022 auch weitere Regionen für eine Förderung in Frage kommen:

Das GRW-Fördergebiet differenziert zwischen C- und D-Fördergebieten und orientiert sich dabei am wirtschaftlichen Entwicklungsstand der Regionen. Im C1-Fördergebiet sind innerhalb der gewerblichen Förderung höhere Förderquoten möglich, als in einem C2 oder D-Fördergebiet. Nähere Informationen zu den Förderquoten finden Sie weiter unten im Reiter „Förderung gewerblicher Investitionen“ unter der Frage „Wie wird gefördert?“. 
Im Rahmen der Förderung wirtschafsnaher Infrastruktur bestehen landesweit einheitliche Fördersätze.

Was wird gefördert?

Aus GRW-Mitteln werden grundsätzlich zwei Handlungsschwerpunkte gefördert: 

  1. Gewerbliche Investitionen: Unternehmen in strukturschwachen Regionen werden bei der Stärkung ihrer Investitionen unterstützt. Hierdurch wird die notwendige Transformation von Unternehmen erleichtert. Das hat positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und das regionale Einkommen.
  2. Wirtschaftsnahe Infrastruktur: Eine leistungsfähige Infrastruktur ist von entscheidender Bedeutung für die Ansiedlung von Unternehmen und somit für die Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen. Deshalb fördert das RWP den Ausbau dieser wirtschaftsnahen Infrastruktur. Seit der GRW-Reform 2022 stehen zudem auch neue Fördermöglichkeiten im Bereich der regionalen Daseinsvorsorge zur Verfügung. 

FÖRDERUNG GEWERBLICHER INVESTITIONEN

Unternehmen können einen Zuschuss aus dem RWP insbesondere dann erhalten, wenn durch die geplante Investition Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Beratungsleistungen und Unterstützung bei der Markteinführung innovativer Produkte erhalten.

Der Zuschuss aus dem RWP kann insbesondere für Folgendes verwendet werden:

  • Betriebsstätten – Neuerrichtungen, Erweiterungen, erstmaliger Erwerb, Übernahme von stillzulegenden Betriebsstätten,
  • Erweiterung der Produktionsvielfalt,
  • Investitionen mit Umwelt- und Energieeffizienz-Effekten sowie zur Deckung des Eigenbedarfs aus erneuerbaren Energien
  • KMU – Beratungsleistungen, Unterstützung zur Markteinführung innovativer Produkte in der Gründungsphase und Schulungen für die Wettbewerbsfähigkeit oder Entwicklunggewerblicher KMU

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können einen Zuschuss aus dem RWP für ein Investitionsvorhaben erhalten, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:

  1. Das Unternehmen übt seine wirtschaftliche Tätigkeit hauptberuflich und dauerhaft am Markt aus. 
  2. Das Vorhaben ist im ausgewiesenen Fördergebiet in Nordrhein-Westfalen geplant.
  3. Das Unternehmen ist einer förderfähigen Branche zugeordnet. Zu den förderfähigen Branchen zählen insbesondere die industrielle Produktion und unternehmensnahe Dienstleistungen. 
    • Liste der unmittelbar förderfähigen Unternehmen (Positivliste)
    • Liste der unter bestimmten Voraussetzungen förderfähigen Unternehmen (bedingte Positivliste) 

Diese Listen finden Sie im Bereich "Downloads" am unteren Ende dieser Seite. 

Für Unternehmen, die keiner dieser beiden Listen zugeordnet sind, kann eine Förderung ausnahmsweise gewährt werden, wenn dadurch die regionale Produktivität oder Einkommensbasis gestärkt wird.

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert zudem keine Unternehmen, die der sogenannten Negativliste zuzuordnen sind. Hierzu gehören beispielsweise Energieversorger oder der Einzelhandel.

Eine Förderung aus dem RWP erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben. Hierbei wird innerhalb der Regionalfördergebiete in den sogenannten C- und D-Fördergebieten mit unterschiedlichen Fördersätzen gefördert. Auch die Unternehmensgröße und die Anzahl der neuen/gesicherten Arbeitsplätze ist entscheidend für die Förderhöhe:

 AGVOAGVOAGVODe-Minimis
 C1-GebieteC2-GebieteD-Gebietemax. 300 Tsd. €
kleine Unternehmen30 %*25 %*20 %45 %
mittlere Unternehmen20 %*15 %*10 %35 %
große Unternehmen10 %*5 %*0 %20 %
 *5 %-Punkte Aufstockung unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Die Förderung erfolgt dabei unter Beachtung des Beihilferechts.

Die NRW.BANK ist als Förderbank für Nordrhein-Westfalen Bewilligungs- und Beratungsstelle. Auf der Website der NRW.BANK finden Sie nähere Informationen zum gewerblichen RWP-Programm. Darüber hinaus hat die NRW.BANK ausführliche FAQ erstellt.

Die NRW.BANK bietet als Service zu den Förderungen kostenlose Beratungen für potenzielle Antragstellende an und begleitet diese auch bis zur Antragstellung. Dieses Beratungsangebot der NRW.BANK richtet sich ausdrücklich nicht an gewerbliche Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater.

Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung gerne an das Service-Center der NRW.BANK unter 0211 91741 - 4800 (Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr).

Rechtsgrundlagen für Antragsstellung und Bescheidung sind

  1. die RWP-Richtlinie für die gewerbliche Förderung (siehe Downloadbereich),
  2. der GRW-Koordinierungsrahmen (siehe Downloadbereich),
  3. §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung NRW.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Entscheidung wird im pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der landespolitischen Zielsetzungen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel getroffen. 

Darüber hinaus werden die in diesem Rahmen gewährten Beihilfen nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm im Transparency Award Module (TAM) der Europäischen Kommission veröffentlicht.

FÖRDERUNG WIRTSCHAFTSNAHER INFRASTRUKTUR

Der Zuschuss aus dem RWP zur Stärkung der wirtschaftsnahen Infrastruktur kann insbesondere für Folgendes verwendet werden:

  • Wirtschaftsflächen und Gewerbeanbindungen für Industrie- und Gewerbebetriebe
  • Touristische Infrastruktur, wie Rad- und Wanderwege, Informationszentren und Kurparks 
  • Gewerbezentren, wie Technologie- und Gründer-Zentren 
  • Berufliche Bildungseinrichtungen 
  • Planungs- und Beratungsleistungen, wie Gutachten und Machbarkeitsstudien 
  • Regionale Entwicklungskonzepte

Antragsberechtigt sind grundsätzlich:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • steuerbegünstigte juristische Personen 
  • natürliche oder juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht, z. B. Projektgesellschaften.

Bei einzelnen Fördertatbeständen (z. B. in der beruflichen Bildung) bestehen abweichende Regelungen.

Eine Förderung aus dem RWP erfolgt als Zuschuss. Der Fördersatz beträgt zwischen 60 und 90 % der förderfähigen Kosten.

Die Bezirksregierungen sind die Bewilligungsbehörden für Infrastrukturvorhaben nach dem RWP. Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie von der für Sie zuständigen Bezirksregierung in ArnsbergDetmoldDüsseldorfKöln und Münster.

Förderung von Wirtschaftsflächen

Das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat 2023 sein Förderangebot für Wirtschaftsflächen neu ausgerichtet, um die Ansiedlung von flächenintensiven und industrienahen Unternehmen zu ermöglichen. Mit dem „3-Säulen-Modell“ des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms unterstützt Nordrhein-Westfalen die Entwicklung von Wirtschaftsflächen kurz-, mittel- und langfristig und bietet den antragstellenden Kommunen Planungssicherheit. 

Gefördert werden landesbedeutsame Flächenentwicklungen, die in der Bergbauflächenvereinbarung genannten Standorte sowie regionalbedeutsame Flächen mit hoher Standortqualität. Dieses Förderangebot kann die nachhaltige Instandsetzung von Wirtschaftsflächen beschleunigen, Flächenpotentiale heben und die Kommunen bei der Revitalisierung entlasten.

Förderung der Tourismusinfrastruktur

Über das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm können öffentliche Einrichtungen des Tourismus gefördert werden, wenn sie das Wachstum des regionalen Tourismus unterstützen und überwiegend touristisch genutzt werden. Projektskizzen werden einem Scoring unterzogen, um förderwürdige Vorhaben zu priorisieren. Einreichungsstichtage sind der 1. Juni und der 1. Dezember. Die Kriterien des Scoringverfahrens sind im Merkblatt „Scoring für Tourismusvorhaben“ präzisiert und müssen in die Projektskizze integriert werden. Ein RWP-Förderantrag kann erst nach positiver Scoringbewertung durch die zuständige Bezirksregierung gestellt werden.

Weiterführende Informationen können hier abgerufen werden.

Publizitätsvorschriften

Alle Empfänger öffentlicher Fördermittel aus diesem Programm müssen die Öffentlichkeit über die Fördermöglichkeiten informieren. Dies dient der Transparenz über den Einsatz der GRW-Mittel und macht Interessierte auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam. Jeder Förderbescheid enthält entsprechende Auflagen. 

Publizitätsvorschriften sind in jedem Fall einzuhalten und sollten, wenn möglich, in Farbe mit dem Key Visual dargestellt werden. Alle hierzu notwendigen Dateien sowie das zugehörige Passwort finden Sie im Downloadbereich in der rechten Seitenleiste.

Rechtsgrundlagen für Antragsstellung und Bescheidung sind

  1. die RWP-Infrastrukturrichtlinie (siehe Downloadbereich),
  2. der GRW-Koordinierungsrahmen (siehe Downloadbereich),
  3. §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung NRW.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Entscheidung treffen die Bezirksregierungen im pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der landespolitischen Zielsetzungen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. 

 

Darüber hinaus werden die in diesem Rahmen gewährten Beihilfen nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm im Transparency Award Module (TAM) der Europäischen Kommission veröffentlicht.