Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert sowohl Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als auch die wirtschaftsnahe Infrastruktur aus Mitteln der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe GRW.
+++ RWP heißt jetzt GRW +++
Wenn Sie nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) gesucht haben: Sie sind hier richtig – Neuer Name, mehr Fördermöglichkeiten, gleiche Ansprechpersonen. Mehr dazu im Abschnitt Aktuelles.
Als zentrales Förderprogramm der regionalen Strukturpolitik in Nordrhein-Westfalen unterstützt die GRW gezielt Unternehmen und Projekte im Fördergebiet – für mehr Lebensqualität, wirtschaftliche Stärke und nachhaltige Perspektiven.
Das Förderprogramm verfolgt drei zentrale Ziele:
- Arbeitsplätze sichern und neue schaffen, Einkommen steigern, Wohlstand fördern,
- Standortnachteile ausgleichen,
- Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
Mit diesen Schwerpunkten trägt die GRW entscheidend zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland und besonders in Nordrhein-Westfalen bei. Wir erfüllen damit den verfassungsrechtlichen Auftrag der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ gemäß Art. 91a GG.
AKTUELLES
Zum Jahreswechsel haben wir nicht nur den Namen geändert, sondern die GRW auch gezielt weiterentwickelt. Dabei ist es gelungen, dass Programm deutlich schlanker und effizienter zu gestalten: Nicht zwingend erforderliche oder nicht mehr benötigte Förderregelungen sowie Berichtspflichten wurden abgeschafft. Zugleich wurden bestehende Regelungen erheblich gestrafft, zusammengeführt und vor allem auch klarer formuliert.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Einfachere Förderung
Deutliche Vereinfachung und Verschlankung der Programmstruktur, insbesondere für Unternehmen. - Mehr Anreize für Unternehmen
Zusätzliche Impulse für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). - Fachkräftesicherung
Gezielte Unterstützung für Regionen mit erwartetem Bevölkerungsrückgang. - Zukunftstechnologien
Erleichterte Investitionen in Transformations- und Netto-Null-Technologien. - Wirtschaftsflächen
Erweiterte Fördermöglichkeiten für Kommunen, z. B. durch Förderung des Grunderwerbs. - Entbürokratisierung
Verringerungen von Vorgaben und Berichtspflichten; verständlichere Regelungen.
Die neuen Förderrichtlinien finden Sie weiter unten unter Downloads.
Video des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)
DAS PROGRAMM IN ZAHLEN & BEISPIELEN AUS NORDRHEIN-WESTFALEN
Gewerbliche Förderung: Profectus Films GmbH
Herstellung und Vertrieb von kompostierbaren und biologisch abbaubaren Folien aus Kunststoff / von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoff
- Standort: Stadt Horn-Bad Meinberg (Kreis Lippe)
- Investitionsvolumen: 21.080.000 €
- Fördersumme: 1.770.000 €
- Durchführungszeitraum: 2016 bis 2024
Infrastrukturförderung: Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Fläche MARK 51°7 (ehemaliges OPEL-Werk I) in Bochum
Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
- Standort: Stadt Bochum
- Investitionsvolumen: 134.086.352 €
- Fördersumme: 84.411.380,07 €
- Durchführungszeitraum: 2014 bis 2025
Auf der Deutschlandkarte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie weitere ausgewählte Beispiele erfolgreicher Projekte.
Fördergebiet
Eine Förderung aus Mitteln der GRW ist nur in Regionen möglich, die aufgrund des wirtschaftlichen Entwicklungstandes als Fördergebiete gelten. Für die Förderperiode 2022 – 2027 gilt folgendes GRW-Fördergebiet:
Das GRW-Fördergebiet differenziert zwischen C- und D-Fördergebieten und orientiert sich dabei am wirtschaftlichen Entwicklungsstand der Regionen.
Gewerbliche Investitionen: In C1-Fördergebieten sind höhere Förderquoten möglich als in C2- oder D-Fördergebieten. Nähere Informationen zu den Förderquoten finden Sie weiter unten unter dem Punkt „Wie hoch wird gefördert?“ im Reiter „Förderung gewerblicher Investitionen“.
Wirtschaftsnahe Infrastruktur: Für diese Investitionen in gelten in ganz NRW einheitliche Fördersätze, unabhängig vom Standort.
ZWEI STARKE SÄULEN FÜR WACHSTUM UND WANDEL
Die GRW setzt gezielt auf zwei zentrale Schwerpunkte, um die Fördergebiete nachhaltig zu stärken:
Gewerbliche Investitionen: Die GRW fördert die gewerbliche Wirtschaft durch gezielte Unternehmensförderung, insbesondere Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen oder sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken. Das Ziel: den Transformationsprozess aktiv vorantreiben, Innovationen ermöglichen und das regionale Einkommen steigern.
- Wirtschaftsnahe Infrastruktur: Eine leistungsfähige Infrastruktur ist ein entscheidender Standortfaktor. Die GRW fördert daher den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastrukturen, um das wirtschaftliche Wachstum zu stärken. Seit der GRW-Reform 2022 stehen zudem auch neue Fördermöglichkeiten im Bereich der regionalen Daseinsvorsorge zur Verfügung, um die Standortattraktivität vor Ort weiter zu erhöhen.
FÖRDERUNG GEWERBLICHER INVESTITIONEN
Die GRW fördert die gewerbliche Wirtschaft durch gezielte Unternehmensförderungen, insbesondere Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen oder sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken.
Gefördert werden insbesondere:
- Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten: Dazu zählen Neuerrichtungen, Erweiterungen bestehender Betriebsstätten, der erstmalige Erwerb von Betriebsstätten oder die Übernahme stillzulegender Betriebsstätten.
- Erweiterung der Produktionsvielfalt: Investitionen, die neue Produkte oder Dienstleistungen ermöglichen und so das Angebot des Unternehmens erweitern.
- Umwelt- und Energieeffizienzmaßnahmen: Investitionen, die Ressourcen schonen, die Energieeffizienz steigern oder den Eigenbedarf aus erneuerbaren Energien decken.
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Hierzu gehören Beratungen, die Markteinführung innovativer Produkte in der Gründungsphase sowie Schulungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Unternehmen, aus Branchen, die nicht auf der „Liste nicht förderfähiger Wirtschaftszweige" (vgl. Downloads) geführt werden, profitieren direkt von attraktiven Fördermitteln.
Das Vorhaben ist im ausgewiesenen Fördergebiet in Nordrhein-Westfalen geplant.
- Die wirtschaftliche Tätigkeit wird dauerhaft und hauptberuflich am Markt ausgeübt
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben. Die Höhe richtet sich nach der Lage des Vorhabens (C- oder D-Fördergebiet), der Unternehmensgröße (klein, mittel, groß) und der Anzahl der neu geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätze:
| AGVO | AGVO | AGVO | De-Minimis | |
|---|---|---|---|---|
| C1-Gebiete | C2-Gebiete | D-Gebiete | max. 300 Tsd. € | |
| kleine Unternehmen | 30 %* | 25 %* | 20 % | 45 % |
| mittlere Unternehmen | 20 %* | 15 %* | 10 % | 35 % |
| große Unternehmen | 10 %* | 5 %* | 0 % | 20 % |
| *5 %-Punkte Aufstockung unter bestimmten Voraussetzungen möglich | ||||
* Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU
** De-minimis-Verordnung der EU
Als Förderbank ist die NRW.BANK die zentrale Anlaufstelle für Beratung und Bewilligung. Auf der Website der NRW.BANK finden Sie alle wichtigen alle wichtigen Informationen, darunter auch ausführliche FAQ, die Antworten auf die häufigsten Fragen bietet.
Ein besonderer Service:
Die NRW.BANK bietet kostenfreie, individuelle Beratungen für potenzielle Antragstellende an – von der ersten Idee bis zur Antragstellung. Dieses Beratungsangebot richtet sich nicht an gewerbliche Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin ganz einfach über das Service-Center:
📞 0211 91741 - 4800
🕗 Erreichbar Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 17:30 Uhr.
Rechtsgrundlagen für Antragsstellung und Bescheidung sind
- die GRW-Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft NRW (siehe Downloads),
- der GRW-Koordinierungsrahmen (siehe Downloads),
- §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung NRW.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Entscheidung wird im pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der landespolitischen Zielsetzungen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel getroffen.
Die Förderung erfolgt unter Beachtung des europäischen Beihilferechts.
Darüber hinaus werden die in diesem Rahmen gewährten Beihilfen nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm im Transparency Award Module (TAM) der Europäischen Kommission veröffentlicht.
FÖRDERUNG WIRTSCHAFTSNAHER INFRASTRUKTUR
Der Zuschuss aus der GRW zur Stärkung der wirtschaftsnahen Infrastruktur kann insbesondere für Folgendes verwendet werden:
- Wirtschaftsflächen und Gewerbeanbindungen für Industrie- und Gewerbebetriebe
- Touristische Infrastruktur, wie Rad- und Wanderwege, Informationszentren und Kurparks
- Gewerbezentren, wie Technologie- und Gründer-Zentren
- Berufliche Bildungseinrichtungen
- Planungs- und Beratungsleistungen, wie Gutachten und Machbarkeitsstudien
- Regionale Entwicklungskonzepte
Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- steuerbegünstigte juristische Personen
- natürliche oder juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht, z. B. Projektgesellschaften.
Bei einzelnen Fördertatbeständen (z. B. in der beruflichen Bildung) bestehen abweichende Regelungen.
Eine Förderung aus der GRW erfolgt als Zuschuss. Der Fördersatz beträgt zwischen 60 und 90 % der förderfähigen Kosten.
Die Bezirksregierungen sind die Bewilligungsbehörden für Infrastrukturvorhaben. Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie von der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.
Kontaktdaten zu Ansprechpersonen finden Sie weiter unten auf dieser Webseite.
Förderung von Wirtschaftsflächen
Das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat 2023 sein Förderangebot für Wirtschaftsflächen neu ausgerichtet, um die Ansiedlung von flächenintensiven und industrienahen Unternehmen zu ermöglichen. Mit dem „3-Säulen-Modell“ des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms unterstützt Nordrhein-Westfalen die Entwicklung von Wirtschaftsflächen kurz-, mittel- und langfristig und bietet den antragstellenden Kommunen Planungssicherheit.
Gefördert werden landesbedeutsame Flächenentwicklungen, die in der Bergbauflächenvereinbarung genannten Standorte sowie regionalbedeutsame Flächen mit hoher Standortqualität. Dieses Förderangebot kann die nachhaltige Instandsetzung von Wirtschaftsflächen beschleunigen, Flächenpotentiale heben und die Kommunen bei der Revitalisierung entlasten.
Förderung der Tourismusinfrastruktur
Über die GRW können auch öffentliche Einrichtungen des Tourismus gefördert werden, wenn sie das Wachstum des regionalen Tourismus unterstützen und überwiegend touristisch genutzt werden.
Um die aussichtsreichsten Vorhaben gezielt zu unterstützen, erfolgt eine Projektbewertung anhand eines standardisierten Scoringverfahrens. Die Einreichung einer Projektskizze ist jeweils zum Bewertungsstichtag 1. Juni und 1. Dezember möglich.
Alle Bewertungskriterien finden Sie im Merkblatt „Scoring für Tourismusvorhaben“ unter den Downloads auf dieser Webseite.
Erst nach einer positiven Bewertung durch die zuständige Bezirksregierung kann ein offizieller GRW-Förderantrag gestellt werden.
Publizitätsvorschriften
Alle Empfänger öffentlicher Fördermittel aus diesem Programm müssen die Öffentlichkeit über die Fördermöglichkeiten informieren. Dies dient der Transparenz über den Einsatz der GRW-Mittel und macht Interessierte auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam. Jeder Förderbescheid enthält entsprechende Auflagen.
Publizitätsvorschriften sind in jedem Fall einzuhalten und sollten, wenn möglich, in Farbe mit dem Key Visual dargestellt werden. Alle hierzu notwendigen Dateien finden Sie bei den Downloads und im Randbereich dieser Webseite.
Rechtsgrundlagen für Antragsstellung und Bescheidung sind
- die GRW-Förderrichtlinie Infrastruktur NRW(siehe Downloads),
- der GRW-Koordinierungsrahmen (siehe Downloads),
- §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung NRW.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Entscheidung treffen die Bezirksregierungen im pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der landespolitischen Zielsetzungen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Die nach der GRW gewährten Beihilfen werden im Transparency Award Module (TAM) der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Downloads
Zusätzlich zu den folgenden Downloads steht ein Datensatz der geförderten gewerblichen Investitionsvorhaben aus dem RWP zur Verfügung. Diesen finden Sie auf der Open Data-Webseite unter "Förderung".
Ansprechpersonen Sie haben Fragen? Wir helfen gerne weiter
Die NRW.BANK bietet kostenfreie, individuelle Beratungen für potenzielle Antragstellende an – von der ersten Idee bis zur Antragstellung. Dieses Beratungsangebot richtet sich nicht an gewerbliche Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin ganz einfach über das Service-Center:
📞 0211 91741 - 4800
🕗 Erreichbar Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 17:30 Uhr.
Die Dezernate 34 der Bezirksregierungen sind die zentrale Anlaufstelle für Beratung und Bewilligung. Auf der Webseite Ihrer örtlich zuständlichen Bezirksregierung finden Sie weitere Informationen.
Lassen Sie sich gerne individuell beraten – von der ersten Idee bis zur Antragstellung. Ihre Projektidee können Sie gemeinsam mit der zuständigen Bezirksregierung auch dem NRW-Wirtschaftsministerium vorstellen. Im sogenannten Ideen-Pitch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorhaben im frühen Entwicklungsstadium zu präsentieren, Feedback zu erhalten und Ihre Förderchancen zu verbessern.
Ihre Ansprechperson im Ministerium:
Birgitt Kocks
📞 +49211 61772-447
✉ Referat512[at]mwike.nrw.de (Referat512[at]mwike[dot]nrw[dot]de)
Ihre Ansprechpersonen vor Ort:
Bezirksregierung Arnsberg
Dietmar Krippendorf
📞 +492931 82-2746
✉ Dietmar.Krippendorf[at]bra.nrw.de (Dietmar[dot]Krippendorf[at]bra[dot]nrw[dot]de)
🌍 Webseite
Bezirksregierung Detmold
Josef Wegener
📞 +495231 71-3400 bzw. -3486
✉ Josef.Wegener[at]brdt.nrw.de (Josef[dot]Wegener[at]brdt[dot]nrw[dot]de)
🌍 Webseite
Bezirksregierung Düsseldorf
Marie Aylin Ulbrich
📞 +49211 475-3162
✉ MarieAylin.Ulbrich[at]brd.nrw.de (MarieAylin[dot]Ulbrich[at]brd[dot]nrw[dot]de)
🌍 Webseite
Bezirksregierung Köln
Sven Bacher
📞 +49221 147-4680
✉ Sven.Bacher[at]brk.nrw.de (Sven[dot]Bacher[at]brk[dot]nrw[dot]de)
🌍 Webseite
Bezirksregierung Münster
Johannes Morré
📞 +49251 411-5094
✉ Johannes.Morre[at]bezreg-muenster.nrw.de (Johannes[dot]Morre[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)
🌍 Webseite
weitere Informationen des BMWE
Weitere Informationen über die Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.