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CBAM – CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU

CBAM – CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz: CBAM) sieht für Importe in die EU einen CO2-Preis vor. Damit will die EU für den eigenen Markt die gleichen Wettbewerbsbedingungen für europäische und außereuropäische Hersteller schaffen. Das Land NRW begrüßt das neuartige Klimaschutzinstrument grundsätzlich, sieht aber auch Nachbesserungsbedarf, um die europäische Wirtschaft ausreichend zu schützen.

Wer emissionsintensive Waren in die EU importiert, unterliegt dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Aktuell müssen Importeure aus dem Nicht-EU-Ausland über Emissionen aus der Produktion der eingeführten Waren berichten. Ab 2026 müssen sie Zertifikate kaufen, um die Emissionen auszugleichen. Diese CBAM-Zertifikate kosten genauso viel wie die Zertifikate im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Lieferungen im Wert von weniger als 150 Euro sind von den CBAM-Pflichten befreit.

Welche Waren unterliegen dem CBAM

Dem CBAM unterliegen folgende Waren: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, elektrischer Strom, Wasserstoff sowie einige Düngemittel. Zum Anwendungsbereich gehören zudem eine Reihe von Erzeugnissen aus Eisen, Stahl und Aluminium wie Schrauben, Draht, Rohre, Behälter oder Konstruktionen (z.B. Türen oder Fenster). Die Produktion dieser Waren verursacht eine große Menge an Treibhausgasen. Deswegen zahlen deren Hersteller in der EU den CO2-Preis. Außereuropäische Hersteller müssen bislang entweder gar keinen CO2-Preis oder deutlich geringere Abgaben für ihre Emissionen zahlen.

Land NRW fordert: EU muss CBAM nachbessern

Der CBAM soll diese Ungleichheit beseitigen. Aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen weist CBAM allerdings einige Konstruktionsfehler auf. So hat die Einführungsphase bereits gezeigt, dass die administrative Last für betroffene Unternehmen zu hoch ist. Des Weiteren sieht das neue Instrument keinen Ausgleich für europäische Exporteure, die für ihre Emissionen im EU-ETS zahlen, aber auf dem globalen Markt gegen Unternehmen konkurrieren, die nicht der gleichen CO2-Bepreisung unterliegen. Zudem ist die aktuelle Gestaltung des CBAM gegen Umgehungspraktiken nicht ausreichend gesichert. Denn die meisten Waren, die Eisen, Stahl oder Aluminium enthalten – wie Bremsscheiben, Grills, Waschmaschinen oder Autos – sind vom CBAM nicht erfasst und daher nicht geschützt.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt sich bei der EU und beim Bund dafür ein, dass die skizzierten Mängel gelöst werden müssen. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW steht im Austausch mit den betroffenen Industriebranchen und arbeitet an entsprechenden Lösungsvorschlägen.