WIRTSCHAFT.NRW
INDUSTRIE.KLIMASCHUTZ.ENERGIE

Klimaneutrale Landesverwaltung

Logo Klimaneutrale Landesverwaltung NRW

Klimaneutrale Landesverwaltung

Die Landeregierung verfolgt für 542 Behörden und Institutionen der Landesverwaltung Klimaneutralität bis 2030 an.

Die Landesregierung hat sich mit § 7 Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Landesverwaltung zu gestalten. Um ihrer Vorbildrolle im Klimaschutz gegenüber Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in NRW gerecht zu werden, muss die Landesverwaltung ihre Treibhausgas-Emissionen deutlich reduzieren. 

Dieses ambitionierte Ziel ist nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung zu erreichen. Dazu setzen die Ministerien in den 542 Landesbehörden und Institutionen mit ihren derzeit rund 172.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Maßnahmen zur Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien um. 

In den vergangenen Jahren wurden bereits wesentliche Beschlüsse gefasst und Maßnahmen eingeführt, um Klimaneutralität bis 2030 in der Landesverwaltung zu erreichen. Um die Treibhausgas-Emissionen zu senken, verbessert die Landesverwaltung unter anderem die Energieeffizienz der Gebäude, reduziert den Flächenbedarf durch neue Raumkonzepte, baut verstärkt die erneuerbaren Energien aus, stellt den Fuhrpark auf klimagerechte Antriebe um. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist die Sensibilisierung und Motivation der Beschäftigten für ein klimagerechtes Verhalten. Diese Schritte verringern nicht nur die Treibhausgas-Emissionen, sondern begrenzen den Anstieg der Energiekosten und steigern die Attraktivität der Landesverwaltung als Arbeitgeberin. Folgende Maßnahmen setzt die Landesregierung um:

Energetischen Gebäudestandards für Neubau und Sanierung 

Die Landesregierung hat energetische Standards für Neu- und Bestandsbauten, die durch die Landesverwaltung genutzt werden, beschlossen: Neubauten müssen seit Juli 2021 mit dem Standard „Effizienzgebäude 40“ geplant werden. Grundlegende Sanierungen werden nach dem Standard „Effizienzgebäude 55“ durchgeführt. 

Investitionen in Modernisierung

Ihre Investitionen in Modernisierungen hat die Landesregierung mit ihrem Haushalt 2022 nochmals deutlich erhöht. Im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen sieht der Haushaltsentwurf 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von 4,5 Milliarden Euro vor. Das Land Nordrhein-Westfalen steigert mit den Mitteln das Sanierungstempo, um Klimaneutralität in der Landesverwaltung bis 2030 zu erreichen.

Flächenoptimierung

Die Landesregierung hat beschlossen, die Hauptnutzflächen der Landesverwaltung ab 2025 schrittweise bis 2028 um 20 % zu reduzieren und damit eine effizientere Büroflächennutzung und Kosteneinsparungen zu erreichen. Daher gilt es, sowohl im Bestand als auch bei neuen Baumaßnahmen die Flächennutzung zu optimieren. Digitalisierung, mobiles Arbeiten und neue Arbeitsmethoden („New Work“), werden bestärkt – ein wichtiger Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Reduktion der Berufsverkehre.

Photovoltaik

Der Photovoltaikausbau auf Landesliegenschaften ist ein wichtiger Beitrag zu den Klimaschutzzielen sowie zur Vorbildfunktion der Landesverwaltung. Die 2024 novellierte Landesbauordnung formuliert entsprechend die Pflicht zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen auch auf geeigneten Dachflächen von Landesliegenschaften. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) setzt hierzu den erfolgreichen Photovoltaikausbau beschleunigt fort und wird das wirtschaftliche Ausbaupotenzial auf den Bestandsgebäuden des BLB NRW sukzessive erschließen.

Umstellung des Fuhrparks auf klimagerechte Antriebe 

Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, dass der Anteil sog. „sauberer“ Fahrzeuge an der Gesamtzahl der beschafften Pkw und leichten Nutzfahrzeuge 38,5 % betragen muss. Mit 92,5% hatte die Landesverwaltung diese Mindestquote bereits in 2022 deutlich übererfüllt. 

Das Klimaschutzgesetz NRW legt fest, dass bis 2030 alle durch die Landesverwaltung genutzten Fahrzeuge, soweit technisch für den Dienstgebrauch geeignet, auf klimagerechte Antriebe umzustellen sind. 

Ausbau der Ladeinfrastruktur

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) errichtet im Auftrag der Landesregierung bis 2030 flächendeckend an geeigneten Landesbehörden und Hochschulen Ladeinfrastruktur für elektrisch angetriebene Dienst- und Privatkraftfahrzeuge. 

„mission E“ - Motivationskampagne für klimagerechtes Verhalten der Beschäftigten 

Durch energiesparendes Verhalten haben die Beschäftigten unmittelbaren Einfluss auf den Verbrauch von Wärme, Kälte und Strom auch am Arbeitsplatz und und damit auf die Treibhausgasbilanz der Landesverwaltung. Die Landeskampagne „mission E“ informiert und motiviert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Berufsalltag bewusst mit Energie umzugehen, denn „Ausmachen macht was aus!“. Nach knapp eineinhalb Jahren Laufzeit der Kampagne nehmen annähernd 90 der insgesamt 542 Behörden und Institutionen der Landesverwaltung an der „mission E“ teil.

Pendlerportal

Gemeinsam ins Büro fahren: Wo immer Beschäftigte den privaten PKW für den Weg zur Dienststelle nutzen, bieten sich Fahrgemeinschaften an. Beschäftigte der Landesregierung können über das Pendlerportal der Klimaneutralen Landesverwaltung Fahrgemeinschaften bilden und so ihre CO2-Emissionen und Kosten senken. 

Fortgesetzte Beschaffung von Ökostrom

Bereits seit 2016 beschafft das Land NRW, vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen, für die Versorgung der durch die Landesverwaltung genutzten Gebäude Ökostrom. Dadurch wurden bzw. werden in der Landesverwaltung im Vergleich zum deutschen Strommix jährlich signifikante Mengen von CO2 eingespart - in Abhängigkeit von dem Verbrauch und der Zusammensetzung des deutschen Strommix bisher zwischen rund 120.000 und 175.000 Tonnen CO2 pro Jahr. Durch entsprechende Kriterien für die Beschaffung der Herkunftsnachweise wird zudem der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert.

Hochschulen

Während die sieben staatlichen Kunst- und Musikhochulen unmittelbar Teil der Klimaneutralen Landesverwaltung sind, nehmen die 30 öffentlich-rechtlichen Hochschulen in Trägerschaft des Landes ihre Vorbildfunktion beim Klimaschutz in eigener Verantwortung wahr, unterstützt von der Landesregierung. Seit 2024 nehmen alle 14 Universitäten und 16 Hochschulen für Angewandte Wissenschaften am Berichtwesen der Klimaneutralen Landesverwaltung teil. Die Bilanzierung der Treibhausgas-Emissionen nach einheitlichen Standards und in enger Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und mit der Landesregierung schafft für die Hochschulen eine transparente Grundlage für weitere Klimaschutzmaßnahmen.

Kompensation von Treibhausgas-Emissionen von Dienstreisen

Die CO2-Emissionen der Dienstreisen der Mitabeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung werden seit dem Jahr 2009 durch den zentralen Kauf von Emissionsminderungsgutschriften kompensiert. Dabei werden jeweils die CO2-Emissionen der Reisen mehrerer Jahre gebündelt kompensiert. Zuletzt wurden im Jahr 2021 zur Kompensation der CO2-Emissionen der Dienstreisen der Landesregierung für die Jahre 2018 und 2019 Doppelzertifikate beschafft. Diese Zertifikate verbinden die Klimakompensation mittels Gold-Standard-Zertifikaten mit der Förderung eines heimischen Waldprojekts auf landeseigenen Flächen aus.