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Ein Jahr nach der Hochwasserkatastrophe: NRW und Bund haben betroffene Unternehmen mit 168 Millionen Euro unterstützt

Ein Jahr nach der Hochwasserkatastrophe: NRW und Bund haben betroffene Unternehmen mit 168 Millionen Euro unterstützt

Die Hochwasserkatastrophe im letzten Jahr hat viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbständige in Nordrhein-Westfalen schwer getroffen. Beim Aufbau ist einiges schon geschafft, vieles bleibt aber noch zu tun.

Mit einem umfangreichen Hilfspaket aus Soforthilfen und der Aufbauhilfe aus Bundesmitteln und dem NRW.BANK Universalkredit unterstützt die Landesregierung den zügigen und nachhaltigen Wiederaufbau in den Regionen nach Kräften.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Das Land unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer nach Kräften beim Wiederaufbau, und diese Hilfen stehen noch bis Mitte nächsten Jahres bereit. Ich empfehle allen betroffenen Unternehmen sich mit dem Aufbauprogramm auseinanderzusetzen, die Beratungsangebote der Kammern zu nutzen und im eigenen Interesse sorgfältig zu prüfen, ob und wie sie die öffentlichen Mittel für den Wiederaufbau beantragen können.“

Mehr als 7.000 Unternehmerinnen und Unternehmer in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr die Soforthilfe, eine unbürokratische und pauschale Unterstützung in Höhe von 5.000 EUR je Betriebsstätte, nach dem Hochwasser durch die Kommunen bewilligt und ausgezahlt bekommen. Diese Zahl der Unternehmen, die Soforthilfe erhalten haben, entspricht in etwa der Schätzung der Zahl von Unternehmen, die insgesamt durch die Katastrophe getroffen wurden. In dem laufenden Antragsverfahren aus dem Aufbauprogramm liegen mit Stand 1. Juli 2022 knapp 500 (genau 496) Anträge vor und damit bislang weniger Anträge als zunächst erwartet. Wie zahlreiche Gespräche mit betroffenen Unternehmen sowie mit Kammern und Verbänden zeigen, gibt es dafür mehrere Gründe. Hierzu zählen eine höhere Versicherungsquote für Elementarschäden als zunächst angenommen, aber auch noch laufende Planungen bei den Betrieben, Prüfungen und die Erstellung von Gutachten. Darüber hinaus haben Unternehmen den Aufbau nach dem Hochwasser zunächst vielfach aus eigenen Mitteln finanziert. Unternehmen, die anderweitig vorfinanziert haben, können natürlich auch im Nachgang einen Antrag auf Billigkeitsleistungen stellen. Die Antragsfrist für die Aufbauhilfe endet erst am 30. Juni 2023.

Aktuelle Zahlen aus dem Antragsverfahren

Mit Stand 1. Juli 2022 hat die NRW.BANK 400 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 115,43 Millionen Euro abschließend bewilligt. Dies entspricht einer Bewilligungsquote von 81 Prozent aller Anträge, die bisher bei der Bewilligungsstelle eingegangen sind. 87 Prozent der bewilligten Billigkeitsleistungen sind bereits an die Unternehmen ausgezahlt. Insgesamt unterstützen der Bund und das Land betroffene Unternehmen bislang mit mehr als 168 Millionen Euro. Zu den bewilligten 115 Millionen Euro der Aufbauhilfe kommen 36 Millionen Euro an Soforthilfe sowie 17 Millionen Euro als NRW.BANK-Universalkredite hinzu. Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern haben bereits mehr als 9.400 Beratungsgespräche mit den von Flutkatastrophe und Hochwasser geschädigten Unternehmen geführt.

Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer

Zur Erstberatung vor Antragstellung wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kammer oder berufsständische Körperschaft. Wenn Ihr Unternehmen keiner Kammer oder berufsständischen Körperschaft angehört, gern auch an Ihre örtliche IHK. Die Beraterinnen und Berater erläutern Ihnen das Verfahren und Sie erhalten Informationen über Gutachten, die Sie aufgrund EU-Vorgaben benötigen. Nach einer ersten Prüfung durch die Kammern reichen Sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie zügig aus.

Die Verfahren zur Antragstellung werden aufgrund der praktischen Erfahrungen vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen weiter überprüft, vereinfacht und beschleunigt.

Nähere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.